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Dokument 319  >

Abschlussbericht der Einwandererzentralstelle über die Erfassung der ausgesiedelten Slowenen für die Ansiedlung im Distrikt Lublin in Polen[1]

1
Mf. aus NAW, T-81, R-307, (16 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 17.
3
Siehe Dok. Nr. 23.
4
Siehe Dok. Nr. 115.
5
Siehe Dok. Nr. 157.
6
Siehe Dok. Nr. 127.
7
Siehe Dok. Nr. 285.
8
Die Ergebnisse der Arbeit der XXI. und XXII. Kommission der EWZ enthalten die Vierteljahrberichte der EWZ vom 1. 1. bis 30. 9. 1943 (Mf. aus NAW, T-81, R.267). Die Berichte der Staatsangehörigkeitsstelle der XXI. Kommission der EWZ befinden sich im AMNOM, DDV Untersteiermark
9
Siehe Dok. Nr. 294 u. 309.
10
Die Tabellen werden hier nicht wiedergegeben.

Litzmannstadt, den 3. Oktober 1943

A b s c h l u s s b e r i c h t

über die Erfassung der im Altreich untergebrachten
Slowenenabsiedler durch die Einwandererzentralstelle
des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD.

Inhaltsübersicht

  1. Die Slowenen in der Untersteiermark und in Oberkrain
  2. Der erfasste Personenkreis
  3. Die Organisation und die Durchführung der Schleusung
  4. Das zahlenmässige Ergebnis der Durchschleusung
  5. Die Einstellung der Slowenen
  6. Die gesundheitlichen Ergebnisse
  7. Die Ergebnisse der statistischen Erfassung

Dazu:

Tabelle 1 a: Der Altersaufbau
Tabelle 1 b: Der Familienstand
Tabelle 2 : Die Erwerbstätigkeit
Tabelle 3 : Die Slowenen-Absiedler nach der Erwerbstätigkeit und der sozialen Stellung in den einzelnen Wirtschaftsabteilungen, mit Angabe einiger ausgewählter Berufe innerhalb dieser Wirtschaftsabteilungen.
Tabelle 4: Die landwirtschaftlichen Betriebe nach Grössenklassen und Beruf des Inhabers
  1. Die Slowenen in der Untersteiermark und in Oberkrain

    Nach dem Zusammenbruch des jugoslawischen Staates wurden die unmittelbar an der Reichsgrenze gelegenen Gebietsteile der Untersteiermark und Oberkrain dem Reich angegliedert. Damit kehrten Gebiete zum Reich zurück, die in ihrer Geschichte seit Jahrhunderten deutsch bedingt waren und bis zum Jahre 1918 zu Österreich - Ungarn gehört hatten.

    Die Bevölkerung bestand in der Untersteiermark aus etwa 35.000 Volksdeutschen, 135.000 Menschen, die sich zum Slowenentum bekannten und 400.000 Windischen.

    In Oberkrain war die Zahl der Volksdeutschen erheblich geringer, während die Windischen fast ganz fehlten und die grosse Masse der Bevölkerung sich zum Slowenentum bekannte.

    Für die politische Behandlung der neu angegliederten Gebiete erteilte der Führer den Befehl einer völligen Wiedereindeutschung.[2] Auf der vorliegenden volkspolitischen Lage und diesem Befehl beruhen alle Anordnungen, die der Reichsführer-SS als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums bezgl. der Behandlung der Bevölkerung der beiden Gebiete gab. Die Volksdeutschen wurden als vollwertige Angehörige der deutschen Volksgemeinschaft betrachtet. Die sich zum Slowenentum Bekennenden mussten zum grossen Teil als Gegner des Reiches angesehen werden, während von den Windischen zu erwarten war, dass sie in verhältnismässig kurzer Zeit vollkommen im Deutschtum aufgehen würden. Der Ausgangspunkt für diese letztere Überlegung war, dass es sich bei den Windischen um eine völkische Zwischenschicht handelt, die engste blutsmässige, kulturelle und teilweise auch sprachliche Bindungen zum Deutschtum hat, die aber vor allem wegen der Überlagerung durch das Slowenentum in diesem Raum nicht klar zum Durchbruch kommen konnten.

    Als erste Notwendigkeit zur Bereinigung der Volkstumsverhältnisse in der Untersteiermark und Oberkrain ergab sich somit eine Aussiedlung der slowenischen Intelligenz (Welle I).[3] Es wurde dabei von Grundgedanken ausgegangen, dass die slowenische, durchwegs deutsch feindliche Intelligenz die Schicht war, die die politischen Gegner stellte. Um die beabsichtigte spätere volkspolitische Führung der Bevölkerung in Ruhe durchführen zu können, erschien es deshalb zweckmässig, diese Schicht sofort und möglichst vollständig auszusiedeln.

    Sofort ausgesiedelt wurden ferner alle diejenigen Personen, die nach dem Jahre 1918 durch Massnahmen des jugoslawischen Staates in beide Gebiete eingesiedelt worden waren (Welle II).

    Von der Aussiedlung wurde jedoch derjenige Teil ausgenommen, von dem auf Grund seiner rassischen, politischen und haltungsmässigen Bewertung anzunehmen war, dass er deutschstämmig ist und deshalb einem fremden Volk nicht überlassen werden konnte. Der bei diesem Ausleseverfahren als wertvoll bezeichnete Teil der Bevölkerung wurde zur endgültigen Wiedereindeutschung ins Altreich umgesiedelt, da ein Verbleib in volkstumsmässig gefährdeter Umgebung unzweckmässig erschien.

    Während die beiden genannten Aussiedlungsaktionen in der Untersteiermark und in Oberkrain in gleicher Weise durchgeführt wurden, erwies sich eine Reihe von Massnahmen als notwendig, die sich in beiden Gebieten unterschiedlich gestalteten.

    In der Untersteiermark wurde vom Reichsführer-SS zur Errichtung eines völkischen Grenzwalles gegenüber dem Slowenen- und Kroatentum die Bereinigung von slowenischen Elementen eines etwa 20 km breiten Streifens zwischen der Save und der Reichsgrenze und östlich der Sotla, sowie des sogenannten Ranner Dreiecks angeordnet (Welle III).

    Von der übrigen untersteirischen Bevölkerung gelangte nur der Teil zur Aussiedlung, der aus rassischen und politischen Gründen völlig untragbar erschien (Welle IV). Als Kriterium für die politische Einstellung gegen-über dem Reich wurde für die Masse der Bevölkerung der Beitritt zum Steirischen Heimatbund angesehen. Rassisch gute Elemente, die dem Steirischen Heimatbund nicht beitraten und damit ihre politische Unzuverlässigkeit zum Ausdruck brachten, wurden ins Altreich umgesiedelt um hier wiedereingedeutscht zu werden.

    Für Oberkrain war die Freimachung eines 20 km breiten Grenzstreifens von rassisch, politisch und haltungsmässig unerwünschten slowenischen Bevölkerungsteilen ebenfalls beabsichtigt. Eine klare Durchführung dieser Aufgaben war hier nicht möglich, da durch den Ausbruch des Krieges mit der Sowjet-Union Schwierigkeiten eintraten, die die Arbeit weitgehend verhinderten.[4] Eine endgültige Klärung der volkspolitischen Aufgaben in diesem Raum steht in gewissem Sinne somit heute noch aus. Grundsätzlich gilt auch für Oberkrain, dass hier - wie die Überprüfung ergeben hat - sehr viel germanisches Blut vorhanden ist, das zwar heute weitgehend im Slowenentum aufgegangen ist, einer Rückgewinnung jedoch wert erscheint.

  2. Der erfasste Personenkreis

    Bei dem durch die Einwandererzentralstelle zu durchschleusenden Personenkreis handelte es sich nur um einen Teil der Slowenen, die ins Altreich abgesiedelt worden waren.[5] Die Gesamtzahl der im Jahre 1941 abgesiedelten Slowenen war durch Vertreter des R. u. S.-Hauptamtes vorgeprüft worden.[6] Alle Slowenen mit der rassischen Wertung I, II, III + waren als eindeutschungsfähig bezeichnet worden und sollten durch die Einwandererzentralstelle durchgeschleust werden.

    Bezgl. der wiedereindeutschungsfähigen Slowenen erliess der Reichsführer-SS am 15. 12. 42 folgende Anordnung:

    »Die abgesiedelten eindeutschungsfähigen Slowenen sind als Staatsangehörige auf Widerruf einzubürgern. Sie werden den Umsiedlern gleichgestellt, soweit sie für den Einsatz im Osten bestimmt sind. Diese Personen erhalten den Umsiedlerausweis der Einwandererzentralstelle«[7]

    Die zur Durchschleusung vorgesehenen Absiedler waren teils in Lagern der Volksdeutschen Mittelstelle untergebracht und von da in Arbeit vermittelt, teils direkt bei den Arbeitgebern untergebracht. Der Arbeitseinsatz wurde von den einzelnen Höheren SS- und Polizeiführern geregelt.

    Aus den einzelnen Gauen der Volksdeutschen Mittelstelle bzw. den Bereichen der Höheren- SS und Polizeiführer wurden zu Beginn der Aktion folgende Zahlen an eindeutschungsfähigen Slowenen gemeldet:

    O Niederschlesien 311 Herde 1.183 Personen
    + Süd-Ost 311 Herde 1.318 Personen
    O Sachsen 497 Herde 2.437 Personen
    + Sachsen 80 Herde 362 Personen
    O Mark Brandenburg5 Herde 12 Personen
    O Fulda-Werra 49 Herde 234 Personen
    + Fulda-Werra 262 Herde 1.273 Personen
    O Mitte 31 Herde 130 Personen
    + West 150 Herde 947 Personen
    + Westmark 8 Herde 36 Personen
    O Rhein 48 Herde 225 Personen
    + Rhein 111 Herde 509 Personen
    O Baden 304 Herde 1.391 Personen
    + Süd-West 649 Herde 3.021 Personen
    O Württemberg 184 Herde 868 Personen
    O Bayr. Ostmark 17 Herde 76 Personen
    O Schwaben 98 Herde 396 Personen
    O München-Obb. 46 Herde 191 Personen
    + Süd 159 Herde 692 Personen
    O Kärnten 57 Herde 231 Personen
     insgesamt: 3.377 Herde 15.532 Personen

    Zeichenerklärung:
    O = untergebracht in Lagern der Volksdeutschen Mittelstelle
    + = im Arbeitseinsatz, den Höheren SS- und Polizeiführern unterstellt.

  3. Die Organisation und Durchführung der Durchschleusung.

    Seitens der Höheren- SS und Polizeiführer bzw. Gaueinsatzführungen der Volksdeutschen Mittelstelle wurden der Einwandererzentralstelle Listen überreicht, die folgende Punkte enthielten:

    Lfd. Nr., Name des Herdvorstandes u. aller Herdangehörigen, Geburtszeit, Kopfzahl des Herdes, Kenn.-Nr., Absiedlungsort, derzeitige Anschrift, rassische Beurteilung bei der Absiedlung, endgültige Beurteilung bei der Nacherfassung.

    Mit den Vorbereitungen der Durchschleusung wurde im Februar 1943 begonnen, obwohl die der Einwandererzentralstelle übermittelten Listen bzgl. der Anschrift zunächst ungenau und unvollständig waren und auch sonstige Fehler aufwiesen. Von sämtlichen durchzuschleusenden Slowenen wurde eine Kartei erstellt, auf Grund derer in der Folgezeit gearbeitet wurde. Die RuS-Dienststelle war bei der Durchschleusung nicht eingeschaltet, da ja nur Angehörige der rassischen Wertung I, II, III + zur Durchschleusung vorgeführt wurden und die Einzelwertungen nur aus den Listen übertragen zu werden brauchten.

    Die Hauskommission in Litzmannstadt begann am 11. 2. 43 mit der Schleusung einer kleinen Anzahl von Slowenenabsiedlern, die in der Gegend von Litzmannstadt untergebracht waren. Die Durchschleusung wurde am 9. 3. 43 beendet.

    Die im Altreich untergebrachten Slowenen wurden durch zwei Kommissionen durchgeschleust von denen die eine die östlichen, die andere die westlichen Gaue des Altreichs bereiste.[8] Die Durchschleusung begann am 26. 2. 43 und endigte am 11. 8. 43. Bezgl. der Einbürgerung wurden folgende Entscheidungen getroffen:

    1. Feststellung des Besitzes der Staatsangehörigkeit auf Widerruf mit Wirkung vom 14. 4. 41 wenn:

      1. der Antragsteller seinen Wohnsitz am 14. 4. 41 in den befreiten Gebieten der Untersteiermark oder der Oberkrain hatte;
      2. er als Angehöriger der heimattreuen Bevölkerung durch den Sonderbeauftragten des Reichsministers des Innern unter Zugrundelegung des Gutachtens des Volkstumssachverständigen anerkannt wurde und sonst nichts Nachteiliges vorlag.
    2. Aussetzungsbescheid.
      Ein Aussetzungsbescheid wurde dann gegeben, wenn im Schnellverfahren an Ort und Stelle eine sofortige Entscheidung nicht möglich war.

    3. Feststellung des Besitzes der Schutzangehörigkeit des Deutschen Reiches.
      Sie erfolgte, wenn der Antragsteller nicht als Angehöriger der heimattreuen Bevölkerung anerkannt war, aber am 14. 4. 41 seinen Wohnsitz in der Untersteiermark oder Oberkrain hatte.

    4. Hatte ein Antragsteller am 14. 4. 41 seinen Wohnsitz nicht in den befreiten Gebieten der Untersteiermark oder Oberkrain, so wurde eine Entscheidung über seine staatsrechtliche Stellung nicht getroffen.

    Bezgl. der Ansatzentscheide waren folgende Möglichkeiten vorhanden:

    1. Ansatzentscheid »O«: (Osten).
      Dieser wurde gegeben, wenn:
      durch die Staatsangehörigkeitsstelle die Feststellung der Staatsangehörigkeit auf Widerruf getroffen wurde und keine erbbiologischen Bedenken vorlagen. Beim Vorlegen eines Aussetzungsbescheides durch die Staatsangehö-rigkeitsstelle wurde der Ansatzentscheid erst nach der Weiterbearbeitung der Akten gegeben.
    2. Kein Ansatzentscheid wurde gegeben, wenn kein O-Entscheid gegeben werden konnte und nicht der Fall eines Aussetzungsbescheides vorlag. Bei der Beurteilung der Slowenen im Rahmen der Durchschleusung waren Leistungsgutachten herangezogen, die auf Anordnung der Höheren-SS und Polizeiführer von den Arbeitsgebern erstellten Leistungsgutachten waren unterschiedlich, im allgemeinen aber für die Schleusung wertvoll. Die von den Lagerführern erteilten Gutachten waren meist zu schematisch und gaben daher keinen Überblick über die Leistung des Einzelnen.
  4. Das zahlenmässige Ergebnis der Durchschleusung

      Komm.Komm Komm Komm  
    Meldestelle L`stadtXXI XXII XXIV Gesamt
    Pers. ü. 14 J 639 4.428 5.625 5 10.724
    Pers. ü. 14 J. 302 1.956 2.729 1 4.997
    Insgesamt: 941 6.393 8.381 6 15.721
    Ausweisstelle:        
    Vorbereitete Ausweise 639 3.512 5.652 5 9.808
    Lichtbildstelle:        
    Zahl der Aufnahmen 639 4.428 6.068 5 11.140
    Gesundheitsstelle:        
    Untersuchte Personen        
    über 6 Jahre 814 5.595 7.386 6 13.801
    Staatsangehörigkeitsst:       
    Gesamtzahl der Anträge467 3.373 4.265 3 8.108
    Davon:        
    Ausgegebene Staatsange-       
    -hörigkeisausweise auf       
    Widerruf (Anträge): 432 3.102 3.895 -- 7.429
    Aussetzungsbescheide        
    (Anträge): 6 112 32 3 153
    Deutsche Schutzangehör.       
    (Anträge): 29 159 338 -- 526
    Berufseinsatzstelle:        
    Zugang männlich (ü.14 J.)2952.093 2.730 3 5.121
    Zugang weiblich (ü.14 J.)2442.342 2.922 2 5.610
    Insgesamt: 639 4.435 5.652 5 10.731
    Entscheide:        
    O-Entscheid: 820 5.492 7.054- - 13.366
    Deutsche Schutzangehörige56235 645 -- 954
    Aussetzungen -- 101 67 6 174
    Einbürgerung mit Bedenken--22 --- --- 22
    Ohne Ansatz 65 525 615 -- 1.205
    insgesamt: 941 6.393 8.381 6 15.721
  5. Die gesinnungsmässige Haltung:

    Bezgl. der Einstellung und Stimmung der Slowenen konnte während der mehrmonatigen Durchschleusungstätigkeit eine Fülle von Beobachtungen gemacht werden. Bei der Beurteilung dieser Beobachtungen darf nicht vergessen werden, dass es sich hier um Menschen handelt, die - im Gegensatz zu den Umsiedlern - gegen ihren Willen aus ihrer alten Heimat ausgesiedelt wurden und bisher ohne irgend eine Aussicht auf Vermögensentschädigung geblieben waren.

    Infolgedessen brachten die Slowenen immer wieder den dringenden Wunsch vor, in ihre alte Heimat zurückkehren zu dürfen. Sie nahmen zum Teil an, dass die Durchschleusung sie diesem Ziel näher bringen würde. Allen gemeinsam war die Ablehnung einer Ansiedlung im Osten, unter der sie etwas wie eine »Verbannung nach Sibirien« verstehen. Es war ihnen nicht bewusst, dass eine Ansiedlung im Osten als Auszeichnung für sie gedacht war. Diese innere Ablehnung hatte zum Teil landschaftliche Gründe. Die Menschen, die gewohnt waren, in den Bergen zu leben, wollten sich nicht in der Ebene ansiedeln lassen. Zum anderen Teil waren es die völlig verschiedenen Wirtschaftsverhältnisse, die die Ablehnung gegenüber dem Osten begründeten. Einem Verbleiben im jetzigen Wohnort waren sie meist weniger abgeneigt als einer Ansiedlung im Osten.[9]

    Ihre Arbeitsleistung wurde von den meisten Arbeitgebern gelobt. Dies ist vor allem bemerkenswert, weil die wenigsten Slowenen in ihrem Beruf beschäftigt waren. In Schlesien, Sachsen und der bayrischen Ostmark tauchten Fälle auf, in denen die Arbeitgeber nicht zufrieden waren. Bezgl. der Behandlung, Unterkunft und Verpflegung waren die Slowenenabsiedler im Westen, vor allem im Südwesten ausgezeichnet versorgt, während in den Gauen im Osten häufig der Kommission diesbezgl. Klagen vorgebracht wurden. Solche Beschwerden wurden jeweils von der Kommission an die entsprechende Stelle weitergeleitet.

    Betreffs der politischen Einstellung muss beachtet werden, dass die Slowenen schon im österreichischungarischen Staat im scharfen Gegensatz zum Deutschtum standen und durch eine geschickte Propaganda für die südslawische Idee gewonnen waren. Sie erkannten allerdings bald, dass sie mit diesem Staat nichts verband, wurden aber dadurch nicht deutschfreundlicher. Ihr Bestreben ging immer darauf hinaus, die Deutschen ihrer Umgebung zu slowenisieren und den eigenen nationalen Besitz künstlich aufzublähen, um dem Gebiet einen rein slowenischen Anstrich zu geben. Von diesen Gesichtspunkten aus ist es zu verstehen, dass zahlreiche Slowenen es ablehnen, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, ja sich sogar weigerten, die deutsche Sprache, auch wenn sie dieser mächtig waren, zu gebrauchen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass noch andere Gesichtspunkte, wie z. B. die Furcht vor einer Einberufung zur Wehrmacht, der Eindruck der Terror- und Luftangriffe usw. mitspielten. Bei anderen Familien konnte eine fast schon vollzogene Eindeutschung beobachtet werden. Dies waren auch meistens diejenigen Familien, die bereit sind, im Altreich zu bleiben. Bei den Kindern war in verschiedenen Fällen schon eine derart starke Angleichung an die einheimische Bevölkerung festzustellen, so dass z. B. in der Mundart kein Unterschied mehr vorhanden war. Die überwiegende Mehrheit der Slowenen, die einen Einbürgerungsantrag stellte und sich auch sonst fügsam erwies, darf als indifferent gelten. Im Ernstfall wird auf sie kaum ein Verlass sein, im normalen Fall kann sie allmählich im Verlauf von Jahren eingedeutscht werden.

  6. Die gesundheitlichen Ergebnisse +)

    Insgesamt wurden in der Gesundheitsstelle 13801 Slowenenabsiedler ärztlich untersucht. Davon waren:

    5.064 Männer
    5.583 Frauen
    3.172 Kinder von 6 bis 14 Jahren

    Blutentnahmen für die Lues-Reihenuntersuchung nach Chediak fanden bei 9.440 Personen statt.

    Soweit die Ansiedler in Lagern untergebracht waren, wurden sie alle einer Röntgenreihenuntersuchung nach Prof. Holfelder unterzogen. Da nur ein Röntgengerät für diese Zwecke zur Verfügung stand, musste die Röntgenuntersuchung getrennt von der Durchschleusung der einzelnen Kommissionen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde konnten Umsiedler, die bereits ausserhalb des Lagers untergebracht waren, nur unvollständig zur Röntgen-Reihenuntersuchung herangezogen werden.

    Die Auswertung der Reihenuntersuchung ist noch im Gange, doch lässt sich bereits jetzt sagen, dass der Anfall an positiven Befunden den Prozentsatz solcher Befunde bei der Altreichsbevölkerung nicht übersteigt.

    Gegen die Einbürgerung wurden bei 63 Herden erbbiologische Bedenken ausgesprochen. Bei 19 Herden musste das Urteil »gesundheitliche Bedenken« gefällt werden. Insgesamt wurden 48 Erbkranke erfasst, die sich bei 46 Herden befanden. In diesen Fällen wurde der Antrag auf Unfruchtbarmachung nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses gestellt und an die zuständigen Stellen zur weiteren Veranlassung gegeben.

    Bei den zur Durchschleusung erscheinenden Familien handelt es sich weitgehend um Bauernfamilien, die eine starke Heimatliebe aufweisen. Der Wunsch nach Rückkehr in die alte Heimat und Selbständigmachung auf eigener Scholle wurde immer wieder ausgesprochen. Die von den Betriebsführern ausgestellten Leistungsgutachten gaben auch dem Arzt eine gute Unterlage zur Beurteilung der Lebensbewährung der einzelnen Familien. Es ging daraus auch hervor, dass die Betriebsführer mit der Arbeitsleistung der Absiedler durchweg zufrieden waren. In einzelnen Fällen wurde die Führung der Absiedler als hervorragend und beispielgebend bezeichnet.

    Insgesamt machten die Absiedler einen recht guten aufgeschlossenen Eindruck. Da die Erwachsenen der deutschen Sprache weitgehend nicht mächtig waren, ergaben sich im Verkehr mit Arzt und Fürsorgerin Schwierigkeiten, die durch Hinzunahme eines Dolmetschers überbrückt wurden. Es fiel auf, dass die Kinder, die meist frisch und aufgeweckt waren, als Folge des Besuches der deutschen Schule die deutsche Sprache schon sehr viel besser als ihre Eltern beherrschten.

    Die ärztliche Untersuchung zeigte im einzelnen folgende Gesamtergebnisse:

    Erbkrankheiten konnten nur selten festgestellt werden. Auch anamnestisch konnten wenig Erhebungen über das Vorkommen von Erbkrankheiten in den Sippen der Absiedler angestellt werden. Das letztere mag teilweise auf bestehende Verständigungsschwierigkeiten zurückzuführen sein. Im Ganzen muss aber festgestellt werden, dass erbbiologische Bedenken gegenüber der früheren Schleusung anderer Volksgruppen recht selten ausgesprochen werden mussten.

    Der Gesundheitszustand der Absiedler kann als befriedigend bis gut bezeichnet werden. Im allgemeinen waren die Absiedler sehr sauber, ordentlich und reinlich gekleidet. Der Zustand der Zähne war gut; bei einem Teil der Absiedler sehr gut; bei einem anderen Teil konnten, wie bei früheren Aktionen schwere Zahnschäden festgestellt werden, auf die auch die häufigen Klagen über Magenbeschwerden zurückzuführen sein dürften. Der Aufenthalt in den Lagern war in vielen Fällen dazu benutzt worden, um eine Sanierung der Zahnschäden vorzunehmen. Ein verhältnismässig grosser Teil gab bei der Erhebung der Anamnese Herzbeschwerden verschiedenster Art an. Bei den meisten von ihnen konnte auch bei vielfach durchgeführter Funktionsprüfung eine klinisch manifestierte Kreislauferkrankung mit Symptomen einer Insuffizienz nicht festgestellt werden. Desgleichen mussten auch häufige Angaben über Rheuma und Magenbeschwerden kritisch bewertet werden. Man gewann den Eindruck, dass bei den ungewohnten Arbeits- und Lebensbedingungen bei vielen Absiedlern der Wunsch zum Kranksein bestand oder doch Beschwerden übertrieben wurden, in der Hoffnung, dadurch nicht im Osten angesiedelt, sondern nach der alten Heimat zurückgeschickt zu werden. Bei jüngeren Männern hat dabei sicher auch die Furcht, zur Wehrmacht eingezogen zu werden, eine Rolle gespielt. Diese Beobachtungen wurden hauptsächlich bei Familien gemacht, die in ihrer ganzen Haltung zurückhaltend, misstrauisch oder ablehnend waren. Demgegenüber war die Einstellung vieler Absiedler durchaus aufgeschlossen und positiv, insbesondere bei Herden, bei denen der Herdvorstand den Weltkrieg auf österreichischer Seite mitgemacht hatte.

    Tuberkulöse Lungen- oder Knochenerkrankungen wurden nur in geringem Ausmasse festgestellt. In den meisten Fällen befanden sich diese Absiedler bereits in ärztlicher Behandlung. Weitere Ergebnisse darüber kann erst die endgültige Auswertung der Röntgenreihenuntersuchung erbringen. Sonstige schwere chronische Erkrankungen konnten nicht in auffallendem Ausmasse diagnostiziert werden. Bei vielen Absiedlern fand sich eine Kropfbidlung, Thyreotoxikosen wurden dabei jedoch nicht festgestellt; es handelte sich um eine umweltbedingte endemische Struma. Neuerkrankungen von Lues und Gonorrhoe kamen nicht zur Beobachtung. Klinisch manifestierte alte Lues-Fälle wurden nur vereinzelt gesehen.

    insgesamt können die Slowenenabsiedler vom ärztlichen Standpunkt aus als ein durchaus wünschenswerter und erfreulicher Zuwachs bezeichnet werden.

    Anmerkung: Der sonst übliche Bericht über die rassische Zusammensetzung der Umsiedler entfällt, da (vgl. S. 4) die RuS-Stelle bei der Durchschleusung der Slowenen nicht vertreten war.

  7. Die Ergebnisse der statistischen Erfassung.

    Der statistischen Erfassung unterlagen

    15.408 Personen, davon
    7.453 männliche
    7.955 weibliche.

    Die Zahl der Herdhaltungen beträgt 3.458, die durchschnittliche Kopfzahl je Herdhaltung somit 4,4 Personen.

    Bei der Erfassung wurden 3 Gruppen unterschieden:

    1. »O« Fälle (für die Ansiedlung im Osten bestimmt).

      13.253 Personen, davon
      6402 männliche,
      6851 weibliche,
      2867 Herdhaltungen.

    2. »ohne Ansatzentscheid« (davon 306 Personen mit Aussetzungsbescheid).

      1279 Personen, davon
      603 männliche,
      676 weibliche,
      380 Herdhaltungen.

    3. »Schutzangehörige des Deutschen Reiches«.

      876 Personen, davon
      448 männliche,
      428 weibliche,
      211 Herdhaltungen.

    Zur Besprechung und statistischen Auswertung kommen nur die »O«-Fälle. Während die Fälle »ohne Ansatzbescheid« vorerst unberücksichtigt bleiben, sind für die »Schutzangehörigen des Deutschen Reiches«, keine Erhebungen angestellt worden. Die »O«-Fälle ergeben 86,0 vH, die Fälle »ohne Ansatzentscheid« 8,3 vH und die »Schutzangehörigen des Deutschen Reiches« 5,7 vH der Gesamtzahl.

    1. Bevölkerungsstatistik.

      1. Altersaufbau
        Die Altersgliederung der Absiedler ist günstiger als die der Reichsbevölkerung. Der Anteil der Kinder von 0-14 Jahren an der Gesamtheit beträgt 32,7 vH gegenüber 21,5 vH im Deutschen Reich. Auch die Jugendlichen von 14-18 Jahren sind mit 10,4 vH um rund die Hälfte stärker vertreten, als bei der Reichsbevölkerung (6,8 vH). Demgegenüber sind die älteren Jahrgänge bei den Absiedlern in allen Gruppen schwächer besetzt. Im übrigen wird auf Tabelle 1 a verwiesen. Das zahlenmässige Verhältnis der Geschlechter ergibt bei den Absiedlern trotz des günstigeren Altersaufbaus mit 1069 Frauen und 1000 Männer einen höheren Frauenüberschuss als der der Reichsbevölkerung ist (1048 : 1000). Der Grund hierfür ist jedoch nicht biologischer Natur, sondern dürfte in erster Linie in den politischen Ereignissen seit 1941 (Kriegsgefangenschaft und sonstige aussergewöhnliche Verluste unter der männlichen Bevölkerung) zu suchen sein.
      2. Familienstand.
        Die Gliederung nach dem Familienstand zeigt infolge der hoben Kinderzahl eine hohe Ledigenziffer (60,8 vH gegenüber 46,3 vH im Deutschen Reich). Die Anteile der Verheirateten sowie der Verwitweten und geschiedenen Personen liegen dementsprechend niedriger als bei der Reichsbevölkerung (vergl. Tabelle 1 b).
    2. Berufsstatistik.

      1. Erwerbstätigkeit.
        Der Anteil der berufstätigen Personen beträgt 58,3 vH gegen 51,0 vH im Deutschen Reich. Da die Wirtschaftsstruktur von der Landwirtschaft bestimmt wird, ergibt sich mit Rücksicht auf die grosse Zahl der mithelfenden Familienangehörigen nur ein geringer Anteil von Ehefrauen ohne Hauptberuf (2,2 vH gegen 15,0 vH im Deutschen Reich). Die sogenannten »Selbstständigen Berufslosen« sind nur mit 2,3 vH (9,6 vH im Deutschen Reich) vertreten.

        Die grosse Zahl der Kinder unter 14 Jahren bewirkt, dass der Anteil der übrigen Angehörigen ohne Hauptberuf mit 37,1 vH bei weitem die Reichsziffer (24,4 vH) übersteigt (vergleiche Tabelle 2).

      2. Wirtschaftsstruktur.
        Die weitaus stärkste Besetzung zeigt, wie bereits erwähnt, die Landwirtschaft auf. 83,0 vH der Erwerbspersonen sind in der Landwirtschaft tätig (Deutsches Reich 27,3 vH). In Industrie und Handwerk sind 12,3 vH, in Handel und Verkehr 2,6 vH, im öffentlichen Dienst und privaten Dienstleistungen 0,6 vH und im häuslichen Dienst 1,5 vH beschäftigt.
      3. Berufliche Gliederung.
        Auch die Gliederung nach dem persönlichen Beruf, zeigt das Vorherrschen landwirtschaftlicher Tätigkeit. Von 7732 Erwerbspersonen sind 6421 in landwirtschaftlichen Berufen beschäftigt. Unter diesen befinden sich 1838 selbstständige Landwirte, 180 landwirtschaftliche Arbeiter und 4322 in der Landwirtschaft mithelfende Familienangehörige.

      Von dem, im ganzen nicht stark ins Gewicht fallenden, nicht landwirtschaftlichen Berufen sind in Tabelle 3 die besonders wichtigen sowie die zahlenmässig stärker besetzten aufgeführt.

      Hinsichtlich der Stellung im Beruf ergibt sich, verglichen mit dem Deutschen Reich, folgendes Bild:

        AbsiedlerDeutsches Reich
      Selbstständige31,3 vH14,3 vH
      Mithelfende 54,0 vH 16,9 vH
      Abhängige 14,7 vH 68,8 vH
    3. Landwirtschaftliche Betriebsstatistik

      Von den Absiedlern wurden bisher 2304 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Gesamtbodenfläche von fast 20.000 ha haupt- oder nebenberuflich bewirtschaftet. Die am häufigstens begegnende Form der bisher bewirtschafteten Betriebe ist die des kleinen bäuerlichen Mittelbesitzes zwischen 5 und 10 ha Bodenfläche. 27,5 vH aller Betriebe mit 4440 ha der Gesamtbodenfläche gehörten zu dieser Grössenklasse.

      Von Angehörigen nichtlandwirtschaftlicher Berufe wurden 389 Betriebe mit 1413 ha Bodenfläche bewirtschaftet. Über die Einzelheiten der Gliederung und Verteilung des landwirtschaftlichen Besitzes unterrichtet Tabelle 4.[10]

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Mf. aus NAW, T-81, R-307, (16 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 17.
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Siehe Dok. Nr. 23.
4
Siehe Dok. Nr. 115.
5
Siehe Dok. Nr. 157.
6
Siehe Dok. Nr. 127.
7
Siehe Dok. Nr. 285.
8
Die Ergebnisse der Arbeit der XXI. und XXII. Kommission der EWZ enthalten die Vierteljahrberichte der EWZ vom 1. 1. bis 30. 9. 1943 (Mf. aus NAW, T-81, R.267). Die Berichte der Staatsangehörigkeitsstelle der XXI. Kommission der EWZ befinden sich im AMNOM, DDV Untersteiermark
9
Siehe Dok. Nr. 294 u. 309.
10
Die Tabellen werden hier nicht wiedergegeben.

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