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Vorschläge der Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Pettau (Ptuj) zur Behandlung der Schutzangehörigen in der Untersteiermark[1]

1
AMNOM, Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Pettau, Bd. 1, (5 S.).
2
Über die Schutzangehörigen des Deutschen Reiches in der Untersteiermark siehe Dok. Nr. 200 u. 315.
3
Paraphe vorn Kreisführer Fritz Bauer.

An den
Steirischen Heimatbund
Bundesführung
Rassenpolitisches Amt
Der Kreisführer
Marburg / Drau

Ba/Mo

3. November 42.

Bezugnehmend auf ihre letzte Rundfrage betreffend die Schutzangehörigen[2] teile ich folgendes mit:

Es sind praktisch drei Gruppen von Schutzangehörigen zu unterscheiden:

  1. Personen, die aus rassischen Gründen zu Schutzangehörigen bestimmt wurden,
  2. Personen, die infolge ihrer kriminellen Veranlagung und ihres asozialen Verhaltens Schutzangehörige wurden.
  3. Personen, die wegen ihrer politischen Gegnerschaft nicht in den Steir. Heimatbund aufgenommen wurden und daher Schutzangehörige sind.

Hinsichtlich der ersten Gruppe muss festgestellt werden, dass hier die Überprüfungskommissionen nach meiner Ansicht einen zu strengen und nicht einheitlichen Standpunkt eingenommen haben. Ausserdem wurde in dieser Frage vielfach ein Standpunkt eingenommen, der vielleicht in den Ostgebieten, nicht aber in der Untersteiermark am Platz gewesen wäre.

Es wurden z. B. Familien zerrissen, die Geschwister wurden zum Teil aufgenommen, zum Teil nicht, obwohl diese alle ledig waren und daher unter denselben Bedingungen standen. Es wurden Eltern aufgenommen und ledige Kinder nicht und umgekehrt. Ausserdem wurde nach meiner Ansicht zu sehr auf das äussere Erscheinungsbild der betreffenden zu überprüfenden Person Wert gelegt. Nachdem ausserdem das rassische Bild in der Untersteiermark im allgemeinen kein wesentlich anderes als in der Altsteiermark ist, so ist es überhaupt fraglich, inwieweit diese strenge rassische Überprüfung berechtigt war. Nach meiner Ansicht hätten nur ganz besonders krasse rassische Fälle herausgegriffen werden sollen.

Die erfolgte Ausscheidung nach rassischen Gesichtspunkten findet in der Bevölkerung kein Verständnis. Wie überhaupt festgestellt werden muss, dass der Begriff »Schutzangehöriger« bis jetzt in keiner Weise in der Bevölkerung verankert ist oder auch nur irgendwie richtig verstanden wird.

Bei der 2. Gruppe der Schutzangehörigen ist nicht einheitlich vorgegangen worden, ausserdem fehlten ja die Grundlagen. In einzelnen Ortsgruppen musste ich beobachten, dass dort auch schwer kriminell Vorbestrafte ohne weiteres als Mitglieder des Heimatbundes aufgenommen wurden, während in anderen Ortsgruppen wegen verhältnismässig geringer Delikte schon die Aufnahme in den Heimatbund verweigert wurde. Dies hing damit zusammen, inwieweit überhaupt von der Kriminalität des einzelnen Einwohners Kenntnis vorhanden war; es hing zum Teil auch von der moralischen Auffassung der Kommission ab, nachdem ja die Verurteilung von kriminellen Vergehen nicht immer gleich durchgeführt wird. Bei dieser Menschengruppe bin ich der Ansicht, dass wirklich nur schwer kriminell belastete und vor allem asoziale Elemente wirklich als Schutzangehörige zu behandeln wären, während alle übrigen gering kriminell belasteten Personen insbesonders, wenn es sich um keine erbliche Veranlagung handelt, auch in den Steir. Heimatbund hätten aufgenommen werden können, da ja nach meiner Ansicht der Heimatbund nicht nur eine Auslese der Hochwertigen sein soll, sondern im grossen und ganzen die gesamte untersteirische Bevölkerung zu erfassen hat.

Bezüglich der Gruppe der aus politischen Gründen nicht in den Heimatbund Aufgenommenen ist zu bemerken, dass diese derzeit zahlenmässig ganz unbedeutend ist.

Genau betrachtet ist der Schutzangehörige heute vielfach günstiger als das Heimatbundmitglied dran. Als Schutzangehöriger braucht er keine Beiträge zum Heimatbund bezahlen, braucht an Appellen und sonstigen Veranstaltungen nicht teilzunehmen, braucht vielleicht seine Kinder nicht in die Schule zu schicken, ist vom Wehrmannschaftsdienst ausgenommen, braucht auch nicht zum Arbeitsdienst und zur Wehrmacht einrücken, kurz und gut, hat eigentlich gar keine Verpflichtung gegenüber dem steir. Heimatbund oder dem Staat. Die Tatsache, dass er keine besondere Fürsorgeunterstützung erhält, ist nach meiner Ansicht nicht so ausschlaggebend und wird auch nicht so sehr empfunden. Vielleicht wird später die Tatsache, dass er keine Kinderbeihilfe, Konzession u. s. w. bekommt, eine gewisse Rolle spielen. Aber unter Bedachtnahme, dass heute die Bevölkerung in allen Berufen viel Geld hat, spielt auch diese Ausschliessung keine so grosse Rolle. Bezüglich des Sonderdienstes, den die Schutzangehörigen leisten, muss bemerkt werden, dass dieser ja nur einen kleinen Teil der Schutzangehörigen erfasst. Ausserdem erfahren die Schutzangehörigen, sobald sie im Sonderdienst stehen, fast eine bevorzugte Behandlung. Sie kommen zu den Bauern in die Landwirtschaft in die Altsteiermark, dort werden sie als wertvolle und gute Arbeitskräfte angesehen. Der Bauer hat keine Ahnung, was ein Schutzangehöriger ist, sondern er nimmt ihn ohne weiteres in die Familie auf und behandelt ihn als Untersteirer, der ihm als eine wertvolle Arbeitskraft zur Hilfe gekommen ist. Er sieht auch sicher gar keine Begründung, warum er nicht heiraten oder irgendwie in nähere Beziehungen zu anderen in der Altsteiermark lebenden Volksgenossen treten soll. Es muss daher festgestellt werden, dass mit der Eingliederung als Schutzangehöriger bis jetzt praktisch in gar keiner Weise das Ziel, das beabsichtigt ist, erreicht wurde.

Nachdem sich diese Entwicklung zeigt, erscheint es notwendig, eine Ünderung des bisherigen Verfahrens herbeizuführen. Nach meiner Ansicht wäre folgendes durchzuführen:

  1. Diejenigen Schutzangehörigen, die aus rassischen Gründen abgelehnt wurden, sind nochmals zu prüfen und wären nach Möglichkeit alle diese mit Ausnahme von ganz wenigen Fällen zu Heimatbundmitgliedern zu machen. Die übrig bleibenden Fälle, die rassisch wirklich vollständig minderwertig und für das deutsche Volk untragbar sind, wären

    1. zu sterilisieren und
    2. so rasch als möglich aus der Untersteiermark wegzubringen und irgendwo anders in den Arbeitseinsatz zu versetzen.
  2. Die Schutzangehörigen die aus kriminellen Gründen Schutzangehörige wurden, wären ebenfalls zu überprüfen und nur jene als Schutzangehörige zu belassen, die wirklich schwere kriminelle Fälle mit erblicher Belastung sind und besonders asoziale Elemente. Bei diesen wäre ebenfalls eine Sterilisation durchzuführen, auf jeden Fall aber wären alle diese Elemente aus der Untersteiermark umgebend herauszuziehen und in Arbeitslager bezw. Asozialenlager in das Altreich dauernd zu versetzen.
  3. Die noch übrig bleibenden Schutzangehörigen wären dann nur mehr solche, die aus rein politischen Gründen Schutzangehörige sind. Hinsichtlich dieser wäre allerdings auch ein rigoroser Masstab anzulegen und wären tatsächlich alle jene, die aus der früheren Zeit politisch belastet sind, besonders die gesamte Intelligenz als Schutzangehörige zu belassen, doch auch nicht in der Untersteiermark, sondern wären diese so rasch als möglich in das Altreich zu geben und dort zu einem schweren Arbeitseinsatz zu bringen, der womöglich die Gewähr gibt, dass diese Elemente nicht allzu lange leben, damit diese Gegnerschichte sich nicht noch weiter entwickelt und weiter gegnerisch arbeitet.

Ausserdem wäre aber noch aus den heutigen Heimatbundmitgliedern dauernd die Gruppe der politischen Gegner und der politischen Intelligenz auszusieben und wären diese ebenfalls zu Schutzangehörigen zu machen. Diese wären dann gleich wie die vorher erwähnte Gruppe zu behandeln, d. h. dass sie in dem Augenblick, wo sie die Heimatbundmitgliedschaft verlieren, möglichst umgehend zum Arbeitseinsatz in das Altreichsgebiet gebracht werden u. zw. nach denselben Erwägungen wie unter Pkt. 3. Ich halte diese letzte Massnahme als besonders notwendig, unter Bedachtnahme auf die immer wieder auftauchenden Banditen in der Untersteiermark.

Ich schlage also vor:

Die Gruppe der bisherigen Schutzangehörigen mit Ausnahme derjenigen, die aus politischen Gründen Schutzangehörige sind, sind so rasch als möglich so zu verkleinern, dass nur mehr ein Rest übrig bleibt, der schliesslich wirklich nur Schutzangehöriger sein kann. Diese so ausgesiebten und tatsächlich minderwertigen Menschen werden aber von der Bevölkerung mit Recht als Schutzangehörige angesehen und auch abgelehnt werden.

Andererseits aber ist die Zahl der Schutzangehörigen aus den Reihen der gegnerischen Intelligenz und Halbintelligenz dadurch zu erhöhen, dass ich die heutigen Mitglieder des Steir. Heimatbundes, soweit sie unter die oben angeführten Voraussetzungen fallen, zu Schutzangehörigen mache und aus der Untersteiermark entferne.

Heil Hitler!

B[3]
Kreisführer

Durchschlag ergeht an:
1) Rassenpolitisches Amt-Kreisführung Pettau -
2) Kreisbauernführer Pg. Straschill-Pettau -
3) Führungsamt I. - Kreisführung Pettau - zur Kenntnisnahme

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AMNOM, Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Pettau, Bd. 1, (5 S.).
2
Über die Schutzangehörigen des Deutschen Reiches in der Untersteiermark siehe Dok. Nr. 200 u. 315.
3
Paraphe vorn Kreisführer Fritz Bauer.

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