Der Reichsführer-SS
Reichskommissar für die Festigung
deutscher, Volkstums
C-6/10 Wir./Sz.
Feldkommandostelle den 6. II. 1943
A l l g e m e i n e A n o r d n u n g
Nr. 21/43/C
über
die Bestimmung eines Siedlungsbereiches im Reichsgau
Kärnten
Auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers vorn 7. 10. 1939 über die Festigung deutschen Volkstums ordne ich an:
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Ich erkläre das gemischtsprachige Gebiet im Reichsgau Kärnten zum Siedlungsbereich. Dieser Siedlungsbereich umfasst folgende Gemeinden:
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im Landkreis Wolfsberg:
Lavamünd
Legerbusch
Leifling bei Lavamünd
Schwabegg bei Bleiburg
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im Landkreis Völkermarkt:
Bleiburg
Diex
Eberndorf
Eisenkappel
Feistritz ob Bleiburg
Gallizien, Kärnten
Globasnitz
Griffen
Haimburg bei Völkermarkt
Loibach bei Bleiburg
Moos bei Bleiburg
Pustritz
Ruden, Kärnten
Rückersdorf bei St. Veit, Jauntal
St. Kanzian, Jauntal
St. Peter am Wallersberg bei Völkerrnarkt
Sittersdorf bei Miklauzhot
Tainach, Kärnten
Vellach bei Eisenkappel
Völkermarkt
Waisenberg
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im Landkreis Klagenfurt:
Ebenthal, Kärnten
Feistritz im Rosental
Ferlach
Grafenstein
Hörtendorf
Keutschach
Köttmannsdorf über Klagenfurt
Ludmannsdorf bei Feistritz im Rosental
Maria Rain
Maria Wörth
Mieger bei Grafenstein
Oberdörfl bei Feistritz im Rosental
Ottmanach bei Pischeldorf, Kärnten
Poggersdorf bei Grafenstein
Radsberg bei Ebenthal
St. Margarethen im Rosental
St. Thomas bei Pischeldorf
Schiefling am See
Unterferlach bei Ferlach
Viktring
Weizelsdorf im Rosental
Windisch-Bleiberg bei Unterbergen
Zell bei Ferlach
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im Landkreis Villach:
Arnoldstein
Augsdorf
Emmersdorf
Feistritz an der Gail
Finkenstein bei Müllern
Hohenthurn bei Maglern
Köstenberg
Ledenitzen
Lind ob Velden
Maria Gail
Rosegg
St. Jakob im Rosental
Velden am Wörthersee
Wernberg
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im Landkreis Hermagor:
Egg bei Hermagor
Görtschach
St. Stefan an der Gail
Vorderberg
Der Siedlungsbereich ist in der beiliegenden Karte in schwarz angelegt. Diese Karte bildet einen Bestandteil dieser Anordnung.[2]
- Die Bereichserklärung verfolgt den Zweck das deutsche Volkstum in diesem Gebiet durch Umsiedlung volkspolitisch unzuverlässiger Menschen[3] und Ansiedlung bewährter deutscher Menschen, insbesondere auch durch Sesshaftmachung von Umsiedlern aus dem Ausland unter planmässiger Neuordnung der Eigentumsverhältnisse zu festigen.[4]
- Die Bereichserklärung hat insbesondere die Wirkung, dass Grundstücke im Siedlungsbereich in entsprechender Anwendung des Landbeschaffungsgesetzes für Zwecke der Wehrmacht vom 29. 3. 1935 (RGB1. 1 5. 467) und seiner Durchführungsbestimmungen in Anspruch genommen werden können. Die nach diesem Gesetz der Reichsstelle für Landbeschaffung obliegenden Aufgaben übertrage ich für diesen Siedlungsbereich dem Reichsstatthalter im Reichsgau Kärnten.
- Etwa erforderliche allgemeine Durchführungsbestimmungen erlässt mein Stabshauptamt. Die Durchführung der nötigen Massnahmen im einzelnen übertrage ich dem Gauleiter und Reichsstatthalter in Kärnten in seiner Eigenschaft als mein Beauftragter. Er bedient sich hierbei aller zur Mitarbeit geeigneten Dienststellen und Einrichtungen.
gez. H. Himmler