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Bericht des Verbindungsmannes des Reichsministers des Innern zum Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark über die Entwicklung und Gesamtlage in der Untersteiermark[1]

1
BA Koblenz, RMI, R 18/6056, (57 S.). Vom Dr. Hans Müller Scholtes stammt auch ein zweiter Bericht über die Entwicklung in der Untersteiermark für die Zeit vom 1. bis 30. Juni 1941, der aber mehr verwaltungstechnische Fragen behandelt und darum hier nicht wiedergegeben wird. (BA Koblenz, RMI, R 18/6057)
2
Siehe Dok. Nr. 16.
3
Beide Gemeinden wurden im Juni1941 an Ungarn abgetreten.
4
Die Gemeinde Hum na Sotli wurde später an den Unabhängigen Staat Kroatien abgetreten.
5
Der erweiterte Savestreifen, das ist der Teil, den die am 3. Mai 1941 zum Königreich Italien angegliederte Laibacher Provinz (Provincia di Lubiana) beanspruchte, wurde am 9. Juni 1941 an Italien übergeben. Auch der besetzte Teil des Übermurgebietes (Prekmurje) wurde an Ungarn abgetreten.
6
So wie die Bezeichnung des grössten Teiles von Slowenen als »Windische« nicht der historischen Wahrheit entspricht, so ist es auch nicht wahr, dass deren Hochsprache die deutsche Sprache wäre. Anderseits hat der deutsche Okkupator feststellen müssen, dass nur ein kleiner Prozent der Bevölkerung deutsch konnte und deutsch sprach. Siehe Dok. Nr. 310.
7
Über die Beziehung von Deutschen zu den sogenannten »Tschitschen« siehe Dok. Nr.181.
8
Siehe Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1, Stück 1, 15. 4. 1941.
9
Bei der Besetzung der slowenischen Gebiete wurden vorübergehend SA-Männer der SA-Stürme aus Steiermark und Kärnten eingesetzt. Nach Untersteiermark kamen rd. 2100 und in die besetzten Gebiete Kärntens und Krains rd. 600 SA--Männer.
10
Mit der Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung über die gebietliche Gliederung der Untersteiermark in Land- und Stadtkreise vom 18. 6. 1941 wurden am 1. 7. 1941 in der Untersteiermark fünf Landkreise und ein Stadttkreis gebildet, die noch von Politischen Kommissaren geführt wurden. Mit der Anordnung über die Amtsbezeichnungen Landrat und Oberbürgermeister vom 21. 1. 1942 sind die Politischen Kommissare in Landräte bzw. den Oberbürgermeister für den Stadtkreis Marburg a. d. Drau umbenannt worden. (Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Nr.25, 20. 6. 1941 u. Jg. 1942, Nr. 63, 27. 1. 1942)
11
Obwohl nicht der erweiterte sondern nur der engere Savestreifen zur Untersteiermark gelang, wurde kein Savekreis Lichtenwald gebildet, sondern zwei Landkreise und zwar Rann a. d. Save und Trifail.
12
Siehe Dok. Nr. 17.
13
Vom Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark wurden im Jahre 1941 60, im Jahre 1942 47, im Jahre 1943 37, im Jahre 1944 30 und im Jahre 1945 4 Nummern seines Verordnungs- und Amtsblattes herausgegeben.
14
Die meisten Stabsbesprechungen (im Jahre 1941 in Maribor, in den Jah 1942--1945 in Graz) wurden vom Regierungspräsidenten Dr. Otto Müller-Hacc als ständigem Vertreter des Reichsstatthalters in der Steiermark für allgemc Verwaltung geleitet. Die fast vollständige Sammlung der Protokolle der StE besprechungen in Maribor und Graz vom 27. 8. 1941 bis 3. 5. 1944 befindet s im AMNOM, DDV Untersteiermark, Rechtsabteilung, Bd. 1.
15
Siehe Dok. Nr. 15. u. 22.
16
Im frühen Morgen des 29. April 1941 hatten einige Mitglieder der kommunistischen Jugendorganisation SKOJ (Savez komunističke omladine Jugoslavije) in einer Gasse (Volkmerjev prehod) in Maribor zwei Personenautos der deutschen Zivilverwaltung angezündet und vernichtet. Die darauf festgenommenen Personen wurden bald aus der Haft entlassen. (AMNOM, Kommandeur der Sipo u. d. SD Marburg, Strafabteilung, Berichte der Aussenstelle der Kripo Marburg 29. 4. u. 4. 5. 1941)
17
Die ersten Todesstrafen in der Untersteiermark wurden am 30. Juli 1941 an mehreren Mitgliedern einer Partisanengruppe in Krsko, die verraten und gefasst worden war, vollzogen. Siehe die Bekanntmachung des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark vom 30. 7. 1941 im AIZDG, Smlg. der Druckschriften des deutschen Okkupators, und Marburger Zeitung 31. 7. 1941.
18
Nationalsozialistische Volkswohlfahrt.
19
Wie man nach dem Kriege feststellen konnte, befanden sich in der Untersteiermark vor dem Kriege mehrere Nachrichtengruppen des Sicherheitsdienstes, geleitet vom Referat VI des Sicherheitsdienstabschnittes in Graz und des Wehrmachtsarchives in Graz und Klagenfurt. Ein Teil des Originalmaterials dieser Stellen befindet sich im Archiv des RSNZ in Ljubljana und im PAM, SODI Graz, Bd. 1.
20
Hans Baron. Siehe Dok. Nr. 11 u. 12.
21
Das waren die Polizeibataillone 124 und 325 sowie das Reservepolizeibataillon 72. Siehe den Befehl Nr. 1 des Befehlshabers der Ordnungspolizei Alpenland, Befehlsstelle Graz vom 10. 4. 1941 (AIZDG, Gendarmeriekreis Radmannsdorf, Bd 17).
22
Der Kommandeur der Gendarmerje beim Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Oberst der Gendarrnerie Hugo Nowotny.
23
Bei einer solchen Demonstration der slowenischen Bevölkerung, die dazu vom deutschen Okkupator angeregt wurde, wurden am 2. Mai 1941 in Trebnje na Dolenjskem 7 Männer von der italienischen Wehrmacht erschossen.
24
Das Stellvertretende Generalkommando des XVIII. Wehrkreises in Salzburg.
25
Siehe Dok. Nr. 62.
26
Ein Teil des Berichtes, der das Gesundheitswesen, den Tierärztedienst, das Strassenbauwesen, das Eisenbahnwesen, die deutsche Reichspost, die Gestaltung der Preise, die Geld- und Kreditinstitute, die Finanzverwaltung, die Landwirtschaft, die Ernährungs- und Versorgungslage und den Arbeitseinsatz behandelt (Seiten 24--50) wird hier nicht wiedergegeben.
27
Siehe Dok. Nr. 52.
28
Siehe Dok. Nr. 154.
29
Siehe Dok. Nr. 120.
30
Siehe Dok. Nr. 23.
31
Siehe Dok. Nr. 21, 169, 272 u. 307.
32
Dr. Hans Müller-Scholtes war Verbindungsmann des Reichsministeriums des Innern zum Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark bis 23. August 1941 als er sowie der Verbindungsmann zum Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains Dr. Kurt Sierp nach Berlin abberufen wurde.
33
Unleserliche Unterschrift.

A b s c h r i f t.

Der Verbindungsmann
des Reichsministers des Innern
zum
Chef der Zivilverwaltung
in der Untersteiermark.

Akt. Z.: Vbm. d. RMdI. Nr. 7/41

Marburg, 30. Mai 1941.

An den
Herrn Reichsminister des Innern
Berlin NW 7
Unter den Linden 72.

Betr.: Entwicklung und Gesamtlage der Untersteiermark.

Die Untersteiermark in der Südostecke des deutschen Reiches wird, soweit sie durch den nichtveröffentlichten Erlass des Führers vom 14. 4. 1941 dem Gauleiter und Reichsstatthalter Dr. Uiberreither als Chef der Zivilverwaltung unterstellt ist,[2] in seiner Dreiecksform wie folgt begrenzt:

Im Norden verläuft die Grenze von den Sanntaler Alpen über die Grenzberge zwischen Miess- und Misslingtal nach Unterdrauburg zur alten Reichsgrenze von den Hängen der Koralpe über den Rücken des Possruck zur Mur bei Spielfeld und von dort der Mur entlang bis südöstlich Radkersburg;

im Südosten zieht sich die Grenze im weiteren Verlauf der Mur südwärts bis Sauritsch, dann südöstlich über den Hügelzug der Kollos und des Matzelgebirges zur Sotla, dessen Lauf sie bis zur Savemündung folgt;

im Südwesten nimmt die Grenze ihren Lauf von den Sanntaler Alpen längs der südlichen Wasserscheide der Sann zur Save westlich Sagor und von dort südwärts Neudegg (ausschliesslich), den Radulawald, St. Bartelmä zum Kamm des Uskokengebirges, auf dem sie sich bis zur Save hinzieht.

Es ergeben sich mithin gegenüber der alten historischen Grenze folgende Abweichungen:

  1. Zwischen Mur und Drau östlich Luttenberg sind die beiden Gross-Gemeinden Stridau und Raskrische vom Mittelmurgebiet hinzugekommen.[3]
  2. Längs der Drau südlich Friedau ist die Grenze auf das rechte Drauufer verlegt worden.
  3. Südlich Rohitsch ist die Grossgemeinde Hum, aus den Ortsgemeinden Prischlin, Hum und Lupinjak bestehend, eingegliedert worden.[4]
  4. Südlich der Save ist die Untersteiermark um einen etwa 10 km bis 15 km. breiten Streifen, nördlich der Save um das Kohlengebiet von Sagor vergrössert worden.
  5. Die deutsche Nordwestecke des Uebermurgebietes ist dem steirischen Kreis Feldbach zugefallen.
  6. An Kärnten ist der Nordteil der Gemeinde Ottischniberg zur Eingemeindung mit Unterdrauburg gelangt.

Dieser Gebietsteil, die jetzige Untersteiermark, stellte mit rd. 7836 qkm. 3,1% des 247542 qkm. grossen ehemaligen Königreiches Jugoslawien dar. Die Untersteiermark selbst umfasste zur Zeit der Abtrennung von der Steiermark mit 6460 qkm 27% der gesamten Landfläche der Steiermark und zählte damals rd. 545.000 Einwohner. Jugoslawien hatte bei starker Bevölkerungszunahme im Jahre 1931 insgesamt 13,930.918 Einwohner und dürfte 1939 die Zahl von 15,6 Millionen überschritten haben, wovon rd. 650.000 Einwohner, mithin 5% der Gesamtbevölkerung, deutscher Nationalität waren. Das jetzige Gebiet der Untersteiermark dürfte rd. 625.000 Einwohner umfassen, deren Zusammensetzung folgendes Bild ergibt: nach den amtlichen jugoslawischen Zahlen des Jahres 1931, die offensichtlich grobe Entstellungen enthalten.

Deutsche Slowenen Serbokroaten andere Volksgr.
rd. 8 200 rd. 616 000 rd. 3 200 rd. 4 700
= 1,2% = 97,8% = 0,5% =,7%
Demgegenüber stehen folgende deutsche Zahlen des Jahres 1931:
rd. 35 000 rd. 580 000 rd. 3 200 rd. 4 700
= 5,7% = 93,00% = 0,5% = 0,7%

Hervorzuheben ist jedoch, dass in der Zahl der über 580 000, bezw. 616 000 bezeichneten Slowenen die von rd. 400 000 Windischen enthalten ist.

Diesen gesamten Zahlen liegt, wie bereits erwähnt, das Gebiet zugrunde, wie es derzeitig der Verwaltung des CdZ. untersteht und auch von deutschen Polizeikräften in Besitz genommen ist. Die Grenzen sind gegenüber Kroatien, Italien und Ungarn noch nicht endgültig festgelegt. Insbesondere ist zweifelhaft, ob der erweiterte Savestreifen mit rd. 4 589 km und 29 000 slowenischen Bewohnern und das erweiterte Uebermurgebiet mit 76 qkm und rel. 9 300 Einwohnern endgültig in das Reichsgebiet der Untersteiermark einbezogen wird.[5]

Die Lage an der Grenze gegenüber Italien, besonders aber gegenüber Ungarn ist infolge des wenig bundesgenössischen Verhaltens der dort eingesetzten Kräfte der beiden Achsenpartner nicht immer leicht. Beide Mächte lassen in ihrem Vorgehen und Verhalten in den Grenzgebieten deutlich die Kenntnis vermissen, wem sie es ausschliesslich verdanken, wenn sie heute überhaupt in ehemals jugoslavischen Gebieten stehen dürfen.

Die Untersteiermark ist über 1000 jähriger Reichsboden. In der vorchristlichen Zeit sass in der Steiermark eine illyrische Bevölkerung, über die sich seit etwa 300 v. Chr. Kelten schoben. Während der römischen Herrschaft /Pettau, Cilli, Römerbad erinnern noch daran/ wurde die Obersteiermark zu Noricum, der Rest zu Pannonien gerechnet. Die Römerherrschaft über die Kelten wurde abgelöst durch die Einwanderung der Ostgermanen. Langobarden, Vandalen und Ostgoten besiedelten das Land. Etwa zwei Jahrhunderte Lang bebauten die Germanen das untersteirische Land und entwickelten eine hohe Bauernkultur. Das Christentum fasste hier im 4. Jahrhundert Fuss. Als die Germanen teilweise abwanderten, geriet das Land, in dem noch namhafte germanische Reste zurückgeblieben waren, um 590 n. Chr. unter die Herrschaft der aus Asien eingedrungenen Awaren. Diese brachten als ihre Hörigen die Alpenslawen mit, die sich nun über den ganzen Raum an den von den Germanen verlassenen Wohnplätzen niederliessen. 772 unterstellten sich die Slowenen freiwillig der deutschen Schutzoberhoheit der Bayernherzöge und lebten alsdann mehr als ein Jahrtausend unter der Führung des deutschen Volkes. Es folgte im Rahmen dieser deutschen Schutzherrschaft eine starke deutsche Besiedlung und Germanisierung eines grossen Teils der Slawen. Die Madjareneinfälle hemmten diese natürliche Entwicklung für einige Zeit, doch setzte die endgültige deutsche Siedlung gleich nach der Schlacht auf dem Lechfelde 955 wieder in stärkstem Masse ein. In kürzester Zeit waren die wesentlichsten Teile der Steiermark vollkommen eingedeutscht. Die eigentlichen Träger des politischen Lebens waren der deutsche Adel und das deutsche Bürgertum. Wehrhafte deutsche Burgen und Städte sicherten die Südostgrenze des Reiches gegen die Einfälle aus dem Osten. Seit dem 10. Jahrhundert sind sieben Grafschaften /bis 1180 im Verband des Herzogtums Kärnten/ nachweisbar: das Ennstal, das obere Murtal, die Grafschaft Leoben, das Mürztal, die Kärntner Mark zwischen Rötelstein und Windischen Büheln, die Mark hinter dem Drauwalde, die Mark an der Sann, die bis 1311 mit der Windischen Mark in Krain zusammengehörte. Die Vereinigung der ersten sechs Grafschaften mit der Grafschaft Wels und dem Gebiet um Wiener Neustadt unter dem in Steyr /Oberösterreich/ residierenden Geschlecht der Ottokare im 11. und 12. Jahrhundert schuf die Einheit des Landes, das nach Steyr seinen Namen Steiermark erhielt. 1180 wurde Ottokar IV. zum Herzog von Steiermark erhoben; er vererbte das Land an die Herzöge von Oesterreich aus dem Hause der Babenberger. Als diese 1246 ausstarben, wurde die Steiermark vorübergehend /1254--60/ von Ungarn in Besitz genommen und gehörte 1260 bis 1276 dem Böhmenkönig Ottokar II. 1282 gelangte sie mit Oesterreich an die Habsburger, nachdem 1254 das oberösterreichische Gebiet abgetrennt worden war. Von 1378 bis 1457 und 1546 bis 1619 regierten habsburgische Nebenlinien in der Steiermark. Im Jahre 1457 wurde die Steiermark durch das Territorium der Reichsgrafen von Cilli und durch Murau vergrössert. Durch die starke Stellung der herzoglichen Ministerialen, die seit etwa 1400 in der Körperschaft der Landstände geschlossen auftraten, nahm das Einheitsbewusstsein des Landes zu; ebenso auch durch die Türkenkämpfe, welche die Steiermark vor allem im 16. Jahrhundert zum »Hofzaun« des Deutschen Reiches machten. Das durch Jahrhunderte gehende gemeinsame Schicksal hatte das Band zwischen der deutschen Führung und den windischen Untergebenen immer fester und enger werden lassen.

Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts brachten die Gedanken der Aufklärung den ersten verhängnisvollen Ansatz zur Bildung eines slowenischen Nationalbewusstseins. Unter der Führung der slowenischen Geistlichkeit und einer dünnen städtischen Intelligenzschicht begann im Keime ein Gegensatz zum Deutschen zu entstehen. Durch verschiedene Umstände besonders begünstigt vermochte sich ein National- Slowenentum auch in der Untersteiermark immer mehr zu entwickeln, dem erst spät gewisse wirksame Gegenpole entgegengesetzt wurden. In diesem Abwehrkampf stand in dem Bewusstsein einer innigen Lebens- und Schicksalsgemeinschaft mit dem Deutschtum die windische Bevölkerung der Slowenen unerschütterlich dem deutschen Volkstum zur Seite.[6]

Die jahrhundertelange Schicksalsgemeinschaft und die Einheit der Steiermark, die durch das Zusammenstehen im Weltkrieg für die deutsche Sache noch eine letzte Krönung erfahren hatte, wurde jäh zerrissen, als im Zuge der Zerstückelung des österreichischenungarischen Kaiserreiches durch das Diktat von St. Germain /10. 9. 1919/ das ganze untersteirische Dreieck zu dem neugebildeten Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen /Jugoslawien/ und damit zum Balkan kam.

Im Jahre 1918 gab es in der Untersteiermark rund 74 000 Deutsche, 400.000 deutschfreundliche, bewährte Windische und nur rund 80 000 Nationalslowenen. Bis zum Jahre 1921 war die Zahl der Deutschen schon auf rund 35 000 gesunken. Die Zahl der Juden betrug in Jugoslawien nach der Konfessionsstatistik rund 68 400. Die Zahl der Rassejuden dürfte jedoch wohl rund 200 000, d. h. 1,3% der Gesamtbevölkerung betragen haben; im Draubanat lebten hiervon nur rund 900 Juden, während die Zahl der Juden in der Untersteiermark selbst 500 nicht überstiegen haben wird.

Die Slowenen, deren Zahl man insgesamt auf 1,4 Millionen schätzt, stammen von den Slawen ab, die - wie schon ausgeführt - gegen Ende des 6. Jahrhunderts unter den Awaren in die Ostalpen einwanderten, schon bald aber von den von Norden vorstossenden Bayern und Franken zurückgedrängt und unter teilweiser Vermischung kulturell stark beeinflusst wurden. Die Einwirkung der südlich sitzenden Langobarden dagegen ist nicht nachhaltig gewesen. Die Slowenen sind fast ausschliesslich Bauern. Ihre Höfe liegen, soweit sie nicht Einzelhöfe sind, meist in Dörfern, nur selten in Weilern beisammen. Charakteristisch für ihre Dörfer sind die hohen Harfen zum Trocknen von Heu, Buchweizen, Maisstroh u. ä., die meist am Dorfeingang oder in der Feldmarkt, z. T. auch auf den Höfen selbst aufgestellt sind. Die Slowenen sind römischkatholisch. Heiligenkult lebt heute noch überall. Auf vielen Bergen stehen Wallfahrtskirchlein, an den Wegen trifft man vielfach Bildstöcke mit Schindeldach.

Die Slowenen waren in der Geschichte niemals ein staatstragendes Volk und haben durch ihre Aufteilung auf die einzelnen Länder der österreichischungarischen Monarchie in den verschiedenen Landesteilen auch völkisch eine getrennte Entwicklung genommen. Unter der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Führung der Deutschen entfaltete sich eine so enge Zusammenarbeit, dass die Grenzen beider Völker immer mehr verwischt wurden und viel deutsches Blut im slowenischen aufging wie auch umgekehrt. Diese Zusammenarbeit war so stark, dass es nach dem Erwachen einer eigenen nationalslowenischen Bewegung in Krain zum offenen Gegensatz zwischen den steirischen Windischen und den Krainer Slowenen kam, und es besteht kein Zweifel, dass diese Bevölkerungsgruppe, die den grössten Teil der Untersteiermark umfasst, sich genau so zum deutschen Volke hin entwickelt hätte, wie in Kärnten, wenn diese Entwicklung nicht durch die Zerreissung der Steiermark 1919 aufgehalten worden wäre.

In der Untersteiermark wurden die Slowenen, d. h. die Nicht-Windischen seit Beendigung des Weltkrieges die Träger des Kampfes gegen das Deutschtum. Führend war hierbei die nationalslowenische Intelligenz, die in der Hauptsache ihre Bildung dem einstigen Besuche deutscher Schulen in Graz oder Laibach verdankte. Ihr tonangebender Führer war der ehemalige Beichtvater der Kaiserin Zita, der röm.-katholische Pfarrer dr. Koroschetz, der sich nach der Errichtung des Königreiches Jugoslawiens in Belgrad die Handlungsfreiheit gegen die Deutschen dadurch gesichert hatte, dass er den Serben das slowenische Element gegen das staatsoppositionelle Kroatentum /bes. im Parlament/ zur Verfügung stellte. Die slowenische Priesterschaft war unter der Gesamtintelligenz der Nationalslowenen zwangsläufig die treuste Garde Koroschetz`s im Kampfe gegen das Deutschtum.

Die deutschen Schulen, Vereine und Verbände wurden entschädigungslos aufgelöst, die deutschen Theater und Museen wurden enteignet, jede kulturelle Selbständigkeit unterbunden. Alle deutschen Denkmäler wurden zertrümmert, auch wenn sie nichts mit der Politik zu tun hatten (Schiller, Jahn, Tegetthof, Erzherzog Johann, Hugo Wolf, Ottokar Kernstück u. a. m.). Alle deutsche Inschriften - sogar auf Grabsteinen - wurden verboten oder beseitigt. Die deutsche Sprache wurde überall rücksichtslos verfolgt. - Dies nur als kleiner Auszug der slowenischen Herrschaft in der Untersteiermark.

Dieses Vorgehen der Nationalslowenen führte immer mehr zu einer Abwanderung der Deutschen und deutschfreundlicher Windischer nach dem Norden, an deren Stelle immer mehr einwandernde Slowenen (insbesonders aus der italienischen Innerkrain und dem Küstenland) traten. So sind seit 1918 rund 60 000 Deutsche und Windische aus der Untersteiermark abgewandert und etwa 40--50 000 Slowenen eingewandert.

In diesem Zusammenhang mag interessieren, dass sich bei der Volkszählung in Oesterreich im Jahre 1934 in der jetzigen Altsteiermark 3 839, davon 2 793 Ausländer zum Kulturkreis der slowenischen Sprache bekannten (Kärnten 26796).

Den Gegensatz zu den Nationalslowenen bilden die Windischen, deren Zahl man insgesamt auf 400 000 schätzt. Sie gehören durch weitgehende politische, kulturelle, wirtschaftliche und nicht zuletzt blutmässige Bindungen zur politischen Einheit und Kulturgemeinschaft des deutschen Volkes. Eine auch sprachlich stark deutsch beeinflusste slowenische Mundart ist ihre Haussprache, die Hochsprache des Windischen ist die deutsche Sprache. Das wesentliche Merkmal der Bezeichnung als Windischer ist das Bekenntnis zum deutschen Reich und der Wille, als Steirer, mit den Deutschen gemeinsam leben zu wollen. Der Gegensatz zwischen dem National-Slowenen und dem Windischen hat sich erst durch das künstlich aufgezüchtete Nationalbewusstsein der Slowenen herausgebildet. Die Windischen haben sich seit der Zeit, der sie sich zur Befreiung von dem awarischen Joch unter die Schutzherrschaft des deutschen Volkes begaben, den Schicksalskampf des Deutschtums bewusst und gewollt geteilt und im Rahmen vielseitiger Verflechtungen stets das endgültige Aufgehen im deutschen Volke angestrebt. Für den National--Slowenen ist im übrigen bezeichnenderweise der Ausdruck »Windischer« ein Schimpfname.

Unter den nach dem Weltkrieg in die Untersteiermark zugewanderten Slowenen zeigen die Prekmurzen keine besonderen Unterscheidungsmerkmale von den Slowenen. Ihr Name rührt von Prekmurje = Uebermurgebiet her und besagt schon, dass es sich um solche Slowenen handelt, die mit Westungarn nach dem Weltkrieg zu Jugoslawien kamen und von dort zahlreich in die Untersteiermark zuwanderten. Dagegen zeigten die sogenannten Tschitschen[7] ein sehr stark betontes slowenisches Nationalbewusstsein. Es handelt sich hierbei um die rund 60 000 Slowenen, die einem angeblichen italienischen Drucke folgend aus jenen Gebieten in die Untersteiermark und Krain zuwanderten, die nach dem Weltkrieg an Italien gefallen waren /Innenkram und Küstenland/. Ihre Bezeichnung rührt daher, dass ihre Nachnamen meist auf »Tschitsch« enden. In der Untersteiermark dürften etwa 30 000 Tschitschen eingewandert sein.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass heute der Begriffsbestimmung der einzelnen, in der Untersteiermark vorgefundenen Bevölkerungsgruppen folgendes zugrundegelegt wird:

Als Volksdeutsche werden alle jene bezeichnet, die sich auch vor der Befreiung der Untersteiermark eindeutig zum deutschen Volkstum bekannt haben und aus einer bewusst deutschen Familie stammen.

Das wesentliche Merkmal der Bezeichnung als Windischer ist das ehrliche Bekenntnis zu Führer und Reich sowie der Wille, als Steirer mit dem deutschen Volke gemeinsam zu leben. Nationalslowenen sind alle jene, denen ihr slowenisches Volkstum vor die Lebensgemeinschaft mit den Deutschen geht, die eine Eigenvölklichkeit anstreben und sich durch ihre Stellungnahme vor der Befreiung der Untersteiermark klar und eindeutig zu dieser Haltung entschieden haben. Bei den nach dem 1. 1. 1914 aus Krain und dem Küstenland eingewanderten Slowenen wird im allgemeinem angenommen, dass sie eine deutschfeindliche Tendenz haben.

Die Grenzen zwischen diesen drei Gruppen sind naturgemäss fliessend und es ist vor allem ebenso unmöglich wie ungewünscht, eine klare Grenze zwischen Deutschen und Windischen zu ziehen, um den Umvolkungsvorgang nicht zu hemmen und zu erschweren.

Nach objektiven Merkmalen ist auch eine klare Grenze zwischen Volksdeutsch und Windisch nicht zu ziehen, sodass es hier im wesentlichen auf das glaubwürdige Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgestellt werden muss.

Der Bevölkerungsanteil der Kroaten und Serben in der Untersteiermark ist sehr gering und bedeutungslos.

Mit der Uebernahme der Zivilverwaltung in dem Gebiete der Untersteiermark wurde am 14. 4. 1941 im Verordnungswege durch den CdZ. für jede der 12 Bezirkshauptmannschaften und für die drei grössten Städte je ein politischer Kommissar bestellt,[8]und zwar für

Marburg-Stadt,
Marburg - linkes Drauufer,
Marburg - rechtes Drauufer,
Luttenberg,
Windisch-Graz,
Pettau - Stadt,
Pettau - Land,
Gonobitz,
Oberburg,
Cilli - Stadt,
Cilli - Land,
St. Marein,
Rann,
Mahrenberg,
Tüffer.

In Gurkfeld wurde ausserdem ein dem politischen Kommissar in Rann unterstellter besonderer Beauftragter der allgemeinen Verwaltung eingesetzt.

Im Hinblick auf den im wesentlichen politischen Auftrag wurden als politische Kommissare ausschliesslich in der NSDAP geschulte und altbewährte Parteigenossen bestimmt. Dem politischen Kommissar wurde je ein Beauftragter der allgemeinen Verwaltung, der Schule, des Reichsnährstandes, der NSV, der Polizei, der Finanzbehörde, der Post, der Sicherheitspolizei und des SD und ein Fahrbereitschaftsleiter beigegeben. In Marburg, Cilli und Pettau gehört dem Einsatzstab ausserdem noch je ein Beauftragter für das Gesundheitswesen und das Veterinärwesen an. Solange die SA noch in der Untersteiermark im Exekutiveinsatz war, befand sich bei jedem politischen Kommissar auch noch ein Beauftragter der SA.[9]

Der politische Kommissar übt im Auftrage des CdZ. in seinem Amtsbereich die anordnende und vollziehende Gewalt aus. Er ist ermächtigt, für den Amtsbereich der Gemeinden Amtsbürgermeister einzusetzen, die vorläufig mit der Führung und Verwaltung der Gemeinden betraut sind. Die Gemeindevertretungen sind durch Verordnung des CdZ. vom 14. 4. 1941 mit sofortiger Wirkung überall aufgelöst worden.

Die jedem politischen Kommissar zugeteilten Gemeindebeamten begannen sofort die Bereisung der Gemeindeämter und stellten deren Einrichtung sowie die Vermögenswerte sicher, soweit dies nicht schon durch die Organe der Ordnungspolizei geschehen war. Insgesamt wurden in den 207 Gemeinden etwa 150 Amtsbürgermeister durch die politischen Kommissare eingesetzt. Teilweise hatten bereits Volksdeutsche oder deutschfreundlich gesinnte Windische die Gemeindeämter besetzt und die Fortführung der Gemeindegeschäfte übernommen. Allerdings konnten nur bei rd. 100 Gemeinden Volksdeutsche als Amtsbürgermeister eingesetzt werden, während in den übrigen Fällen Windische herangezogen werden mussten. Der Bedarf an Gemeindebeamten beläuft sich nach Erschöpfung aller Möglichkeiten, geeignete Kräfte aus der Untersteiermark selbst einzusetzen, insgesamt auf rund 200 Beamte. Hiervon wurden aus der Altsteiermark schon 130 bis 140 Kräfte herangezogen, so dass rund 60 noch aus dem Altreich oder den benachbarten drei Reichsgauen zugeteilt werden müssen. Die in der Altsteiermark dadurch gerissenen Lücken müssen in 30 bis 40 Fällen unter allen Umständen mit Altreichskräften wieder aufgefüllt werden.

Meist konnten die Gemeindegeschäfte dank der verhältnismässig guten Ordnung, in der sich fast alle Gemeindeverwaltungen befanden, ohne nennenswerte Stockungen sofort weitergeführt werden.

Die Tätigkeit der politischen Kommissare erstreckt sich im übrigen auf die grundsätzliche Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und ergibt sich auch aus dem aufgeführten Arbeitsgebiet der einzelnen, dem Einsatzstab zugeteilten Beauftragten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die politischen Kommissare durch die Landräte abgelöst werden, soweit nicht der eine oder andere politische Kommissar selbst als Landrat in Frage kommt. Die Errichtung der Kreise ist zum 15. 6. 1941 beabsichtigt, doch werden die politischen Kommissare bis zu einer gewissen Konsolidierung der allgemeinen Verwaltungslage in ihren Stellen noch eine Zeitlang verbleiben müssen.

Im wesentlichen aus einem harten Zwang der Menschenökonomie ist neben der Einrichtung der kreisfreien Stadt Marburg die Bildung von nur vier oder fünf Grosskreisen beabsichtigt.

Der Stadtkreis Marburg wird von rd. 7 qkm. auf ein Gebiet von rd. 110 qkm. ausgedehnt werden; seine Einwohnerzahl wird dementsprechend von rd. 35 000 auf rd. 60 000 steigen. Nach der bisherigen wie aber auch nach der zu erwartenden Gesamtentwicklung dieser Stadt erscheint es erforderlich, ihr von Anfang an durch eine angemessene Vergrösserung einen starken und natürlichen Auftrieb zu verleihen und nicht das Wachstum durch Grenzen zu hemmen. Marburg war bisher der Hauptsitz des Deutschtums in der Untersteiermark und hat sich trotz der durch die Abtrennung von seinen natürlichen Absatzgebieten /Mittel- und Obersteiermark/ hervorgerufenen schweren wirtschaftlichen Schädigung als zweitgrösste Stadt Sloweniens verhältnismässig gut behaupten können. Die vorhandene lebhafte Industrie wird durch geplante Neuanlagen von Industrieunternehmen einen wesentlichen Aufschwung erhalten. Verkehrsmässig wird Marburg, das heute schon an der grossen Verkehrsstrasse Graz-Saloniki gelegen ist, in Zukunft auch von der Reichsautobahn berührt werden.

Der Kreis Marburg Land wird mit 64 Gemeinden rd. 123 000 Einwohner und rd. 1767 qkm umfassen. Für die etwas entlegene Gemeinde Windisch-Graz ist, zum mindesten für eine gewisse Einlaufzeit, die Errichtung einer Expositur beabsichtigt, während in der ebenfalls von der Kreisstadt etwas entfernt gelegenen Gemeinde Gonobitz regelmässige Sprechtage des Landrates vorgesehen wird.

Der Kreis Pettau wird mit rd. 93 000 Einwohnern und rd. 1141 qkm 35 Gemeinden umfassen. Die bisherige Bezirkshauptmannschaft Luttenberg kommt mit rd. 477 qkm zu dem Kreis Radkersburg, dessen Einwohnerzahl dadurch von rd. 28 000 auf rd. 70 000 steigen wird.

Den schönsten Kreis wird zweifellos der zukünftige Landkreis Cilli mit rd. 139 000 Einwohnern und 65 Gemeinden bilden.[10]

Die Verwaltungseinteilung des restlichen Gebietes hängt von der endgültigen Grenzziehung an der Save ab. Sofern der erweiterte Savestreifen insgesamt zur Untersteiermark kommt, ist beabsichtigt, aus diesem 2058 qkm umfassenden Gebiet einen Kreis Trifail mit 50 bis 60 000 Einwohnern und einen Kreis Rann mit 30 bis 40 000 Einwohnern zu bilden. Den beiden Kreisstädten Trifail und Rann wird als Vorposten gegenüber Agram, bezw. Laibach eine besondere Bedeutung zukommen. Sollte jedoch wider Erwarten nur der engere Savestreifen zum Reiche gelangen, und damit das Gebiet nur 1600 qkm umfassen, wird der rd. 70 000 Einwohner umfassende Savekreis mit Lichtenwald als Kreisstadt gebildet werden. Eventuell ist auch die Bildung zweier Kreise aus dem kleineren Savegebiet möglich. Bis zu dem notwendigen Ausbau und der erforderlichen Belebung der Gemeinde Lichtenwald, die in ihrer heutigen Struktur noch keine Kreisstadt abgeben kann, ist daran gedacht, die Verwaltung zunächst noch in Rann aufzubauen, um sie etwa nach Ablauf eines Jahres zu verlegen.

Jedem Landrat der grösseren Kreise sollen zwei Regierungsräte und ein Assessor beigegeben werden. Der Aufbau jedes einzelnen Kreises wird im übrigen 50 Kräfte erfordern, deren Beschaffung bereits im Gange ist. Zu den rd. 60 Kräften für die Gemeindeverwaltungen werden noch für die notwendigen Standesämter rd. 120 Beamte benötigt. Hauptamtliche Bürgermeisterstellen sind für etwa 20 Gemeinden vorgesehen.

Die Kreisgrenzen liegen bis auf den südlichen Teil des Landes bereits fest.[11]

Im Mittelpunkt der gesamten Arbeit des Einsatzstabes des CdZ. und der unterstellten Dienststellen steht die klare Weisung des Führers: Die Untersteiermark muss deutsch werden! Der baldmöglichsten Erlangung dieses Zieles dienen alle bereis getroffenen und alle beabsichtigten Massnahmen.[12]

Unmittelbar nach der Uebernahme der Verwaltung durch den CdZ. wurden die ersten grundlegenden Verordnungen und Anordnungen, die bereits in Graz vorbereitet waren, in den Veröffentlichungsorgan des CdZ., dem Verordnungs -und Amtsblatt, herausgegeben, welche zunächst die Grundlage für die Verwaltungstätigkeit der politischen Kommissare darstellten. Schon in den ersten Tagen ergab sich die Notwendigkeit, in der Handhabung des Verordnungs -und Anweisungsrechtes möglichste Zurückhaltung zu üben und den politischen Kommissaren weitgehend freie Hand zu lassen, um sie in die Lage zu versetzen, die bei Uebernahme ihrer Aufgaben in der Ebene entstandenen grossen Schwierigkeiten zu bewältigen.

Bis zum 30. 5. 1941 sind 17 Stücke mit zusammen 120 Seiten des Verordnungs- und Amtsblattes mit insgesamt 39 Verordnungen und 28 Bekanntmachungen erschienen.[13] Bei den Verordnungsentwürfen wurde jeweils darauf hingewirkt, dass diese möglichst den Uebergang auf die spätere reichsrechtliche Regelung vorbereiten und erleichtern. Ausgangspunkt hierbei war stets, dass entsprechend den besonderen Verhältnissen in der Untersteiermark zunächst möglichst vereinfachte Regelungen gefunden wurden, weil die Voraussetzungen für eine vollständige Einführung des Reichsrechtes vorerst (voraussichtlich zum 1. 4. 1942) noch nicht gegeben sind.

Unter den bisher erschienenen Verordnungen sind als besonders wesentlich und bedeutungsvoll folgende hervorzuheben:

Verordnung über Beschlagnahme und Anmeldepflicht von Warenvorräten vom 14. 4. 1941,
Verordnung über die Anmeldung und Weiterbenutzung von Kraftfahrzeugen vom 15. 4. 1941,
Verordnung zur Sicherstellung der Mineralölversorgung vom 15. 4. 1941,
Verordnung über den Erwerb von Grundeigentum, gewerbl. Unternehmungen und Anteilsrechten vom 16. 4. 1941,
Verordnung über die Bestellung eines Stillhaltekommissars für Vereine Organisationen u. Verbände vom 16. 4. 1941,
Verordnung über die Festigung des Deutschen Volkstums in der Untersteiermark vom 22. 4. 1941,
Verordnung über den Arbeitseinsatz vom 29. 4. 1941,
Verordnung über die Gewährung von Notstandsbeihilfen vom 30. 4. 1941,
Verordnung über die Gründung des Steirischen Heimatbundes vom 10. 5. 1941,
Verordnung über die einstweilige Regelung der Sozialversicherung vom 7. 5. 1941,
Verordnung über die Preisgestaltung vom 9. 5. 1941,
Verordnung zur Einführung arbeitsrechtlicher Vorschriften vom 9. 5. 19
Verordnung über die vorläufige Regelung der Dienst- und Lohnverhältnisse vom 14. 5. 1941,
Verordnung über die vorläufige Regelung des Verbrauchs von Spinnsstoffwaren, Schuhen und Leder vom 15. 5. 1941,
Verordnung über Waffen, Munition, Sprengmittel und Kriegsgerät vom 17. 5. 1941,
Verordnung über die Bewirtschaftung von Lebensmitteln vom 23. 5. 1941

Alle 2 bis 3 Tage findet unter dem Vorsitz des ständigen Vertreters des CdZ, eine Stabsbesprechung statt,[14] an der ausser den leitenden Beamten des engeren Einsatzstabes je ein Vertreter der Dienststellen und Verwaltungsbehörden des weiteren Einsatzstabes des CdZ. teilnimmt. Diese Einrichtung, die der Vermeidung des Schriftverkehrs dient, und bei der alle laufenden Probleme behandelt werden, hat sich als ausserordentlich nutzbringend bewährt. Sie trägt auch massgeblich zu der notwendigen straffen Zusammenfassung aller in der Untersteiermark tätigen Verwaltungsbehörden unter einheitlicher Führung des CdZ. bei. Auch die Wehrmacht, mit der bestes Einvernehmen und gute Zusammenarbeit herrscht, entsendet zu den Stabsbesprechungen stets einen Vertreter.

Die Verwaltungsgrenze der Untersteiermark, die zunächst offen war, wurde Anfang Mai vom Zollgrenzschutz besetzt und damit eine Sicherung der Untersteiermark gegenüber dem von Ungarn und Italien besetzten Gebiet und gegenüber Kroatien erreicht. Dabei ergab sich die Notwendigkeit, die Verwaltungsgrenze im südlichen Savestreifen aus zoll- und verkehrstechnischen wie auch aus militärischen Gründen wesentlich vorzulegen, was in der Durchführung auf mehr oder weniger Schwierigkeiten stiess. Im Rahmen der genauen Grenzbestimmung ergaben sich einige Abänderungsvorschläge, über die bis heute noch nicht entschieden ist.

Hinsichtlich der Ein- und Ausreise sowohl gegenüber dem Reich als auch Ungarn, Kroatien und Italien wurde ein Kontrollverfahren eingerichtet und ein Durchlasschein eingeführt. Auch ist bereits der kleine Grenzverkehr einer Regelung unterzogen worden.

Der CdZ. veranlasste die Entlassung der volksdeutschen Kriegsgefangenen und hat nunmehr auch die Entlassung der windischen Kriegsgefangenen, soweit sie ihren Wohnsitz innerhalb der Untersteiermark haben, in die Wege geleitet.

Hinsichtlich der durch kriegerische Handlungen namentlich in der Grenznähe entstandenen Kriegsschäden, deren Umfang augenblicklich noch nicht übersehen werden kann, wurde zur Beweissicherung bestimmt, dass zunächst nur Sachschäden, die bei Volksdeutschen entstanden sind, ihrem Umfang nach ermittelt werden sollen. Ungeklärt ist noch, ob eine Entschädigung für Sachschäden gewährt werden kann und soll, in welchem Umfange, und ob ein Unterschied hierbei zwischen Volksdeutschen und Nichtvolksdeutschen gemacht werden kann. Ungeklärt ist ferner die Behandlung etwa entstandener Personenschäden.

Die Belange auf dem Gebiete des Sicherheitswesens werden von dem dem CdZ. unmittelbar unterstehenden Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD und dem ebenfalls dem CdZ. unmittelbar unterstellten Befehlshaber der Ordnungspolizei wahrgenommen.

Der Kommandeur der Sicherheitspolizei hat seine Funktionen gleichzeitig mit dem CdZ. am 14. 4. 1941 aufgenommen, nachdem ein Vorkommando bereits vorher die notwendigen technischen Vorarbeiten erledigt hatte.

Unter dem Befehl des Kommandeurs der Sipo und des SD sind vier verschieden Dienststellen zusammengefasst, deren Arbeit im Einsatzstab vielfach ineinandergreift, sodass eine straffe organisatorische Zusammenfassung der Befehlstelle und eine genaue Aufgliederung der einzelnen Aufgaben notwendig war. Es handelt sich hierbei um die Dienststellen der Geheimen Staatspolizei, der Staatlichen Kriminalpolizei, des Sicherheitsdienstes und des Umsiedlungsstabes der Einwandererzentrale.[15]

Das Einsatzkommando der Staatspolizeistelle Graz ist in Marburg mit 12 SS-Führern und Unterführern, 3 Dolmetschern und 5 Kraftfahrern vertreten. Ausserdem hat die Gestapo Aussendienststellen in Windischgraz, Cilli, Pettau und Rann. Bei Eintreffen des Kommandos hatte ein Teil der schlimmsten Hetzer und ein Grossteil der im öffentlichen Dienst besonders exponierten Personen die Untersteiermark bereits verlassen; ebenso die Juden und viele Ausländer. Ein weiterer Teil dieser deutschfeindlichen Elemente war bereits durch die Wehrmacht, die Geheime Feldpolizei und die Volksdeutschen verhaftet worden. Zur Erfassung der in Freiheit verbliebenen gefährlichen Personen wurde am 15. 4. 1941 sofort die erste grössere Aktion unternommen, für welche das Material der Fahndungsliste des Reichssicherheitshauptamtes und der Gegnerkarteien der Gestapo und des SD zugrundegelegt wurden. Diese schlagartig durchgeführte Aktion zeitigte ein Ergebnis von 300 Verhaftungen, die in einem Auffanglager untergebracht wurden. Im Verlaufe weiterer Aktionen gegen die slowenische Intelligenz und deutschfeindliche katholische Geistliche wurden rd. 1300 Personen in Haft genommen; unter diesen Festgenommenen befanden sich 130 Geistliche, 24 Rechtsanwälte, 26 Ürzte, 139 Lehrer, 14 Richter, 14 Ingenieure, 13 Werksdirektoren, 186 Beamte und Beamtinnen und 34 Studenten. Alle diese Häftlinge wurden ordnungsgemäss vernommen und jeweils ein entsprechender Vorgang angelegt. Rd. 500 dieser Häftlinge werden evakuiert werden, über ungefähr 130 Häftlinge sind in der Fahndungsliste ausgeschrieben und über rd. 500 Häftlinge sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen, bezw. steht ihre Evakuierung ohne weitere Untersuchung bereits fest. Im Zuge dieser Verhaftungen wurde auch im wesentlichen die Erfassung des Vermögens durchgeführt. So wurden 21 Liegenschaften beschlagnahmt und dem Beauftragten für die Festigung deutschen Volkstums zur weiteren Verfügung bekanntgegeben; rd. 700 000 Dinar wurden in bar beschlagnahmt und 4 000 000 Dinar Gesamteinlagen an Sparkassenbüchern dem Stillhaltekommissar beim CdZ. übermittelt. Schliesslich wurden Büro- und Wohnungseinrichtungsgegenstände zur Ausstattung der einzelnen Dienststellen sichergestellt. Die Aussenstellen der Gestapo haben etwa 1100 Personen festgenommen.

Durch all` diese sicherheitspolizeilichen Massnahmen konnte bisher jede gegnerische Tätigkeit verhindert werden. Es kam lediglich zu einem nennenswerten Terrorakt, der darin bestand, dass zwei Kraftwagen angezündet und vernichtet wurden. Eine schlagartig hierauf gegen die slowenische Jugend durchgeführte Aktion mit 60 Verhaftungen und Inschutzhaftnahme für einige Tage und die Schliessung eines von slowenischer Jugend bislang stark frequentierten Lokals verfehlten nicht ihre Wirkung.[16] In bisher drei Fällen versuchten sich stark belastete Gewohnheitsverbrecher durch Flucht der Strafe zu entziehen und wurden hierbei erschossen. Im übrigen war die Verhängung der Todesstrafe noch in keinem Falle notwendig.[17]

Ein weiteres Aufgabengebiet der Gestapo lag in der staatspolizeilichen Bearbeitung der in die Untersteiermark hereinströmenden Flüchtlinge, unter denen sich in Sonderheit Volksdeutsche aus der Watschka und dem Banat befinden. Hierbei mag erwähnt werden, dass zahlreiche Flüchtlinge vor den nicht unbeträchtlichen Terrormassnahmen der ungarischen Besatzungstruppe, aber auch unter einem gewissen Drucke der italienischen Besatzungstruppe geflohen sind. Die Gestapo hat in Zusammenarbeit mit der NSV[18] über 10 000 solche Flüchtlinge gesichtet und teilweise staatspolitisch überprüft, bevor sie vom Arbeitsamt in die Altsteiermark weitergeleitet wurden

Das Einsatzkommando der Kriminalpolizei besitzt ausser seiner Dienststelle in Marburg noch Aussenstellen in Cilli und Pettau. Neben der weitgehenden unterstützenden Tätigkeit gegenüber der Stapo hatte sich die Kriminalpolizei bis jetzt mit der Festnahme von 105 Personen zu beschäftigen, die der Begehung schwerer Verbrechen verdächtig waren. Des weiteren wurden durch die Kripo bereits an die 1000 Anzeigen bearbeitet. Zur Bekämpfung des Verbrechertums wurden in Marburg und Umgebung ferner all die Personen erfasst, die wegen Eigentumsdelikten u. a. Straftaten längere Freiheitstrafen schon verbüsst haben. Von dieser Aktion wurden 102 Personen erfasst. Des weiteren

wurden im Rahmen einer noch laufenden Aktion gegen die geheime Prostitution 140 Dirnen festgenommen, von denen rd. die Hälfte mit einer venerischen Krankheit behaftet waren. 2/3 der festgenommenen Dirnen hatten die slowenische, 1/3 die deutsche Volkszugehörigkeit.

Der SD konnte in der Untersteiermark bereits auf eine lange und gründliche Vorarbeit zurückblicken und bei offiziellem Beginn seiner Arbeit ein schon bestehendes Mitarbeiternetz übernehmen.[19]

Ueber den Umsiedlungsstab des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD soll später bei der Behandlung der Evakuierung gesprochen werden.

Was die Kirchenfrage in der Untersteiermark angeht, so ist natürlich die bereits erwähnte Tatsache richtunggebend, dass bisher die röm.-kath. Geistlichkeit Hauptträgerin des Kampfes gegen das Deutschtum gewesen ist. Der Bau je einer orthodoxen Kirche in Marburg und Cilli, mit dem die Serben ein deutschfremdes Kulturzentrum errichten wollten, wurde selbstverständlich sofort eingestellt und der bisher fertiggestellte Teil gesprengt und abgetragen. Derzeit sind 91 Pfarreien besetzt, 125 Pfarrstellen noch nicht wieder besetzt und bei 19 Pfarren ist es ungewiss, ob sie besetzt oder unbesetzt sind. Von den insgesamt vorhanden gewesenen 347 Priestern sind durch die Verhaftungsaktionen 127 Weltpriester, 77 Ordenspriester und 4 Ordensschwestern erfasst worden. Ausgesiedelt wurden bereits 12 Priester, 17 Ordensgeistliche und 3 Schwestern. Es sind mithin insgesammt 91 Geistliche übriggeblieben. Der weitaus grösste Teil der bäuerlichen Bevölkerung steht den gegen die katholischen Priester durchgeführten Massnahmen sehr verständnisvoll gegenüber, wobei das Motiv nicht unwesentlich scheint, dass ein Grossteil der Bauern bisher in Armut leben musste und keine hinreichende Ackernahrung hatte, während die Priester reichen Grundbesitz hatten und in guten Unterkünften und besten Lebensverhältnissen sorglos leben konnten. Der nicht unbeträchtliche Kirchenbesitz wurde beschlagnahmt und wird z. Zt. vom Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums erfasst. Zur Weiterführung der Landwirtschaft wurden Verwalter eingesetzt. Der Grund- und Gebäudebesitz wird im übrigen zur Stärkung und Neubildung deutschen und deutschfreundlichen Bauerntums verwendet werden. Kirchengebäude sind von der Beschlagnahme natürlich ausgenommen. Die Wohnungen und Amtsräume der Geistlichen in den beschlagnahmten Gebäuden werden diesen in dem erforderlichen Umfange vermietet werden, im übrigen aber eine zweckmässigere Verwendung (Lehrerwohnungen u. dergl.) finden. Mit Rücksicht auf die Beschlagnahme des Vermögens und das Fehlen einer Regelung der kirchlichen Einkünfte (Kirchenbeitragsgesetz) wird von dem an sich angebrachten Verbot der Entrichtung von Giebigkeit vorläufig abgesehen.

Nach dem Grundsatze der Nichteinmischung des Staates in die Seelsorgertätigkeit der Kirchen wurde bisher auch von einem allgemeinen Verbot slowenisch gehaltener Predigten Abstand genommen. In rein deutschsprachigen Gebieten können jedoch durch die politischen Kommissare Einzelverbote ausgesprochen werden.

Vielfach zeigt sich bereits das Bedürfnis, die Frage des Kirchenaustrittes einer gesetzlichen Regelung zu unterwerfen, was auch geschehen wird.

Der katholischen Kirche ist es unbenommen, verwaiste Pfarrstellen mit Geistlichen aus der Untersteiermark wieder zu besetzen. Einreisegenehmigung werden jedoch nur solche Priester erhalten, die politisch unbelastet sind.

Die Haltung der evangelischen Kirche in der Untersteiermark ist noch ungewiss, da sie in einem Seniorat unter einem Pfarrer zusammengefasst ist, der über den Nationalsozialismus offensichtlich noch äusserst merkwürdige Vorstellungen hat. Es handelt sich hierbei um den früheren Gauführer des schwäb.-deutschen Kulturbundes, der eine sehr egozentrische Natur ist.[20]

Der Befehlshaber der Ordnungspolizei rückte am 14. 4. 1941 mit folgenden geschlossenen Polizeiformationen in die Untersteiermark ein:

2 Polizeibataillone mit insgesamt 5 Kompanien und 1 Kraftfahrstaffel,
1 Reservebataillon mit 2 Kompanien und 1 Kraftfahrstaffel,
1 Kraftfahrstaffel und 1 Nachrichtenbereitschaft.[21]

Für den Einzeldienst der Schutzpolizei wurden in Marburg, CiIli und Pettau insgesamt 9 Offiziere, 150 Meister und Wachtmeister (SB) und 51 NSKK--Männer eingesetzt. Die unter dem Kommando eines Gendarmerieoberst[22] stehenden Gendarmeriekräfte wurden mit 11 Offizieren und 275 Meistern und Wachtmeistern (SB) auf die einzelnen Bereiche der politischen Kommissare verteilt, wobei der Bereich Pettau mit 1/49 den stärksten und der Bereich Oberburg mit 1/11 den zahlenmässig schwächsten Einsatz hat.

An der Seite der Ordnungspolizei standen die ersten beiden Wochen als Hilfspolizei starke Kräfte der SA aus dem Bereich der SA-Gruppe Südmark, die eine wesentliche und unentbehrliche Unterstützung darstellten. So waren den Gendarmerje-Kreisführern in den einzelnen Bereichen der politischen Kommissare durchschnittlich 150 SA-Männer zugeteilt.

Das schnelle Vordringen der Wehrmacht in den vorangegangenen Tagen seit dem 6. 4. 1941 hatte zu Folge, dass der grösste Teil der Untersteiermark noch unbefriedet war. So war es völlig ungewiss, ob nicht noch versprengte Teile der ehemaligen jugoslawischen Armee sich in dem gebirgigen Gelände aufhielten. Gleich nach dem Einrücken wurde von vielen Seiten auf solche versprengte Heeresteile hingewiesen.

Die jugoslawische Polizei war beim Einrücken der Ordnungspolizei noch im Besitz ihrer Waffen und versah zum Teil auch noch den Ordnungsdienst. Die Hauptverkehrsstrassen mit ihren zahlreichen Schadenstellen an Brücken, Tunnels und Eisenbahndämmen wurden - dies gilt besonders für die Behelfsbrücken - bis dahin von der Wehrmacht bewacht und gesichert. Die Landstrassen, die durch den unablässig flutenden Verkehr der Wehrmachtkolonnen stark beansprucht wurden, waren in einem sehr schlechten und unsicheren Zustand. Fremdsprachige Strassenschilder und Wegweiser waren von der Wehrmacht nur teilweise durch deutsche Schilder ersetzt worden.

Das Feuerlöschwesen war hier durchswegs eine Angelegenheit der freiwilligen Feuerwehren, deren Angehörige ausschliesslich Slowenen waren. Dasselbe gilt für den Luftschutz, Werkluftschutz und erweiterten Selbstschutz in den Betrieben.

Sämtliche ehemaligen jugoslawischen Polizeiwachen in den Städten Marburg, Pettau und Cilli wurden sofort durch Kommandos der Schutzpolizei besetzt, während die jugoslawischen Gendarmeriestationen durch deutsche Gendarmeriekräfte übernommen wurden. Die gesamte jugoslawische Polizei und Gendarmerie wurde entwaffnet. Des weiteren waren die Exekutivkräfte des BdO. weitgehend bei den Verhaftungsaktionen und bei der Waffenannahme und -beschlagnahme beteiligt. In den Elektrizitäts- und Wasserwerken sowie in anderen wehr- und volkswirtschaftlichen Betrieben übernahm der BdO. die Objektschutzwachen. Des weiteren waren und sind die Ordnungspolizeikräfte bei der Verkehrsüberwachung und -sicherung an den zahlreichen Behelfsbrücken und Baustellen der Hauptverkehrsstrassen eingesetzt. Zur Unterstützung der Zivilverwaltung fand die Polizei auch bei der Sicherstellung von Unterkünften und Dienstgebäuden, bei Lebensmittelkontrollen und Preisüberwachung Verwendung. Gleichzeitig setzte eine Werbung und Annahme für die Hilfspolizei ein.

Die Polizeibataillone führten Säuberungs- und Befriedungsaktionen im Bacherngebirge und anderen gebirgigen und bewaldeten Teilen der Untersteiermark durch. Bei einer grösseren Befriedungsaktion wurden u. a. das Grenzwachregiment 195 und 5 SA-Stürme eingesetzt. Bei allen Befriedungsaktionen wurden Waffen, Ausrüstungsgegenstände, Munition und anderes Kriegsgerät der ehemaligen jugoslawischen Armee gefunden, die den Beutesammellagern der Wehrmacht zugeführt wurden. Neben diesen Aktionen werden noch laufend und regelmässig motorisierte Sicherungsstreifen in allen Teilen der Untersteiermark gefahren. Die ungeklärte Lage besonders in den Grenzgebieten im Raume von Rann, Tüffer und Littai erfordert häufige und schlagartigen Besetzungen und Demonstrationen in diesen Gebieten, um einem weiteren Vordringen italienischer Kräfte vorzubeugen.[23]

Bei der Rückkehr mehrerer tausend Beutepferde aus Kroatien stellte die Ordnungspolizei Begleitkommandos. Die Polizeikraftfahrzeuge führten neben den Waffen-Transporten zu den Beutesammellagern auch umfangreiche Gefangenen- und Flüchtlings-Transporte durch.

Das gesamte Feuerlöschwesen in der Untersteiermark wurde überprüft. Hierbei ergab sich, dass der Geräte- und Mannschaftsbestand im wesentlichen als ausreichend angesehen werden kann. Da ein Teil der Gerätehäuser jedoch für Wehrmachtszwecke beschlagnahmt war, mussten beim Generalkommando[24] entsprechende Schritte zwecks Freimachung eingeleitet werden, die von Erfolg waren. Auch auf dem Gebiete des Luftschutzes wurden im Einvernehmen mit dem Luftgaukommando XVII durch die Ordnungspolizei die erforderlichen Schritte zur Angleichung an die Luftschutzbestimmungen des Reiches unternommen. Dasselbe gilt für den Werkluftschutz und erweiterten Selbstschutz in Betrieben, Truppenunterkünften, Schulen, Lichtspielhäuser und Versammlungsräumen.

Neben der weitgehenden Einschaltung der Ordnungspolizei in die einzelnen bevorstehenden Evakuierungsaktionen werden die Aufgaben, die der BDO in der Untersteiermark zu erfüllen hat, in ordnungs- und sicherheitspolizeilicher Hinsicht sich im wesentlichen auf demselben Gebiete bewegen, auf dem die Polizei bisher in der Untersteiermark tätig geworden ist. Zur Zeit ist eine eingehende Waffensuche in den Dörfern im Gange, da die bisher durchgeführten Waffenaktionen sich im wesentlicher nur auf die Waffenbestände der ehemaligen jugoslawischen Armee erstreckten.

Ein »Amt für Verwaltung und Recht« ist beim BDO nicht eingerichtet. Das materielle Polizeirecht wird daher auch nicht beim BDO, sondern beim engeren Einsatzstab des CdZ. bearbeitet.

Im Gebiete der Untersteiermark bestanden bis zur Übernahme der Verwaltung durch den CdZ nur Schulen mit slowenischer Unterrichtssprache. Diese wurden übernommen, der Unterricht jedoch vorerst stillgelegt, bis die deutschen Lehrer aus dem Gau Steiermark nachgezogen werden konnten. Mit diesen wurde sofort der Unterricht in deutscher Sprache eingeleitet.[25]

Insgesamt befinden sich in dem Gebiete der Untersteiermark

394Volksschulen,
26Bürger- und Hauptschulen,
5Oberschulen,
1staatliche Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalt,
1Privat Lehrerinnenbildungsanstalt der Schulschwestern,
10Berufs- und Berufsfachschulen,
1Berg- und Hüttenschule,
1Priesterseminar, das als theologische Fakultät der Universität Laibach geführt wurde.

Volksdeutsche Lehrer sind in der Untersteiermark nur in geringer Zahl vorhanden; nach den bisherigen Erhebungen ungefähr 50. Es bezeichnen sich zwar heute bedeutend mehr Lehrer und Lehrerinnen als Volksdeutsche. Diese Fälle müssen aber erst genau überprüft werden. Ebenso wird der Stand an slowenischen Lehrkräften genauestens überprüft um festzustellen, welche für die Weiterbelassung im Berufe überhaupt in Frage kommen und welche in andere Berufe überzuführen sind. Eine Verwendung von slowenischen Lehrern in der Untersteiermark ist nicht vorgesehen. Wenn sie für die weitere Aus-übung des Lehrberufes geeignet erscheinen, so werden sie dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zur Verwendung in anderen Reichsgebieten zur Verfügung gestellt werden.

Zur Einrichtung eines deutschen Unterrichtes wurden bisher über 500 Lehrer und Lehrerinnen aus der Altsteiermark hierher abgeordnet. In den nächsten Wochen werden noch rund weitere 500 eingesetzt. Nach einem Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung haben jedoch auch die anderen Ostmarkgaue Lehrkräfte für den Einsatz in der Untersteiermark abzustellen.

An 294 Volks- und Bürgerschulen konnte der Unterricht bis zum 15. 5. 1941 bereits aufgenommen werden. In Kürze werden alle Volks- und Bürgerschulen in Betrieb sein. Es ist natürlich unmöglich, für alle 2255 Klassen je einen Klassenlehrer zu bestellen. Infolgedessen werden viele Lehrer und Lehrerinnen 2 Klassen zu führen haben.

Die Lehrkräfte haben auch bereits mit dem Deutschunterricht für Erwachsene begonnen.

Der Unterricht an einer Oberschule in Marburg wird bereits in der ersten Juniwoche einsetzen. Hier werden im wesentlichen die volksdeutschen Schüler in Schülerinnen der Untersteiermark zusammengefasst und von den nichtdeutschen Schülern solche, die die deutsche Sprache soweit beherrschen, dass sie dem Unterrichte folgen können. Die Einrichtung der übrigen Oberschulen und sonstigen Lehranstalten wird erst im September mit Beginn des neuen Schuljahres aufgenommen.

Auf dem Gebiete des Schulbauwesens wird eine grosszügige Aktion mit Reichsmitteln einsetzen müssen, sowie auch für die Ausgestaltung der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln Reichshilfe beansprucht wird. Lehr- und Lernmittel müssen fast ausschliesslich neu beschafft werden.

Die meisten Schulen verfügen über zuwenig Lehrräume, da die Kinderzahl sehr hoch ist. In fast allen Schulen fehlen 2--3 Lehrzimmer. An ungefähr ein Drittel der Schulen ist nur der halbe Bedarf an Lehrzimmern vorhanden.

An den meisten Schulen sind Wohnungen für die Unterbringung der Lehrer und Lehrerinnen vorhanden, doch sind die Wohnungen sehr häufig unzureichend, feucht und ungesund. Es finden sich aber auch Schulen, wo für Lehrerwohnungen überhaupt nicht vorgesorgt ist. Die Beschaffung von Wohnungen stösst besonders in den kleinen Ortschaften und bei den Bergschulen auf grosse Schwierigkeiten. Die sanitären Anlagen sind durchwegs schlecht, fast überall fehlen die notwendigen Einrichtungen für die Leibeserziehung.

Auf dem Gebiete der Schulaufsicht besteht die Notwendigkeit, beim Amte des Reichsstatthalters in der Steiermark 2 Regierungs- und Schulratsstellen zu schaffen, damit der Schulaufsichtsdienst für die Untersteiermark durchgeführt werden kann. Des weiteren ist die Einrichtung von 9 Schulratstellen geplant. [.....][26]

Im Mittelpunkt des gesamten Eindeutschungsprozesses, der sich in der Untersteiermark entsprechend dem Führerauftrag zu vollziehen hat, steht einerseits die Arbeit des Steirischen Heimatbundes und anderseits die Bereinigung des deutschen Volkskörpers.

Der Steirische Heimatbund, dessen Gründung der CdZ durch Verordnung vom 10. 5. 1941 angeordnet hat,[27] ist die grosse Organisation, in der alle Untersteirer und die Volksgenossen, die im Gebiet der Untersteiermark beruflich tätig sind, zusammengefasst werden. Mitglied kann nur sein, wer sich rückhaltlos zu Führer und Reich bekennt. Die NSDAP wird vorläufig im Gebiet der Untersteiermark nicht aufgebaut. Der Steirische Heimatbund ist nach dem Führerprinzip und den Grundsätzen der NSDAP aufgebaut; er ist die einzige politische Organisation in der Untersteiermark. Sein Bestand ist zeitlich begrenzt. Aus ihm soll später die NSDAP mit allen ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden erstehen. Der Bund ist entsprechend der ihm gestellten Aufgabe eine Zweckorganisation. Er soll seine Mitglieder seelisch, geistig und politisch führen und sie zu bewussten Bürgern des Reiches und vollwertigen Gliedern der deutschen Volksgemeinschaft machen. In ihm soll der Deutsche neben dem heimattreuen Steirer stehen, ungeachtet derzeitiger sprachlicher Verschiedenheiten, und beide sollen durch ihre Mitgliedschaft den gemeinsamen Weg dokumentieren, welchen sie in Zukunft als Deutsche zu gehen bereit sind.

Das Ziel des Bundes soll durch eine entsprechende politische Aufklärungsarbeit, unterstützt durch eine mannschaftlichsoldatische Zusammenfassung der männlichen Jugend und der wehrfähigen Männer, erreicht werden.

Mitglieder des Steirischen Heimatbundes können nur Personen deutschen oder artverwandten Blutes werden. Die Mitglieder haben den Abstammungsnachweis bis zu ihren Grosseltern, die Amtswalter des Bundes jedoch bis 1800 zu erbringen. Das ordentliche Mitglied muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. In der Zeit vom 17. 5. bis 25. 5. 1941 sind alle sich zum Eintritt Meldenden nach einer vorangegangenen Werbeaktion in eine Erfassungsliste eingetragen worden. Insgesamt haben sich 323 807 Bewohner der Untersteiermark angemeldet, wobei zu berücksichtigen ist, das der Steirische Heimatbund in dem Saveraum im Hinblick auf die dort noch ungeklärten Grenzverhältnisse seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat. In dem erfassten Gebiet hat somit die Bevölkerung wahrscheinlich 100%ig die Anmeldung vollzogen. 10 818 Personen entstammen hiervon dem schwäb. deutschen Kulturbund. 66 566 Angemeldete sind der Wehrmannschaft zugeführt, während die Deutsche Jugend 33463 Angehörige erhalten hat.

Das bisher vom Steirischen Heimatbund betreute Gebiet hat 140 Ortsgruppen. Nach der endgültigen Grenzfestlegung ist mit einem Zuwachs von 30 bis 40 weiteren Ortsgruppen zu rechnen. Im übrigen schliesst sich die Kreiseinteilung der der Verwaltungskreise an.

Nach einer politischen und rassischen Überprüfung, die bereits eingesetzt hat, werden nach einer Ausscheidung von ungefähr 10 bis höchstens 20%, 80 bis 90% der Angemeldeten vorläufige Mitglieder des Steirischen Heimatbundes werden. Ausgeschieden werden neben den rassisch völlig Minderwertigen die slowenische Intelligenz, die als deutschfeindlich hervorgetretenen Elemente sowie die Asozialen und kriminell schwer Vorbelasteten, die insgesamt auch dann der Evakuierung zugeführt werden. Dies bedeutet, dass (abgesehen von einigen elternlosen Kindern und Greisen) die gesamten Bewohner der Untersteiermark letzthin im Steirischen Heimatbund zusammengefasst sein werden. Endgültige Mitglieder sind bereits jetzt rd. 25 000 Volksdeutsche geworden, und zwar die ehemaligen Mitglieder des schwäb.-deutschen Kulturbundes, die Mitglieder der Auslandsorganisation der NSDAP und die nach dem 14. 4. 1941 in der Untersteiermark aus dem Reich aus beruflichen Gründen zugezogenen Reichsdeutschen.

Das vorläufige Mitglied hat bis zur endgültigen Mitgliedschaft eine Bewährungszeit zu durchlaufen, deren Dauer sich nach dem Einzelfall bestimmt. Als Höchstdauer ist eine Frist von 3 Jahren vorgesehen, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt hofft der Steirische Heimatbund, die ihm gestellte Aufgabe insgesamt erfüllt zu haben, sodass er in der NSDAP aufgehen kann. Während der Bewährungszeit wird das vorläufige Mitglied weltanschaulich und politisch geschult und ihm die deutsche Sprache in Sprachkursen vermittelt; des weiteren hat jedes vorläufige Mitglied mit einem nichtdeutschen Namen einen deutschen Namen anzunehmen. Schliesslich muss jedes vorläufige Mitglied durch rege Mitarbeit an der Bundesarbeit seine Einsatzbereitschaft für Führer und Volk unter Beweis stellen. Für die spätere Aufnahme in die NSDAP kommen zunächst nur die Amtswalter des Steirischen Heimatbundes in Frage.

Hinsichtlich des Amtswalterstabes selbst wird die Bundesführung rd. 120 Amtswalter zählen, während auf den Stab des Kreisführers etwa 40 bis 50 Mitarbeiter entfallen. Wenn auch der normale Ortsgruppenstab rd. 10 Kräfte benötigt, so ist doch damit zu rechnen, dass einigen Ortsgruppen nur wenige Amtswalter - besonders in der Anfangszeit - zur Verfügung stehen werden.

Die deutsche Staatsangehörigkeit werden mit Wirkung vom 14. 4. 1941 die ehemaligen jugoslawischen Staatsangehörigen deutscher Volkszugehörigkeit, die an diesem Tage in der Untersteiermark ihren Wohnsitz hatten oder das Heimatrecht besassen, kraft Gesetzes erwerben; ferner die Staatenlosen deutscher Volkszugehörigkeit, die am 14. 4. 1941 in der Untersteiermark wohnten. Praktisch werden mithin zunächst nur die endgültigen Mitglieder des Steirischen Heimatbundes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wobei die endgültige Mitgliedskarte des Steirischen Heimatbundes ein ausreichender Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein wird. Im Hinblick darauf, dass nach dem in der Steiermark eindeutig schon Jahrhunderte lang herrschenden gesunden Volksempfinden die Eingehung einer Ehe mit einem slowenischen Ehepartner als Verrat am Deutschtum betrachtet wurde, ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit in den beiden erwähnten Fällen bei einer bestehenden Ehe nur dann möglich, wenn der Ehepartner auch die deutsche Volkszugehörigkeit besitzt.

Die ehemaligen jugoslawischen Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sowie die Staatenlosen deutschen oder artverwandten Blutes, die am 14. 4. 1941 in der Untersteiermark ihren Wohnsitz hatten (also insbesondere die Windischen), werden mit Wirkung vom 14. 4. 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit auf Widerruf erwerben, sofern sie als Angehörige der heimattreuen Bevölkerung der Untersteiermark anerkannt werden. Als solche gelten aber praktisch nur die vorläufigen Mitglieder des Steirischen Heimatbundes. So gilt auch nur die vorläufige Mitgliedskarte des Steirischen Heimatbundes als ausreichender Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit auf Widerruf. Auf die Geltendmachung des Widerrufs, für den eine Höchstfrist von 10 Jahren vorgesehen ist, wird mit der endgültigen Aufnahme in den Steirischen Heimatbund und Aushändigung der endgültigen Mitgliedskarte in der Regel verzichtet werden, sodass das endgültige Bundesmitglied automatisch deutscher Staatsangehöriger wird. Wer auf Grund dieser beabsichtigten Regelung nicht deutscher Staatsangehöriger werden kann oder aber seine deutsche Staatsangehörigkeit später durch Widerruf verliert, wird Schutzangehöriger des Deutschen Reiches sein.[28]

Diese geplante Regelung, die natürlich nur reichseinheitlich vorgenommen werden kann, soll baldmöglichst erfolgen, und zwar schon vor der endgültigen Eingliederung der Untersteiermark in das Reichsgebiet, die evtl. bereits zum 1. 10. 1941 erfolgen kann.[29]

Das schwierigste Problem, das in der Untersteiermark gelöst werden muss, ist die Bereinigung des untersteirischen deutschen Volkskörpers von dem fremdvölkischen slawischen Element, das unter keinen Umständen dem Eindeutschungsprozess unterworfen werden kann. Wenn die Regermanisierung der Untersteiermark überhaupt gelingen und die Südostecke des Grossdeutschen Reiches ein verlässliches Bollwerk gegen den ewig friedlosen Balkan für alle Zeiten werden soll, so muss zunächst das vorhandene Bevölkerungsgefüge von jener Substanz befreit werden, die rasse- und haltungsmässig jede Eindeutschung sabotieren muss. Nur auf einem solch` bereinigten Boden kann überhaupt die Aufgabe des Steirischen Heimatbundes gelingen.

Es ist daher eine sich in insgesamt 4 grossen Wellen vollziehende Aussiedlung (Evakuierung) geplant, die im wesentlichen in der Form vorgenommen werden soll, wie sich ähnliche Aktionen in anderen zurückgenommenen Gebieten des Reiches (bes. im Osten) bewährt haben.[30]

Die historischen Voraussetzungen für eine solche Zwangsmassnahme sind mehr als gegeben. Die klare Erkenntnis der nüchternen Notwendigkeit dieses Unternehmens muss jede nur zu menschliche und gerade leider dem deutschen Wesen sehr eigene Gefühlsregung erkalten lassen, besonders wenn man sich stets den unbarmherzigen Vernichtungskampf vor Augen hält, dem hier in der Untersteiermark das Deutschtum seitens derer ausgeliefert war, die heute weichen müssen.

Die Evakuierung wird nach Rest-Serbien, teilweise jedoch auch evtl. nach Kroatien erfolgen, und zwar mittels Eisenbahnzügen mit je 1000 Personen. Der Zeitpunkt ihres Beginns wie der Umfang, der zunächst nur auf 1 bis 2 Züge je Tag angesetzt werden konnte, liegt noch nicht fest. Vorerst stehen dem Beginn noch grosse Verkehrsschwierigkeiten entgegen, während andere vorgebrachte Bedenken im Hinblick auf die Bedeutung des Unternehmens kaum Anspruch auf Bedeutung erheben können. Dass alle Schwierigkeiten, gleich welcher Art sie sein mögen, jedoch behoben werden müssen und dass insbesondere eine Konsolidierung der Verhältnisse in dem Absatzgebiet des Balkans vor Beendigung der Aktion nicht heranreifen darf, liegt auf der Hand.

Innerhalb des Gesamtplanes der Aussiedlung wird, wie schon gesagt, in vier Wellen vorgegangen werden.

Die WeIle 1 sieht zunächst den Abschub der gesamten slowenischen Intelligenz vor, soweit diese bereits durch die Sicherheitspolizei erfasst und soweit sie, wenn auch sicherheitspolizeilich bislang nicht in Erscheinung getreten, als deutschfeindlich anzusprechen ist. Zur Intelligenz werden grundsätzlich ausser den Akademikern sämtliche Lehrer, die gehobenen mittleren Beamten und alle Abiturienten gerechnet werden. Der Abschub der Welle 1, die etwa 2000 Personen umfassen wird, ist vordringlich.

Die Welle 2 soll sich auf die Personen erstrecken, die nach dem 1. 1. 1914 in die Untersteiermark zugezogen sind. Die hiefür bereits durchgeführte Erfassungsaktion hat eine Zahl von rd. 44 000 ergeben. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Meldeergebnis nicht zugrundegelegt werden kann, da ein Grossteil der erfassten Personen tatsächlich nicht als Zuwanderer anzusprechen ist. Es ist daher erforderlich, die an sich unter Weke 2 fallenden Personen einer Feinauslese zu unterziehen, wobei es insbesondere auf den rassischen Wert und auf die politische Unbescholtenheit ankommen wird. Ohne weiteres sollen aus der Welle 2 natürlich die durch die Meldepflicht erfassten Volksdeutschen und alle z. Zt. im Bergbau tätigen Personen herausgenommen werden; auf die Bergarbeiter kann aus wirtschaftlichen Gründen leider nicht verzichtet werden. Bei der nach einem schon aufgestellten Durchschleusungsplan vorzunehmenden Feinauslese wird eine genaue volkstumsmässige Abgrenzung getroffen, um für eventuelle spätere Umsiedlungsverhandlungen mit Kroatien, Italien und Ungarn die notwendigen Unterlagen zu haben. Im übrigen ist daran gedacht, die rassisch hochwertigen und politisch unbedenklichen Personen der Welle 2 in der Untersteiermark zu belassen, die rassisch einwandfreien, aber politisch nicht ganz unbedenklichen Personen dem Altreich zuzuführen. Aus der Welle 2 werden zur Evakuierung schätzungsweise noch 8 bis 10 000 Personen verbleiben.

Die Welle 3 erstreckt sich auf die gesamte Bevölkerung des Save- und des Sotlastreifens. Hier sind die Arbeiten der EWZ-Kommissionen sozusagen schon abgeschlossen. Ausser dem verschwindend geringen Teil der Volksdeutschen wird die Bevölkerung dieses Gebietes fast restlos ausgesiedelt werden; die zahlenmässig auch geringe windische Bevölkerung dieses Gebietes wird allerdings nicht ausgesiedelt, sondern in den nördlichen Teil der Untersteiermark umgesiedelt werden. Der erweiterte Savestreifen wird etwa 70 000 Aussiedlungen, der kleine Savestreifen bei einer engen Grenzziehung etwa 40 000 Aussiedlungen notwendig machen. Im Sotlastreifen rechnet man mit rd. 10 bis 12.000 Aussiedlungen und der gleichen Zahl Umsiedlungen.

Im Sotlastreifen bezw. im Raume um Rann sollen geschlossen die rd. 12.000 volksdeutschen Bewohner der Gottschee, die ihren Willen zur Rückkehr in das Reichsgebiet ausnahmslos in eindruckvollster Weise bekundet haben, angesiedelt werden, während in dem übrigen freizumachenden Grenzgebiet südlich der Save an die Ansiedlung von Buchenlanddeutschen, Südtirolern und auch altsteirischen Bauern gedacht ist.

Das gesamte Grenzgebiet im Süden soll mit besten volksdeutschen Menschenmaterial unter möglichst gesunden Lebens- und Wirtschaftsbedingungen besiedelt werden, um hierdurch auch einen guten abschirmenden Menschenwall an dieser lebenswichtigen Reichsgrenze zu errichten.[31]

Die in der Welle 1 bis 3 nicht zur Evakuierung erfassten Personen unterliegen schliesslich der im Zusammenhang mit Aufnahme zum Steirischen Heimatbund stehenden Feinauslese. Die vom Steirischen Heimatbund trotz einer vollzogenen Anmeldung abgelehnten Personen wie diejenigen, die sich zum Steirischen Heimatbund überhaupt nicht angemeldet haben, werden unter eine Welle 4 fallen und entweder ausgesiedelt oder in das Altreich umgesiedelt werden.

Dies bis in`s Einzelne festgelegte Erfassungswesen bedeutet, dass sämtliche Einwohner der Untersteiermark entweder von den Kommissionen des Umsiedlungs- bezw. Aussiedlungsstabes oder vom Steirischen Heimatbund nach den Grundsätzen und Methoden der Feinauslese in rassischer und politischer Hinsicht erfasst und überprüft werden. Es darf keinem Zweifel unterliegen, dass der dem Chef der Zivilverwaltung vom Führer hinsichtlich der Untersteiermark erteilte Auftrag mit der umfangreichen und bedeutungsvollen Aus- und Umsiedlung steht oder fällt.

Wenn man auf 6 Wochen Aufbauarbeit des CdZ. in der Untersteiermark zurückblickt, so kann man nur uneingeschränkt feststellen, dass unter einer zielbewussten und klaren Führung mit unverhältnismässig geringen Kräften in der kurzen Zeit Gewaltiges bereits geleistet wurde. Dass hierbei die grosse Liebe des Alt-Steirers, der heute an dem Aufbauwerk des CdZ. mitwirken darf, zu dem wiedergewonnenen Stück seiner engeren Heimat der belebenden Schaffenskraft und dem unermüdlichen Arbeitswillen und Fleiss an jedem Tage von neuem Auftrieb verleiht und überhaupt das tragende Element der steirischen Arbeit für seine Untersteiermark geworden ist, soll in diesem Zusammenhange nicht unerwähnt bleiben. Es ist keine Sentimentalität, wenn man feststellt, dass der Einsatzstab des CdZ. und besonders der engere Einsatzstab, der sich fast nur aus Steirern zusammensetzt, die ihm gestellte Aufgabe erfüllt, nicht weil es seine Pflicht, sondern weil es für ihn eine Herzenssache ist.

Ist die Aufgabe, welche die Untersteiermark stellt, auch noch so gross, so verspricht die Art und Weise, wie sie zu meistern begonnen wurde, dass sie ungeachtet aller Schwierigkeiten am Ende auch restlos erfüllt wird.

gez. Dr. Müller-Scholtes[32]
Oberregierungsrat.

Beglaubigt:
...................[33]

1
BA Koblenz, RMI, R 18/6056, (57 S.). Vom Dr. Hans Müller Scholtes stammt auch ein zweiter Bericht über die Entwicklung in der Untersteiermark für die Zeit vom 1. bis 30. Juni 1941, der aber mehr verwaltungstechnische Fragen behandelt und darum hier nicht wiedergegeben wird. (BA Koblenz, RMI, R 18/6057)
2
Siehe Dok. Nr. 16.
3
Beide Gemeinden wurden im Juni1941 an Ungarn abgetreten.
4
Die Gemeinde Hum na Sotli wurde später an den Unabhängigen Staat Kroatien abgetreten.
5
Der erweiterte Savestreifen, das ist der Teil, den die am 3. Mai 1941 zum Königreich Italien angegliederte Laibacher Provinz (Provincia di Lubiana) beanspruchte, wurde am 9. Juni 1941 an Italien übergeben. Auch der besetzte Teil des Übermurgebietes (Prekmurje) wurde an Ungarn abgetreten.
6
So wie die Bezeichnung des grössten Teiles von Slowenen als »Windische« nicht der historischen Wahrheit entspricht, so ist es auch nicht wahr, dass deren Hochsprache die deutsche Sprache wäre. Anderseits hat der deutsche Okkupator feststellen müssen, dass nur ein kleiner Prozent der Bevölkerung deutsch konnte und deutsch sprach. Siehe Dok. Nr. 310.
7
Über die Beziehung von Deutschen zu den sogenannten »Tschitschen« siehe Dok. Nr.181.
8
Siehe Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1, Stück 1, 15. 4. 1941.
9
Bei der Besetzung der slowenischen Gebiete wurden vorübergehend SA-Männer der SA-Stürme aus Steiermark und Kärnten eingesetzt. Nach Untersteiermark kamen rd. 2100 und in die besetzten Gebiete Kärntens und Krains rd. 600 SA--Männer.
10
Mit der Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung über die gebietliche Gliederung der Untersteiermark in Land- und Stadtkreise vom 18. 6. 1941 wurden am 1. 7. 1941 in der Untersteiermark fünf Landkreise und ein Stadttkreis gebildet, die noch von Politischen Kommissaren geführt wurden. Mit der Anordnung über die Amtsbezeichnungen Landrat und Oberbürgermeister vom 21. 1. 1942 sind die Politischen Kommissare in Landräte bzw. den Oberbürgermeister für den Stadtkreis Marburg a. d. Drau umbenannt worden. (Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Nr.25, 20. 6. 1941 u. Jg. 1942, Nr. 63, 27. 1. 1942)
11
Obwohl nicht der erweiterte sondern nur der engere Savestreifen zur Untersteiermark gelang, wurde kein Savekreis Lichtenwald gebildet, sondern zwei Landkreise und zwar Rann a. d. Save und Trifail.
12
Siehe Dok. Nr. 17.
13
Vom Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark wurden im Jahre 1941 60, im Jahre 1942 47, im Jahre 1943 37, im Jahre 1944 30 und im Jahre 1945 4 Nummern seines Verordnungs- und Amtsblattes herausgegeben.
14
Die meisten Stabsbesprechungen (im Jahre 1941 in Maribor, in den Jah 1942--1945 in Graz) wurden vom Regierungspräsidenten Dr. Otto Müller-Hacc als ständigem Vertreter des Reichsstatthalters in der Steiermark für allgemc Verwaltung geleitet. Die fast vollständige Sammlung der Protokolle der StE besprechungen in Maribor und Graz vom 27. 8. 1941 bis 3. 5. 1944 befindet s im AMNOM, DDV Untersteiermark, Rechtsabteilung, Bd. 1.
15
Siehe Dok. Nr. 15. u. 22.
16
Im frühen Morgen des 29. April 1941 hatten einige Mitglieder der kommunistischen Jugendorganisation SKOJ (Savez komunističke omladine Jugoslavije) in einer Gasse (Volkmerjev prehod) in Maribor zwei Personenautos der deutschen Zivilverwaltung angezündet und vernichtet. Die darauf festgenommenen Personen wurden bald aus der Haft entlassen. (AMNOM, Kommandeur der Sipo u. d. SD Marburg, Strafabteilung, Berichte der Aussenstelle der Kripo Marburg 29. 4. u. 4. 5. 1941)
17
Die ersten Todesstrafen in der Untersteiermark wurden am 30. Juli 1941 an mehreren Mitgliedern einer Partisanengruppe in Krsko, die verraten und gefasst worden war, vollzogen. Siehe die Bekanntmachung des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark vom 30. 7. 1941 im AIZDG, Smlg. der Druckschriften des deutschen Okkupators, und Marburger Zeitung 31. 7. 1941.
18
Nationalsozialistische Volkswohlfahrt.
19
Wie man nach dem Kriege feststellen konnte, befanden sich in der Untersteiermark vor dem Kriege mehrere Nachrichtengruppen des Sicherheitsdienstes, geleitet vom Referat VI des Sicherheitsdienstabschnittes in Graz und des Wehrmachtsarchives in Graz und Klagenfurt. Ein Teil des Originalmaterials dieser Stellen befindet sich im Archiv des RSNZ in Ljubljana und im PAM, SODI Graz, Bd. 1.
20
Hans Baron. Siehe Dok. Nr. 11 u. 12.
21
Das waren die Polizeibataillone 124 und 325 sowie das Reservepolizeibataillon 72. Siehe den Befehl Nr. 1 des Befehlshabers der Ordnungspolizei Alpenland, Befehlsstelle Graz vom 10. 4. 1941 (AIZDG, Gendarmeriekreis Radmannsdorf, Bd 17).
22
Der Kommandeur der Gendarmerje beim Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Oberst der Gendarrnerie Hugo Nowotny.
23
Bei einer solchen Demonstration der slowenischen Bevölkerung, die dazu vom deutschen Okkupator angeregt wurde, wurden am 2. Mai 1941 in Trebnje na Dolenjskem 7 Männer von der italienischen Wehrmacht erschossen.
24
Das Stellvertretende Generalkommando des XVIII. Wehrkreises in Salzburg.
25
Siehe Dok. Nr. 62.
26
Ein Teil des Berichtes, der das Gesundheitswesen, den Tierärztedienst, das Strassenbauwesen, das Eisenbahnwesen, die deutsche Reichspost, die Gestaltung der Preise, die Geld- und Kreditinstitute, die Finanzverwaltung, die Landwirtschaft, die Ernährungs- und Versorgungslage und den Arbeitseinsatz behandelt (Seiten 24--50) wird hier nicht wiedergegeben.
27
Siehe Dok. Nr. 52.
28
Siehe Dok. Nr. 154.
29
Siehe Dok. Nr. 120.
30
Siehe Dok. Nr. 23.
31
Siehe Dok. Nr. 21, 169, 272 u. 307.
32
Dr. Hans Müller-Scholtes war Verbindungsmann des Reichsministeriums des Innern zum Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark bis 23. August 1941 als er sowie der Verbindungsmann zum Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains Dr. Kurt Sierp nach Berlin abberufen wurde.
33
Unleserliche Unterschrift.

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