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Anordnung der Bundesführung des Steirischen Heimatbundes über die Ablieferung slowenischer Bücher und Schriften[1]

1
AS, Komisija za ugotavljanje zločinov okupatorjev in njihovih pomagačev za Slovenijo, Bd. 3, Abschrift, (2. S.).
2
Über die Ablieferung slowenischer Bücher und Schriften siehe auch Dok. Nr. 35.

Steirischer Heimatbund
Bundesführung
Der nationalpolitische Referent

Marburg, 27. Nov. 1942

An alle Ortsgruppenführer des St. Heimatbundes

Nachrichtlich: an alle Kreisführer
an den Führer der Wehrmannschaft
an der Führer der Deutschen Jugend

Betrifft: Anordnung des Bundesführers Nr. 40/42 lt. Befehlsblatt Folge 12/42 über die Ablieferung slowenischer Bücher und Schriften.[2]

Der Bundesführer hat im Befehlsblatt Folge 12/42 eine Anordnung über die Ablieferung slowenischer Bücher und Schriften herausgegeben und macht sämtlichen Ortsgruppenführern zur Pflicht, diese Anordnung beim nächsten grossen Dienstappell im Monat Dezember zur Verlesung zu bringen, und dafür Sorge zu tragen, dass ihr Inhalt allen Amtsträgern des Ortsgruppenbereiches zur Kenntnis gelangt.

Die Anordnung des Bundesführers hat folgenden Wortlaut:

Durch die Befreiung der Untersteiermark ist die heimattreue Bevölkerung dieses Landes mit der Gemeinschaft ihres angestammten Volkes im Reiche wieder vereinigt worden. Es muss nunmehr alles getan werden, um diese Gemeinschaft zu einer totalen zu machen und auch die letzten trennenden Schranken zu beseitigen. Die deutsche Sprache muss auch die Sprache aller Untersteirer werden.

Im Zuge dieser Sprachreinigungsaktion ist es notwendig, die Untersteiermark im fortschreitenden Masse auch vom slowenischen Schrifttum zu säubern. Ein Anfang wurde bereits durch die Einziehung sämtlicher slowenischer Büchereien gemacht. Aber auch im Privathaushalt des heimattreuen Untersteirer ist kein Platz mehr für slowenische Bücher.

Ich werde deshalb zum gegebenen Zeitpunkt alle aufbauwilligen Kräfte des Landes auffordern, ihre slowenischen Bücher abzuliefern. Auch hierbei muss zunächst das Amtsträgerkorps des Steirischen Heimatbundes beispielgebend vorangehen.

Ich fordere daher alle Amtsträger des Steirischen Heimatbundes auf, in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur deutschen Volksgemeinschaft umgehend die noch in ihrem Hause befindlichen slowenischen Bücher und Schriften zur Ablieferung zu bringen. Nähere Anweisungen über die Art der Ablieferung erlässt der nationalpolitische Referent des Steirischen Heimatbundes im Einvernehmen mit dem Leiter des Führungsamtes II.

Gemäss der Anordnung des Bundesführers gebe ich zur Ablieferung slowenischer Bücher und Schriften folgende Durchführungsanweisungen bekannt:

  1. Nach Verlesung der Anordnung des Bundesführers beim grossen Dienstappell soll die Art der Durchführung dieser Aktion im Ortsgruppenbereich bekannt gegeben werden.
  2. Die Aufforderung des Bundesführers richtet sich an das gesamte Amtsträger- und Hilfsamtsträgerkorps, einschliesslich Blockhelfer, Blockhelferinnen, Unterführer der Wehrmannschaft und der Jugend.
  3. Jeder Amtsträger oder Hilfsamtsträger des Steirischen Heimatbundes hat die in seinem Besitz bzw. in seiner Wohnung befindlichen slowenischen Bücher und Schriften in der Ortsgruppenführung abzugeben, ausgenommen jene, die nach dem 14. 4. 1941 erschienen sind.
  4. Der Ortsgruppenführer beauftragt einen der Amtsträger im Ortsgruppenstab mit der technischen Durchführung dieser Aktion.
  5. Die Ablieferung der slowenischen Bücher und Schriften muss 14 Tage nach dem grossen Dienstappell beendet sein.
  6. Spätestens am 15. Tag nach dem grossen Dienstappell melden mir die Ortsgruppenführer das Ergebnis der Ablieferung mit Angabe der ungefähren Mengen (Zahl, Kilogramm oder Kubikmeter), was für Bücher im allgemeinen abgeliefert wurden und in welchem Zustand sich die Bücher befinden.
  7. Für die vorübergehende Aufbewahrung der Bücher soll ein abschliessbarer Raum in der Ortsgruppenführung bestimmt werden. Wenn die abgelieferten Bücher und Schriften zu viel Platz einnehmen, kann auch ein anderer trockener und gut abschliessbarer Raum am Sitz der Ortsgruppe benützt werden.
  8. Die abgelieferten slowenischen Bücher und Schriften müssen in der Ortsgruppe so lange aufbewahrt werden, bis sie entweder von meinen dazu Bevollmächtigten gesichert sind, oder von mir die Weisung kommt, was mit den Büchern und Schriften weiter zu geschehen hat.
  9. Sollten sich auf dem Gebiet der Ortsgruppe noch slowenische Bücher und Schriften aus ehemaligen slowenischen Büchereien, Vereinen, Schulen, Pfarrhäusern usw. befinden, so sollen auch diese Bücher und Schriften bei dieser Aktion von der Ortsgruppe übernommen werden.
  10. Wenn andere Personen, die nicht Amtsträger oder Hilfsamtsträger des Steirischen Heimatbundes sind, bei dieser Gelegenheit den Wunsch äussern, ihre slowenischen Bücher und Schriften auch mit abgeben zu dürfen, so sollen auch diese Bücher und Schriften von der Ortsgruppe bereitwilligst übernommen werden.

Die Ortsgruppenführer werden ersucht, die Ablieferung der slowenischen Bücher und Schriften nach den angeführten Richtlinien zu organisieren und darüber zu wachen, dass der Anordnung des Bundesführers restlos entsprochen wird.

Heil Hitler!

Der nationalpolitische Referent
gez. Dr. Carstanjen

1
AS, Komisija za ugotavljanje zločinov okupatorjev in njihovih pomagačev za Slovenijo, Bd. 3, Abschrift, (2. S.).
2
Über die Ablieferung slowenischer Bücher und Schriften siehe auch Dok. Nr. 35.

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