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Dokument 84  >

Niederschrift der Besprechung über die Zusammenarbeit mit dem Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains[1]

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1, (3 S.).
2
Über die Ernennung des Stillhaltekommissars für Vereine, Organisationen und Verbände siehe Dok. Nr. 45 und 73.
3
Franz Kutschera.
4
Alois Winkler, der Beauftragte für die Wirtschaft im Stabe des Chefs der Zivilverwaltung.
5
Dr. Friedrich Jaklin.
6
Ing. Albert Gayl.
7
Helmut Hierzegger, Leiter des Amtes des Chefs der Zivilverwaltung.
8
Dr. Scheibner, der Beauftragte für Angelegenheiten der Volksgesundheit im Stabe des Chefs der Zivilverwaltung.
9
Dr. Karl Starzacher, der Beauftragte für Archivwesen, Büchereien und Museen beim Stabe des Chefs der Zivilverwaltung, Stabsführer der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in Veldes.
10
Dr. Franz Koschier, der Beauftragte für Volks- und Hauptschulen.
11
Dr. Anton Tropper, der Beauftragte für die Sozialversicherung im Stabe des Chefs der Zivilverwaltung.
12
Wilhelm Schröder, Leiter der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in Veldes.
13
Leiter der HA I in der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in Veldes.
14
Mainrad Natmessnig, später Gauhauptmann in Kärnten.
15
Vertreter der NSDAP.
16
Dr. Kurt Sierp, Verbindungsmann des Reichsministers des Innern zum Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
17
Siehe Dok. Nr. 45 u. 73.
18
Dr. Oskar von Kaltenegger. Siehe Dok. Nr. 101.
19
Wilhelm Schick

Niederschrift

über die am 5. 6. stattgefundenen Besprechung, betreffend die Regelung einer Zusammenarbeit zwischen dem Stillhaltekommissar für Vereine, Verbände und Organisationen[2] und den übrigen Abteilungen des Chefs der Zivilverwaltung.

Anwesende:

Vorsitzender: Der Gauleiter[3]

Für die Wjrtschaftsabteilung: Gauwirtschaftsberater Ing. Winkler,[4] Dr. Jaklin,[5]
Für die Landwirtschaftsabteilung: Ing. Gayl,[6]
Für die Allgemeine Abteilung: Ob. Reg. Rat Hierzegger,[7] Dr. Scheibner,[8], Dr. Starzacher,[9] Dr. Koschier,[10] Direktor Tropper,[11]
Für den Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums SS-Oberführer Schröder,[12] SS-Obersturmbannführer Maier-Kaibitsch,[13]
ferner Gaukämmerer Natmessnig,[14] Oberbereichsleiter Rogalski,[15] Ob. Reg. Rat Sierp.[16]

Einleitend gibt der Gauleiter eine Schilderung über das Aufgabengebiet des Stillhaltekommissars für Vereine, Verbände und Organisationen.[17] Da dieser Aufgabenbereich zwangsläufig in die Arbeitsgebiete der Wirtschaftsabteilung, der Landwirtschaftsabteilung und des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums eingreift, ist es notwendig, die einzelnen Aufgabengebiete genau abzugrenzen.

Es wird daher für die Durchführung der Arbeit folgende Regelung getroffen:

Grundsätzlich ist daran festzuhalten, dass der Stillhaltekommissar in allen Fragen, die das Gebiet der Wirtschaft, der Landwirtschaft oder der Festigung deutschen Volkstums betreffen, seine Arbeit im engsten Einvernehmen mit den hiefür zuständigen Dienststellen abzuwickeln hat.

Um eine einheitliche Bearbeitung der Einziehung und Einweisung aller in Frage kommenden Vermögenswerte zu gewährleisten, ist auch für die Einziehung und Einweisung des Vermögens von Vereinen, Verbänden und Organisationen die Abteilung für Vermögens-Einziehung und Einweisung (Regierungsdirektor Kaltenegger)[18] zuständig. Praktisch hat dies in der Weise zu erfolgen, dass der Stillhaltekommissar im einzelnen Falle die Vermögensverwertung der Vereine, Verbände und Organisationen schriftlich beauftragt und nach Genehmigung des Antrages durch den Gauleiter diesen der angeführten Abteilung zur Einziehung und Einweisung übermittelt.

Hinsichtlich der Liste über die Vereine, Verbände und Organisationen, die der Stillhaltekommissar für sein Arbeitsgebiet aufgearbeitet hat und die als Besprechungsgrundlage diente, wurde im einzelnen das folgende festgesetzt:

Zu 1) Gemeinde- und Bürgermeisterverbände scheiden aus dem Aufgabengebiet des Stillhaltekommissars aus.
Zu 5) Konsumgenossenschaften sind, weil sie ausschliesslich wirtschaftliche Zwecke verfolgen, im Sinne der ergangenen Verordnung nicht vom Stillhaltekommissar sondern von der Wirtschaftsabteilung zu behandeln.
Zu 7) Alle landwirtschaftlichen Vereinigungen, die der Förderung der Landwirtschaft dienen, unterstehen in sachlicher Hinsicht der Landwirtschaftsabteilung, in organisatorischer Hinsicht dem Stillhaltekommissar. Versicherungsvereine sind zusammen mit dem Gesamtkomplex des Versicherungswesens von der Landwirtschaftsabteilung zu behandeln.
Zu 10) Unter Krankenunterstützungsvereine sind nicht Betriebskrankenkassen zu verstehen, deren Betreuung dem Beauftragten für die Sozialversicherung obliegt.
Zu 14) Die Überleitung der Turn- und Sportorganisationen hat im engsten Einvernehmen mit dem Sportgauführer Kollenz zu erfolgen.
Zu 15) Jugoslawische Vereine, die die Erschliessung der Alpen zum Ziele hatten, sind in ihrem Vermögen (Schutzhütten) dem Deutschen Alpen-Verein zuzuführen. Ausgenommen sind jedoch Vermögenswerte (z. B. Touristen-Hotel Wochein), die nicht ausschliesslich diesem Zweck dienten.
Zu 19) Die Überleitung der kulturellen Vereine hat einvernehmlich mit dem Beauftragten für Denkmalpflege, Heimatschutz usw. Dr. Starzacher zu erfolgen.
Zu 28) Die Überleitung der Wohlfahrtsvereinigungen hat im engsten Einvernehmen mit dem Beauftragten für Gesundheitswesen und Volkspflege Regierungsdirektor Dr. Kaufmann zu erfolgen.
Zu 30) Das Vermögen der kirchlichen Orden ist als Kirchenvermögen dem Reichsgau Kärnten als Gauselbstverwaltungskörper vorbehalten und wird diesem generell eingewiesen. Es scheidet somit dieses Vermögen ebenfalls aus der Behandlung durch den Stillhaltekommissar aus. Religiöse Vereinigungen, die jedoch im Vereinsregister aufscheinen, verbleiben weiterhin beim Stillhaltekommissar.
Zu 35) Unter den Begriff Fonds fällt nicht das Vermögen des Religionsfonds, da dieses ebenfalls zum kirchlichen Vermögen zählt und generell behandelt wird.

Veldes, den 5. Juni 1941

Schick[19]

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1, (3 S.).
2
Über die Ernennung des Stillhaltekommissars für Vereine, Organisationen und Verbände siehe Dok. Nr. 45 und 73.
3
Franz Kutschera.
4
Alois Winkler, der Beauftragte für die Wirtschaft im Stabe des Chefs der Zivilverwaltung.
5
Dr. Friedrich Jaklin.
6
Ing. Albert Gayl.
7
Helmut Hierzegger, Leiter des Amtes des Chefs der Zivilverwaltung.
8
Dr. Scheibner, der Beauftragte für Angelegenheiten der Volksgesundheit im Stabe des Chefs der Zivilverwaltung.
9
Dr. Karl Starzacher, der Beauftragte für Archivwesen, Büchereien und Museen beim Stabe des Chefs der Zivilverwaltung, Stabsführer der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in Veldes.
10
Dr. Franz Koschier, der Beauftragte für Volks- und Hauptschulen.
11
Dr. Anton Tropper, der Beauftragte für die Sozialversicherung im Stabe des Chefs der Zivilverwaltung.
12
Wilhelm Schröder, Leiter der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in Veldes.
13
Leiter der HA I in der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in Veldes.
14
Mainrad Natmessnig, später Gauhauptmann in Kärnten.
15
Vertreter der NSDAP.
16
Dr. Kurt Sierp, Verbindungsmann des Reichsministers des Innern zum Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
17
Siehe Dok. Nr. 45 u. 73.
18
Dr. Oskar von Kaltenegger. Siehe Dok. Nr. 101.
19
Wilhelm Schick

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