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Dokument 273  >

Bericht der Dienststelle des Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains über die rassische Bewertung der Bevölkerung[1]

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1, (3 S.). Den Bericht verfasste der Leiter der Hauptabteilung I (Menschenführung) der Dienststelle, SS-Obersturmführer Dr. Friedrich Kürbisch.
2
Siehe Dok. Nr. 176 u. 177.
3
Siehe Dok. Nr. 263.
4
Eine neue rassische Untersuchung und Bewertung der Bevölkerung in den besetzten slowenischen Gebieten wurde nicht durchgeführt. Siehe Dok. Nr. 315.

Veldes, am 2. November 1942.

B e r i c h t.

Betrifft: Überprüfung und Neuanlage der RuS-Kartei.

Aktenzch: HA I Kü/ba

Bei der bisherigen Bearbeitung der RuS-Kartei hat sich herausgestellt, dass rund 2000 Herdstellen bei der Durchschleusung nach der Besitznahme Oberkrains nicht erfasst worden sind und dass verschiedentliche Mängel und Beanstandungen sich ergeben haben.[2] Da ausserdem die Oberkrainer durch die Aufnahme in den Kärntner Volksbund auf Grund der Proklamation des Gauleiters und Reichsstatthalters von Kärnten als Chef der Zivilverwaltung mit Wirkung vom 1. 10. 1942 Staatsbürger auf Widerruf geworden sind,[3] und damit durch Versetzungen, Arbeitsverpflichtungen und freiwillige Abwanderung im grösseren Ausmasse eine laufende und schwer zu kontrollierende Bevölkerungsbewegung eingetreten ist, mussten in verschiedenen Absprachen grundsätzliche Stellungnahmen zu einer neuerlichen Überprüfung der Oberkrainer auf Grund der rassischen Eignungswertung getroffen werden.

Bei der Aussprache unter dem Vorsitz des SS-Gruppenführers und Generalleutnants der Polizei Pg. Rösener, bei der der Beauftragte des Rasse- und Siedlungshauptamtes beim Höheren SS und Polizei-Führer Alpenland, Sturmbannführer Dr. Obersteiner und dessen Mitarbeiter für die Untersteiermark und Oberkrain, SS- Hauptsturmführer Rödl anwesend waren, wurde diese Frage besonders in Hinsicht darauf behandelt, welche Massnahmen auf Grund der Proklamation des Gauleiters nun zu treffen sein werden.

Anlässlich des Gauleiter-Besuches am 30. 10. 1942 bei der hiesigen Dienststelle wurde diese Frage neuerlich aufgeworfen und soweit festgelegt, dass in einer noch genauer zu bestimmenden Form die rassische Überprüfung der Oberkrainer zu erfolgen hat, um damit die notwendigen Voraussetzungen bei der Behandlung der sich aus der neuen Lage sich ergebenden Fragen zu schaffen. Als endgültige Verhandlungs- und Besprechungsunterlage wird nun folgender Entwurf vorgelegt:

  1. Die RuS-Durchschleusung der Oberkrainer Bevölkerung hat in Verbindung mit der an sich schon dringend notwendigen Gesundheitsüberprüfung in Zusammenarbeit mit den Kreisgesundheitsämtern zu erfolgen.
  2. Um von vornherein eine allfällige Beunruhigung der Bevölkerung zu verhindern, soll diese gesundheitliche Überprüfung der Oberkrainer, wobei gleichzeitig die Gesundheitskarten aufgestellt werden können, propagandistisch und pressemässig vorbereitet werden, mit dem besonderen Hinweis darauf, dass insbesonders Schäden in der Bevölkerung durch Tbc und ähnlichen hier herrschenden Krankheiten im Interesse der Allgemeinheit festgestellt und einer entsprechenden Behandlung unterzogen werden müssen.
  3. Aus diesem Grunde hat die Einberufung zur rassischen und gesundheitlichen Überprüfung der Oberkrainer Bevölkerung durch den Landrat zu erfolgen, unter Einschaltung des Apparates der Kreisgesundheitsämter.
  4. Diese Durchschleusung erfolgt sippenweise, wobei aus arbeitsmässigen Gründen die Kommission gemeindeweise zu arbeiten haben wird.
  5. Unter der Leitung von Hauptsturmführer Rödl ist sofort eine Kommission zusammenzusetzen aus Eignungsprüfer, Ürzten, Sanitätsgehilfen und Schreibkräften. Das dazu notwendige Personal wird gestellt: Eignungsprüfer durch RuS-Führung Alpenland, Ürzte und Hilfskräfte durch Reichskommissariat Veldes.
  6. Die Überprüfungslokale haben die Bürgermeister bereitzustellen und ebenso für die Unterbringung und für die Versorgung der Kommission Sorge zu tragen.
  7. Die von den Landräten zur Durchschleusung aufgerufenen Oberkrainer haben die notwendigen Dokumente (Ahnennachweise) mitzubringen. Im gegebenen Fall wird der vorliegende Fragebogen des Steirischen Heimatbundes sinngemäss auch hier in Anwendung zu bringen sein und wird am Untersuchungstag durch die Kommission ausgefüllt werden.
  8. Von dieser Überprüfung werden sämtliche in Oberkrain Ansässigen ausnahmslos erfasst.
  9. Um die Dienstversetzungen, Arbeitsverpflichtungen und Abberufungen nicht zu stören, sind die davon betroffenen Oberkrainer laufend noch nebenbei über die Gesundheitsführung zu überprüfen.
  10. Die im Altgau tätigen und zum Grossteil noch nicht überprüften Oberkrainer werden nach ihrer vollständigen Erfassung durch die Vomi--Kärnten nach denselben Grundsätzen ebenfalls durchschleust, während die im übrigen Reich verteilten und noch nicht überprüften Oberkrainer auf Veranlassung des Reichskommissariats Veldes dem jeweiligen RuS--Führer beim zuständigen Höheren SS und Polizeiführer zur Durchschleusung zu melden sind.
  11. Alle Überprüfungsergebnisse von Einzelpersonen, die unter Punkt 9 und 10 fallen, sind der Zentralkartei beim Reichskommissariat zuzuleiten, damit diese Einzelwertungen zur Endauswertung der einzelnen Sippen herangezogen werden können.
  12. Diese neu erstellte RuS-Zentralkartei befindet sich bei der Hauptabteilung I der Dienststelle des Reichskommissars f. d. F. d. V. und geht bei Auflösung dieser Dienststelle an den Höheren SS und Polizeiführer Alpenland über.
  13. Es ist zu erreichen, dass nach denselben Vorgängen und Richtlinien eine rassische und gesundheitliche Überprüfung der Bevölkerung der Untersteiermark vorgenommen wird, damit in diesem Raum die gleichen Voraussetzungen geschaffen werden.[4]
1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1, (3 S.). Den Bericht verfasste der Leiter der Hauptabteilung I (Menschenführung) der Dienststelle, SS-Obersturmführer Dr. Friedrich Kürbisch.
2
Siehe Dok. Nr. 176 u. 177.
3
Siehe Dok. Nr. 263.
4
Eine neue rassische Untersuchung und Bewertung der Bevölkerung in den besetzten slowenischen Gebieten wurde nicht durchgeführt. Siehe Dok. Nr. 315.

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