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1 | AIZDG, Landrat Cilli, Bd. 1, (1 S. vervielf.). |
2 | Siehe Dok. Nr. 87. |
3 | Unterschrift unleserlich. |
Der Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark
RV/41
Marburg, den 30. April 1941
An alle politischen Kommissare - eigenhändig - !
Von verschiedenen politischen Kommissaren wird berichtet, dass sich die Anfragen von Nationalslowenen mehren, ob sie das Gebiet der Untersteiermark verlassen können und welches Gut dabei mitgenommen werden darf.
Die Abreise von nationalslowenischen Familien ist seitens der politischen Kommissare nicht mit besonderen Mitteln zu fördern, aber, sofern sie erfolgt, auch nicht zu verhindern. Anfragen im obigen Sinne sind dahingehend zu beantworten, dass der dauernden Abreise aus der Untersteiermark nichts im Wege stände, dass aber ausser Handgepäck keine Gegenstände mitgenommen werden dürfen.[2]
gez. Uiberreither
Beglaubigt:
....[3]
Reg. Assistentin
1 | AIZDG, Landrat Cilli, Bd. 1, (1 S. vervielf.). |
2 | Siehe Dok. Nr. 87. |
3 | Unterschrift unleserlich. |