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1 | BA Koblenz, NO-5201. |
2 | Heinz Brückner, Leiter des Amtes VI (Sicherung deutschen Volkstums im Reich) beim Hauptamt der VoMi in Berlin. Siehe seine Aussage in Nürnberg am 19. 12. 1947 im Protokoll im Official Transcript of the American Military Tribunal No 1 in the matter of United States of America against Ulrich Greifelt and all defendants, sitting at Nuremberg, Germany on 10. October 1947, S. 2824-2894. |
3 | Ist vermutlich nicht auffindbar. |
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5 | SS-Obergruppenführer August Heissmeyer, Inspekteur der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (NAPOLA). |
6 | Ist nicht vorhanden. |
7 | Hans Klingsporn, Referent im Amt VI (Umsiedlung) des Hauptamtes VoMi in Berlin. Siehe seine Aussage in Nürnberg am 22. 12. 1947 im Protokoll im Official Transcript of the American Military Tribunal No 1 in the matter of United States of America against Ulrich Greifelt and all defendants, sitting at Nuremberg, Germany mi 10 October 1947, S. 2945-2989. |
Aktenvermerk für SS-Sturmbannführer (F) Brückner[2]
Betr.: Grundsätzliche Anordnungen über die Behandlung der Absiedler aus der Oberkrain.
Bezg.: Dort. Aktenvermerk vom 4. Februar d. J. - Br/KE-VI,197-.[3]
Bezugnehmend auf obigen Aktenvermerk gestatte ich mir, nachstehende Ausführungen über den vorbenannten Personenkreis zu unterbreiten und bitte um Prüfung und Mitteilung, ob gemäss den von mir gleichzeitig niedergelegten Vorschlägen von hier Verhandlungen mit den in Frage kommenden Dienststellen geführt werden können, um das Ergebnis in Form von grundsätzlichen Anordnungen niederzulegen.
Absiedler aus der Oberkrain - KOK -
Angehörige von justifizierten kommunistischen Banditen
Durch aktive Beteiligung an dem Bandenkrieg oder durch Begünstigung der Banditen sind die Angehörigen der obigen Gruppe auf Grund des Reichsführers - Befehles vom 24. Januar 1942 erschossen worden. Im Zusammenhang mit dieser Massnahme wurden die Überlebenden in die Lager der Volksdeutschen Mittelstelle eingewiesen.[4] Dieser Personenkreis setzt sich wie folgt zusammen:
Da sämtliche Absiedler dieses Personenkreises mehr oder weniger verdächtig sind, haben die Einsatzführungen ursprünglich von mir Anweisung erhalten, die einsatzfähigen Personen in einem geschlossenen Arbeitseinsatz unter Bewachung zu bringen. Nachdem mir nun Berichte vorliegen, dass die Führung dieser Absiedler innerhalb der Lagergemeinschaft als verhältnismässig gut bezeichnet werden kann, habe ich die Einsatzführer ermächtigt, einzelne für würdig gehaltene für einen Einzelarbeitseinsatz abzustellen. Hierbei ist den Lagerführern jedoch auferlegt worden, eine besondere Kontrolle über die im Einzelarbeitseinsatz vermittelten Personen auszuüben. Meiner Dienststelle liegen auch bereits neue Berichte vor, wonach die betreffenden Absiedler sich auch im Einzelarbeitseinsatz bestens geführt haben und im allgemeinen eine Arbeitswilligkeit an den Tag gelegt haben. Zur weiteren Behandlung werden nachstehende Vorschläge gemacht:
Gemäss den mir von den Einsatzführungen gemachten schriftlichen und mündlichen Berichten ist der gesamte Personenkreis bereits von dem Beauftragten des Rasse- u. Siedlungshauptamtes-SS, SS-Hauptsturmführer Rödel, rassisch und gesundheitlich gemustert worden. Lediglich die sich hierbei ergebenden eindeutschungsfähigen Herdstellen sind den Transporten in die Lager der Volksdeutschen Mittelstelle angegliedert worden. Meine diesbezüglichen Nachprüfungen haben jedoch ergeben, dass auch vereinzelte nichteindeutschungsfähige Herdstellen in die Lager gekommen sind. Ich halte es daher für erforderlich, dass diese nichteindeutschungsfähigen Familien und diejenigen, bei denen eine rassische Bewertungsnote fehlt, einer nochmaligen Nachmusterung durch Eignungsprüfer des Rasse- und Siedlungshauptamtes-SS unterzogen werden. Diese rassische Untersuchung ist umso mehr erforderlich, als sich bereits bei der Absiedlungsaktion aus der Untersteiermark ergeben hat, dass bei den Eignungsprüfungen im Herkunftsgebiet zu scharfe Masstäbe angelegt wurden. Des weiteren sind nach einer neuen Anordnung des Reichsführers-SS nunmehr auch die Personen mit der rassischen Bewertungsnote RuS B III plus in das Eindeutschungsverfahren einzubeziehen. Die verbleibenden nichteindeutschungsfähigen Herdstellen müssten meines Erachtens dem Reichssicherheitshauptamt wieder zur Verfügung gestellt werden. Die auf Grund der rassischen und gesundheitlichen Untersuchung als eindeutschungsfähig auszusprechenden Absiedler müssten nach hiesiger Ansicht weiterhin in den Wohnlagern der Volksdeutschen Mittelstelle verbleiben. Nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne, die auf frühestens zwei Jahre festzulegen wäre - sind von dem Lagerführer diejenigen Herdstellen zu benennen, die auf Grund ihrer Führung und ihrer Arbeitsleistung würdig gehalten werden in das Eindeutschungsverfahren eingeschaltet zu werden. Dieser Personenkreis müsste dann einem noch festzulegendem Höheren SS- und Polizeiführer gemeldet werden, damit er die betreffenden Herdstellen im Altreichsgebiet unter Zurverfügungstellung einer Wohnmöglichkeit zum Arbeitseinsatz bringt und dar-über hinaus die üblichen Eindeutschungsmassnahmen durchführt.
Alleinstehende Kinder aus der Untersteiermark und der Oberkrain von justifizierten kommunistischen Banditen.
Durch die Anwendung des vorgenannten Reichsführerbefehles sind etwa 600 Kinder sowohl aus der Untersteiermark, als auch aus der Oberkrain in die Lager der Volksdeutschen Mittelstelle überstellt worden, die ich aus organisatorischen Gründen in der Einsatzführung Bayreuth zusammengezogen habe. Nach einer Anweisung des Stabshauptamtes sind diese Kinder dem Verein Lebensborn e. V. übergeben worden, der seinerseits Betreuung bezw. Adoption durchführt. Mit Frau Viermetz, Vertreterin des Lebensborn, sind bereits Besprechungen dieserhalb geführt worden. Da die vorgenannte Institution sich davon überzeugt hat, dass die Kinder in der Einsatzführung Bayreuth bestens untergebracht und betreut werden, andererseits dem Lebensborn ähnliche Unterbringungsmöglichkeiten fehlen, ist von einer sofortigen Übernahme der Kinder Abstand genommen worden. Von dem Lebensborn werden z. Zt. die Adoptionsstellen vorbereitet, wobei in Aussieht genommen ist, vorerst die Säuglinge und Kleinkinder im Alter bis zu drei Jahren abzurufen. Die Übernahme der älteren Kinder bis zu zehn Jahren wird sich voraussichtlich noch längere Zeit hinauszögern.
Vorschlag:
Die Kinder im Alter ab zehn Jahren kommen meines Erachtens für eine Betreuung durch den Lebensborn nicht in Frage. Es handelt sieb hierbei um etwa 300 Kinder, die in besondere Heime unterzubringen wären. Die erzieherischen Massnahmen müssten weniger auf ein hohes Bildungsniveau, vielmehr auf eine Anlehnung an das Deutschtum abgestellt sein. Es wäre nachzuprüfen, ob diese Aufgabe vom Hauptamt SS-Obergruppenführer Heismeyer[5] übernommen werden kann. Gleichzeitig ist zu erwägen, ob die älteren Mädel als Hausgehilfinnen in Haushalte von SS-Führern oder Persönlichkeiten der Partei eingesetzt werden könnten.
Ich bitte, mir Ihre Stellungnahme zu dem genannten Fragenkomplex zukommen zu lassen.[6]
Berlin W 33, am 10. Februar 1943
Tiergartenstr. 18 a
Tgb. Nr. 32000 und 34800 - Se/Ir.
gez. Klingsporn[7]
SS-Obersturmführer (F)
1 | BA Koblenz, NO-5201. |
2 | Heinz Brückner, Leiter des Amtes VI (Sicherung deutschen Volkstums im Reich) beim Hauptamt der VoMi in Berlin. Siehe seine Aussage in Nürnberg am 19. 12. 1947 im Protokoll im Official Transcript of the American Military Tribunal No 1 in the matter of United States of America against Ulrich Greifelt and all defendants, sitting at Nuremberg, Germany on 10. October 1947, S. 2824-2894. |
3 | Ist vermutlich nicht auffindbar. |
4 | |
5 | SS-Obergruppenführer August Heissmeyer, Inspekteur der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (NAPOLA). |
6 | Ist nicht vorhanden. |
7 | Hans Klingsporn, Referent im Amt VI (Umsiedlung) des Hauptamtes VoMi in Berlin. Siehe seine Aussage in Nürnberg am 22. 12. 1947 im Protokoll im Official Transcript of the American Military Tribunal No 1 in the matter of United States of America against Ulrich Greifelt and all defendants, sitting at Nuremberg, Germany mi 10 October 1947, S. 2945-2989. |