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Dokument 53  >

Anordnung des Politischen Kommissars in Krainburg (Kranj) für die Ausweisung der Zigeuner[1]

1
AIZDG, Gendarmeriekreis Krainburg, Bd. 1, (1 S.).
2
Franz Jochum.

Der politische Kommissar des Kreises Krainburg.

Krainburg, den 10. Mai 1941.

An die Gendarmerieposten des Kreises.

Betrifft: Zigeunerunwesen, Bekämpfung.

Ich ersuche allenfalls in den einzelnen Postenbereichen sich aufhaltende Zigeuner listenmässig zu erfassen und die Verzeichnisse anher vorzulegen, auch Leermeldungen.

Die Zigeuner sind dann von Posten zu Posten gegen die italienische Grenze bei Laibach zu eskortieren und dort an einer nicht bewachten Stelle unauffällig über die Grenze zu weisen. Hiebei ist den Zigeunern aufzutragen, dass sie nicht mehr in das besetzte Gebiet zurückkehren dürfen, widrigenfalls sie in ein Konzentrationslager verbracht werden müssten.

Der politische Kommissar:

Jochum[2]
Bez. Leutnant d. Gend.

1
AIZDG, Gendarmeriekreis Krainburg, Bd. 1, (1 S.).
2
Franz Jochum.

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