karawankengrenze.at

 

Dokument 69  >

Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes zur Durchführung der Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten der Untersteiermark, Kärntens und Krains[1]

1
AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 1, (4 S.). Das Dokument ist nicht datiert. Der Leiter des Referates III im Umsiedlungsstabe Untersteiermark, SS-Untersturmführer Dr. Siegfried Seidl hat den Empfang am 23. 5. 41 mit seiner Paraphe bestätigt. Diese Richtlinien wurden vermutlich im Referat IV B 4 des RSHA in Berlin (Referent SS-Sturmbannführer Adolf Eichmann) verfasst.
2
Siehe Dok. Nr. 15.
3
In der Untersteiermark vollstreckten die Aussiedlung neben den Organen der Sicherheitspolizei und des SD auch drei Kompanien des Reservepolizeibataillons 72, die Res. Pol. Kp. »Wien« und 1. Kp. des Res. Pol. Bataillons 124, Gendarmerie und die Männer des SA-Einsatzes. (Archiv MNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Einsatzbefehle des Befehlshabers der Ordnungspolizei Alpenland und des Kommandeurs des Res. Pol. Bataillons 72 vom 9. 7. bis 25. 9. 1941). An der Aussiedlung der Bevölkerung aus dem Save-Sotla-Streiten waren die Reserve--Polizei-Bataillone 72, 93 und 171 beteiligt. Siehe Dok. Nr. 191.
4
Diese Bestimmung wurde noch vor dem Beginn der Aussiedlung von Slowenen nach Serbien (7. 6. 1941) geändert und konnten die Ausgesiedelten 50 kg Gepäck und 500 Dinar (später 25 RM) mitnehmen. (Siehe das Material im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 1).
5
Siehe Berichte der Leiter der Transportbegleitmannschaften im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 2. Für Transporte aus Sentvid nad Ljubljano sind solche Berichte nicht vorhanden.
6
Siehe Fernscheiben des Umsiedlungsstabes Untersteiermark für die 33 Transporte nach Serbien und Kroatien im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 2. Über den ersten Transport siehe Dok. Nr. 86.
7
Siehe die Bestätigungen über die Abgabe der Transporte an die serbischen Behörden bzw, die kroatischen Ustascha-Stellen im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 2.
8
Unbekannte Paraphe.

R i c h t l i n i e n
zur Durchführung der Evakuierung aus den
besetzten Gebieten der Untersteiermark,
Kärntens und der Krain.

Für die Evakuierung der Slowenen aus den zum Reich kommenden Gebieten (Untersteiermark, Südkärnten und Krain) sind folgende Richtlinien zu beachten:

  1. Technische Durchführung.

    1. Die technische Durchführung der Evakuierung ist Aufgabe des Referates III innerhalb der Umsiedlungsstäbe bei den Kommandeuren der Sicherheitspolizei und des SD für die Untersteiermark in Marburg und für die wiedereroberten Gebiete von Kärnten in Veldes.[2]
    2. Die Evakuierung erfolgt an Hand der vom Referat 1 des Umsiedlungsstabes gelieferten Iistenmässigen Unterlagen, die klar und übersichtlich alle zu evakuierenden Personen (Familien) aufzuzeigen haben.
    3. Die Evakuierung selbst wird von der Sicherheitspolizei und dem SD, der Schutzpolizei und allenfalls anderen zur Verfügung stehenden Stellen durchgeführt.[3]
    4. Jede zu evakuiereride Person kann an Reisegepäck bis zu 30 kg[4] mitnehmen:
      Ausrüstungsgegenstände des persönlichen Bedarfs (kein sperrendes Gut)
      Vollständige Bekleidung
      Decken (keine Betten)
      Verpflegung bis zu 8 Tagen
      Ausweispapiere
      Bargeld in jugoslawischer Währung bis zum Höchstbetrage von 400 Dinar pro Person.

      Nicht mitgenommen werden dürfen:
      Wertpapiere, Devisen, Sparkassenbücher, usw.
      Wertsachen jeder Art (Gold, Silber, Platin, usw. - mit Ausnahme des Eheringes -)
      Lebendes Inventar.
    5. Vor dem Verlassen der Wohnung sind Sicherheitsmassnahmen (Lö-schung der Feuerstellen, Sperrung der Wasser- und Gaszufuhr, Schliessen der Fenster, Unterbringung von Haustieren bei Nachbarn usw.) zu treffen. Die Wohnungen sind sorgfältig zu verschliessen und zu versiegeln.
    6. Die Wohnungs- und Hausschlüssel sind mit Namens- und Anschriftsschildern zu versehen und in Umschlägen, die ebenfalls Namen und Anschrift des Wohnungsinhabers tragen, aufzubewahren. Die Umschläge werden täglich mit der Liste der im Laufe des Tages evakuierten Personen dem Leiter des Umsiedlungsstabes zur weiteren Veranlassung übergeben.
    7. Die evakuierten Personen sind zunächst einem vorher zu bestimmenden Sammellager zuzuführen. Hier erfolgt die kartei- und listenmässige Erfassung der Evakuierten.
  2. Transport.

    1. Die Evakuierungstransporte werden jeweils in Stärke von je 1.000 Personen nach dem im Einvernehmen mit den Dienststellen der Reichsbahn und den zuständigen Militärbefehlshabern erstellten Fahrplan, der den beteiligten Dienststellen noch zugeht, durchgeführt.
    2. Vor Abgang des Zuges ist eine Durchsuchung nach

      Waffen,
      Munition,
      Sprengstoffen,
      Gift,
      Devisen,
      Schmuck, usw.

      vorzunehmen. Die hierbei abgenommenen Wertpapiere und Gegenstände, deren Ausfuhr gemäss diesen Richtlinien untersagt ist, sind in genauen Vermögensverzeichnissen zu erfassen und mit diesen dem Leiter des Umsiedlungsstabes zur weiteren Veranlassung zu übergeben.
    3. Der Antransport der Evakuierten von den Sammelplätzen und Lagern zum Verladebahnhof hat unter Beachtung aller Eventualitäten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die fahrplanmässige Abfahrt des Zuges auf jeden Fall gewährleistet ist.
    4. Für die ordnungsgemässe Durchführung des Bahntransportes ist jeweils eine slowenische Transportleitung aufzustellen, die von sich aus für jeden Waggon einen Ordner zu bestimmen hat. Diese Ordner sind für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung sowie für die Betreuung der einzelnen Waggoninsassen während der Fahrt verantwortlich. (Slowenische Transportleitung und Ordner sind gegebenenfalls durch Armbinde kenntlich zu machen.) Für die sanitären Belange der Evakuierten während der Fahrt ist jedem Transport ebenfalls zu evakuierendes Sanitäts- bezw. Hilfspersonal mitzugeben.
    5. Jedem Transportzug ist eine entsprechend ausgerüstete Begleitmannschaft (in der Regel Schutzpolizei in der Stärke etwa 1:15 Mann) beizugeben. Dem Führer der Begleitmannschaft ist eine namentliche Liste der mitgeführten Personen, die von der slowenischen Transportleitung zu fertigen ist, auszuhändigen. Besonderes Augenmerk hat die Begleitmannschaft auf beabsichtigte Fluchtversuche während der Fahrt durch das kroatische Gebiet zu legen. Sie sind zu verhindern.[5]
    6. Unmittelbar nach der Abfahrt des Transportzuges sind dem Reichssicherheitshauptamt in Berlin und der Einsatzgruppe Belgrad des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD zur Unterrichtung der militärischen Stellen (dem Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Salzburg bei Transporten aus dem ehemaligen Burgenland) sowie dem Leiter des Umsiedlungsstabes mit dringendem Fernschreiben, bzw. Telegramm oder Funkspruch

      1. Abfahrtstag,
      2. Abfahrtsort,
      3. Abfahrtszeit,
      4. Transportstärke,
      5. Zielbahnhof,
      6. Transportführer,
      7. Stärke der Begleitmannschaft,
      8. allfällige Vorkommnisse,

      zu melden.[6]

    7. Im Augenblick der Ankunft des Transportzuges auf dem vorgesehenen Zielbahnhof auf serbischem Gebiet entfällt jede weitere Zuständigkeit der Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD bzw. der Umsiedlungsstäbe hinsichtlich der Einordnung der Evakuierten.[7] Die Begleitmannschaft hat sich nach Übergabe des Zuges an die örtlichen Behörde umgehend zur Ausgangsstation in Marsch zu setzen.

..........[8]

1
AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 1, (4 S.). Das Dokument ist nicht datiert. Der Leiter des Referates III im Umsiedlungsstabe Untersteiermark, SS-Untersturmführer Dr. Siegfried Seidl hat den Empfang am 23. 5. 41 mit seiner Paraphe bestätigt. Diese Richtlinien wurden vermutlich im Referat IV B 4 des RSHA in Berlin (Referent SS-Sturmbannführer Adolf Eichmann) verfasst.
2
Siehe Dok. Nr. 15.
3
In der Untersteiermark vollstreckten die Aussiedlung neben den Organen der Sicherheitspolizei und des SD auch drei Kompanien des Reservepolizeibataillons 72, die Res. Pol. Kp. »Wien« und 1. Kp. des Res. Pol. Bataillons 124, Gendarmerie und die Männer des SA-Einsatzes. (Archiv MNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Einsatzbefehle des Befehlshabers der Ordnungspolizei Alpenland und des Kommandeurs des Res. Pol. Bataillons 72 vom 9. 7. bis 25. 9. 1941). An der Aussiedlung der Bevölkerung aus dem Save-Sotla-Streiten waren die Reserve--Polizei-Bataillone 72, 93 und 171 beteiligt. Siehe Dok. Nr. 191.
4
Diese Bestimmung wurde noch vor dem Beginn der Aussiedlung von Slowenen nach Serbien (7. 6. 1941) geändert und konnten die Ausgesiedelten 50 kg Gepäck und 500 Dinar (später 25 RM) mitnehmen. (Siehe das Material im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 1).
5
Siehe Berichte der Leiter der Transportbegleitmannschaften im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 2. Für Transporte aus Sentvid nad Ljubljano sind solche Berichte nicht vorhanden.
6
Siehe Fernscheiben des Umsiedlungsstabes Untersteiermark für die 33 Transporte nach Serbien und Kroatien im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 2. Über den ersten Transport siehe Dok. Nr. 86.
7
Siehe die Bestätigungen über die Abgabe der Transporte an die serbischen Behörden bzw, die kroatischen Ustascha-Stellen im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 2.
8
Unbekannte Paraphe.

Valid XHTML 1.0 Transitional