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1 | AIZDG, Sammlung der Druckerzeugnisse des deutschen Okkupators in Slowenien- auch in slowenischer Sprache. |
2 | Das vorhandene Exemplar trägt die Eintragung: St. Marein (d. i. Smarje pri Jelsah). In Form eines kleineren Plakates ist die Verordnung auch für den Bezirk Cilli -- Land (d. i. Celje okolica) erhalten. |
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4 | Das vorhandene Exemplar trägt die Eintragung: R. Sauerbrunn (d. i. Rogaska Slatina). |
Der politische Kommissar für .................[2]
Verordnung
über die Erfassung der Bewohner der Untersteiermark, die nach dem
1. Januar 1914 in die Untersteiermark zugezogen sind.[3]
Um die seit dem Jahre 1914 stattgefundene Bevölkerungsbewegung in der Untersteiermark statistisch zu erfassen, ordne ich auf Grund der Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark vom 14. April 1941 an:
§1
Alle Bewohner der Untersteiermark, die nach dem 1. Januar 1914 in die Untersteiermark zugezogen sind, und deren Abkömmlinge unterliegen einer besonderen Meldepflicht.
§2
§3
Diejenigen der Meldepflicht unterworfenen Bewohner der Untersteiermark die sich am 27. April 1941 nicht in der Untersteiermark aufhalten, haben sich nach ihrer Rückkehr in die Untersteiermark innerhalb 24 Stunden bei ihrem zuständigen Amtsbürgermeister zu melden.
§4
Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt, wird mit Freiheitsstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Todesstrafe verwirkt.
..........................[4]
den 22. April 1941
1 | AIZDG, Sammlung der Druckerzeugnisse des deutschen Okkupators in Slowenien- auch in slowenischer Sprache. |
2 | Das vorhandene Exemplar trägt die Eintragung: St. Marein (d. i. Smarje pri Jelsah). In Form eines kleineren Plakates ist die Verordnung auch für den Bezirk Cilli -- Land (d. i. Celje okolica) erhalten. |
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4 | Das vorhandene Exemplar trägt die Eintragung: R. Sauerbrunn (d. i. Rogaska Slatina). |