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1 | BA Koblenz, RJM, R 22/3365, (9 S.). |
2 | Der einleitende Teil des Berichtes über die Stimmung der Bevölkerung im allgemeinen wird hier nicht wiedergegeben. |
3 | |
4 | Die hier folgenden Angaben über Personalfragen, die Straf- und Zivilgerichtsbarkeit wurden ausgelassen. |
5 | Der weitere Teil des Berichtes über das Erbgesundheitsgesetz das Verhältnis zur Partei, deren Gliederungen, Gestapo und Kripo, und die Lage in der Untersteiermark und in Oberkrain wird hier nicht wiedergegeben. |
6 | Dr. Fritz Meldt. |
Der Oberlandesgerichtspräsident
Stadt der Volkserhebung
Nelkengasse Nr. 2
Fernsprecher 5340
3130 - 2257/42
Graz, den 26. November 1942
An den
Herrn Reichsminister der Justiz Dr. Georg Thierack,
zu eigenen Händen
in Berlin.
Betr.: Berichte über die allgemeine Lage in den Bezirken.
Zur Verfügung vom 29. 10. 1942, 3130 - 1 a9 1746.
Anlagen: 2 Überdrucke
1. Allgemeine Lage im bisherigen
OLG. Bezirk (ohne Untersteiermark
und Oberkrain).
[.....][2]
In einzelnen Bezirken von Unterkärnten (Bleiburg, Eberndorf, Eisenkappel und Ferlach) erfolgten Mitte April 1942 Umsiedlungen von Nationalslowenen in das Altreichsgebiet.[3] So wurden im Bezirk Bleiburg 42 Familien von dieser Umsiedlung betroffen. Dies hatte eine weitgehende Beunruhigung der Landbevölkerung zur Folge, da angeblich auch solche slowenische Familien von der Umsiedlung erfasst wurden, die zum Staate loyal eingestellt waren. Eine gewisse Unruhe ist in den betroffenen Gebieten auch heute noch vorhanden, zumal ständig Gerüchte umlaufen, dass eine weitere Umsiedlung folgen werde. Die Verbreitung derartiger Gerüchte dürfte ausser auf gegnerische Propaganda auch auf eine Aktion des Gauleiters und Reichsstatthalters in Kärnten zurückzuführen sein, der anlässlich einer volkspolitischen Arbeitstagung anfangs November 1942 in Klagenfurt ausgeführt hat, dass es die Reichsaufgabe der Eindeutschung von Oberkrain erfordere, zunächst den Altgau Kärnten rein deutsch zu machen und das gemischtsprachige Gebiet des Altgaues verschwinden zu lassen. Er verwies darauf, dass sonst nach der Angliederung von Oberkrain ein Drittel der Bevölkerung ganz Kärntens slawisch wäre. Über Einladung des Gauleiters habe ich die in Betracht kommenden Anerbengerichte Kärntens von dieser Zielsetzung unterrichtet und sie angewiesen, in ihrem Bereiche die volkspolitischen Massnahmen des Gauleiters weitgehendst zu fördern und zu unterstützen.
[.....][4]
V. Erbhofrecht.
[.....][5]
Die Frage der fremdvölkischen Grenzbauern im Gau Kärnten ist wie ich bereits früher unter Punkt I ausgeführt habe, vom Gauleiter und Reichsstatthalter in Kärnten gelegentlich einer Arbeitstagung anfangs November 1942 wieder angeschnitten worden. Seinerzeit ist vom Reichsjustizministerium besondere Vorsicht und Bedacht in der Behandlung dieser Frage aus aussenpolitischen Erwägungen aufgetragen worden. Soweit damals das Anlegungsverfahren noch im Gange war, habe ich alle Möglichkeiten erschöpft, um unzuverlässige slowenische Grenzbauern auszusieben. Immerhin sind aber dort, wo das Anlegungsverfahren damals schon weit vorgeschritten war (z. B. im Bezirk des Anerbengerichtes Rosegg und Völkermarkt) vereinzelt slowenische Bauern in die Erbhöferolle aufgenommen worden. Insofern die erbhofrechtlich geschützte Stellung slowenischer Bauern dem Vorhaben des Gauleiters und Reichsstatthalters in Kärnten hinderlich sein könnte, wäre allenfalls daran zu denken, eine Volkstumsklausel auch in den gemischtsprachigen Gebieten von Kärnten und Steiermark mit rückwirkender Kraft einzuführen. Dagegen würden wohl heute aussenpolitische Bedenken weniger als früher aufkommen können und es würde sich ein gleicher Rechtszustand mit den einzugliedernden Gebieten der Untersteiermark und Oberkrains ergeben, da es in diesen Gebieten beabsichtigt sein soll, bei der Einführung des Reichserbhofgesetzes eine Volkstumsklausel anzufügen. Dann wäre eine Bereinigung der Erbhöferolle durch Ausmerzung fremdvölkischer Bauern möglich.
Dr. Meldt[6]
1 | BA Koblenz, RJM, R 22/3365, (9 S.). |
2 | Der einleitende Teil des Berichtes über die Stimmung der Bevölkerung im allgemeinen wird hier nicht wiedergegeben. |
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4 | Die hier folgenden Angaben über Personalfragen, die Straf- und Zivilgerichtsbarkeit wurden ausgelassen. |
5 | Der weitere Teil des Berichtes über das Erbgesundheitsgesetz das Verhältnis zur Partei, deren Gliederungen, Gestapo und Kripo, und die Lage in der Untersteiermark und in Oberkrain wird hier nicht wiedergegeben. |
6 | Dr. Fritz Meldt. |