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Dokument 256  >

Schreiben des Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in Salzburg über die Aussiedlung der slowenischen Kinder aus den besetzten Gebieten Kärntens und Krains[1]

1
BA Koblenz, NO-3019.
2
Heinrich Himmler erliess am 25. Juni 1942 den »Befehl für die Unterdrückung der Bandentätigkeit in den Gebieten Oberkrain und Untersteiermark«. In diesem Befehl wurde auch folgendes angeordnet: »13. Diese Aktion ist insgesamt zweckvoll, hart und rücksichtslos durchzuführen. Voran steht das Interesse des deutschen Reiches, das zu erreichende Ziel ist die totale Befriedung der beiden Reichsgebiete Oberkrain und Untersteiermark. 14. Die Aktion ist nach den diesem Befehl beiliegenden Gesamtrichtlinien durchzuführen.« In den »Richtlinien für die Durchführung der Aktion gegen Partisanen und sonstigen Banditen in Oberkrain und Untersteiermark« vom gleichen Tage verfügte Himmler: »3. Die Aktion hat alle Elemente der Bevölkerung, die gutwillig die Banden durch Gestellung von Menschen, Verpflegung, Waffen und Unterschlupf unterstützt haben, unschädlich zu machen. Die Männer einer schuldigen Familie in vielen Fällen sogar der Sippe, sind grundsätzlich zu exekutieren, die Frauen dieser Familien sind zu verhaften und in ein Konzentrationslager zu bringen, die Kinder sind aus ihrer Heimat zu entfernen und im Altreichsgebiet des Gaues zu sammeln. über Anzahl und rassischen Wert dieser Kinder erwarte ich gesonderte Meldungen. Hab und Gut der schuldigen Familie wird eingezogen.« (Mf. aus NAW, T-175, R-140, Aufn. 2668306-11; BA Koblenz, NO-681.) Über Himmlers wiederholte Anordnung betreffend die Trennung der Kinder von den Eltern, die in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains bis dahin noch nicht verwirklicht worden war (im Gegensatz zu Untersteiermark laut Dok. Nr. 251, Anm. 2), siehe Dok. Nr. 266.
3
Inge Viermetz wurde vom Leiter des »Lebensborn«, SS-Sturmbannführer Max Sollmann im August 1942 nach Salzburg geschickt und kam von dort zusammen mit Obersteiner nach Bled (Veldes), wo sie am 12. August 1942 an einer Besprechung mit den erwähnten Personen teilnahm. Nach der Besprechung besuchte sie das Umsiedlungslager in Sentvid nad Ljubljano. (Siehe das Protokoll des Verhörs Inge Viermetz in Nürnberg am 28. 1. 1948 im »Official Transcript of the American Military Tribunal No 1 in the matter of United States of America against Ulrich Greifelt and all defendants, sitting at Nuremberg, Germany on 10 October 1947«, S. 4492--4573.)
4
Über die Tätigkeit des SS-Hauptsturmführers Georg Rödel in den besetzten slowenischen Gebieten siehe seine Aussagen in Nürnberg am 23. 12. 1947 u. 12. 1. 1948 im obenerwähnten Protokoll S. 3038 - 3048.
5
Siehe Dok. Nr. 269.
6
Siehe Dok. Nr.251.
7
Heinrich Obersteiner, der Beauftragte für das Rasse- und Siedlungswesen im Wehrkreis XVIII.

Abschrift

Der Höhere SS- und Polizeiführer
im Wehrkreis XVIII
Beauftragter des Reichskommissars
für die Festigung deutschen Volkstums
3/42 geh. O/Wa.

Salzburg, den 14. September 1942

Betr.: Überführung der Kinder von Banditen aus Oberkrain und Untersteiermark ins Altreich

An die
Volksdeutsche Mittelstelle
Berlin W 35 Tiergartenstrasse 18 a

Geheim

Auf Anordnung des Reichsführers-SS vom 25. 6. 42, Tgb. Nr. 323/42 g. Kdos.[2] sind die durch das Rasse- und Siedlungshauptamt-SS nach bekannten Gruppen gewerteten Kinder von Banditen und Aufständischen aus obengenannten Gebieten ins Altreich zu überführen und dort von der VOMI zu betreuen.

Die Kinder der Wertungsgruppe I und II im Alter von 1/2 bis 12 Jahren sind von der VOMI dem Verein »Lebensborn« e. V., München 2, Herzog Maxstr. 3 - 7 zu übergeben, der seinerseits die Betreuung bzw. Adoptierung dieser hochwertigen Kinder durchführt.

Am 12. 8. 42 wurde im Beisein von Frau Viermetz als Beauftragter des »Lebensborn«, SS-Sturmbannführer Obersteiner vom Höheren SS- und Polizeiführer Alpenland, SS-Standartenführer Blume, Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD sowie Ihres Pg. Cyriak von der VOMI Klagenfurt vereinbart, dass der Abtransport der Kinder sofort durch die VOMI in die Wege geleitet wird.[3]

Die Aufforderung des Transportmaterials (Eisenbahn) sowie Begleitschutz / geschieht durch den Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD, Stellung von Begleitpersonal (Betreuung) sowie der Abruf der Transporte und Bereitstellung von Lagern im Altreich geschieht durch die VOMI.

Die Listen und Karteimittel werden durch SS-Hauptsturmführer Rödel,[4] der im Auftrag des Höheren SS- und Polizeiführers Alpenland die Wertung der Familien bzw. Kinder durchführt, dem Transportbegleiter jeweils übergeben. Die für den »Lebensborn« vorgesehenen Kinder sind diesem gegen vorherige Anmeldung abzutreten. Die Karteimittel gehen dem Lebensborn durch den Höheren SS- und Polizeiführer direkt zu, die dazu bestimmten Kinder werden aber auf den Transportlisten zu Ihrer Orientierung gekennzeichnet.

Die Lage ist nun so, dass bis heute tatsächlich aus Oberkrain noch kein Transport abgegangen ist und die Auffanglager im dortigen Gebiet katastrophal überfüllt sind und dadurch einen grossen Seuchengefahrenherd darstellen.[5] Aus Untersteiermark sind die Kinder allerdings schon abtransportiert worden und zwar nach dem Lager Frohnleiten/Stmk.[6] Es müsste von Ihnen im Einvernehmen mit dem Lebensborn von dort der Abtransport der für den Lebensborn bestimmten Kinder in die Wege geleitet werden. Wir würden vorschlagen, dass bezüglich dieser ganzen Angelegenheit ein beauftragter Vertreter von Berlin nach Veldes entsandt wird, um dort noch einmal im Einvernehmen mit dem Höheren SS- und Polizeiführer Alpenland (SS-Sturmbannführer Obersteiner) sowie den zuständigen Stellen der Sicherheitspolizei und des Lebensborns die Sache durchzusprechen und den Abtransport endgültig in die Wege zu leiten.

Von dem Zeitpunkt der Besprechung müssten Frau Viermetz, Lebensborn München, SS-Sturmbannführer Obersteiner, Salzburg, Kapitelplatz 2, der Befehlshaber der Sicherheitspolizei Veldes, Grand Hotel sowie die Vertreter der VOMI Klagenfurt und Graz beigezogen werden.

I. A.
gez. Obersteiner[7]
SS-Sturmbannführer
F. d. R. d. A.
Reindl
SS-Unterscharführer

1
BA Koblenz, NO-3019.
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Heinrich Himmler erliess am 25. Juni 1942 den »Befehl für die Unterdrückung der Bandentätigkeit in den Gebieten Oberkrain und Untersteiermark«. In diesem Befehl wurde auch folgendes angeordnet: »13. Diese Aktion ist insgesamt zweckvoll, hart und rücksichtslos durchzuführen. Voran steht das Interesse des deutschen Reiches, das zu erreichende Ziel ist die totale Befriedung der beiden Reichsgebiete Oberkrain und Untersteiermark. 14. Die Aktion ist nach den diesem Befehl beiliegenden Gesamtrichtlinien durchzuführen.« In den »Richtlinien für die Durchführung der Aktion gegen Partisanen und sonstigen Banditen in Oberkrain und Untersteiermark« vom gleichen Tage verfügte Himmler: »3. Die Aktion hat alle Elemente der Bevölkerung, die gutwillig die Banden durch Gestellung von Menschen, Verpflegung, Waffen und Unterschlupf unterstützt haben, unschädlich zu machen. Die Männer einer schuldigen Familie in vielen Fällen sogar der Sippe, sind grundsätzlich zu exekutieren, die Frauen dieser Familien sind zu verhaften und in ein Konzentrationslager zu bringen, die Kinder sind aus ihrer Heimat zu entfernen und im Altreichsgebiet des Gaues zu sammeln. über Anzahl und rassischen Wert dieser Kinder erwarte ich gesonderte Meldungen. Hab und Gut der schuldigen Familie wird eingezogen.« (Mf. aus NAW, T-175, R-140, Aufn. 2668306-11; BA Koblenz, NO-681.) Über Himmlers wiederholte Anordnung betreffend die Trennung der Kinder von den Eltern, die in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains bis dahin noch nicht verwirklicht worden war (im Gegensatz zu Untersteiermark laut Dok. Nr. 251, Anm. 2), siehe Dok. Nr. 266.
3
Inge Viermetz wurde vom Leiter des »Lebensborn«, SS-Sturmbannführer Max Sollmann im August 1942 nach Salzburg geschickt und kam von dort zusammen mit Obersteiner nach Bled (Veldes), wo sie am 12. August 1942 an einer Besprechung mit den erwähnten Personen teilnahm. Nach der Besprechung besuchte sie das Umsiedlungslager in Sentvid nad Ljubljano. (Siehe das Protokoll des Verhörs Inge Viermetz in Nürnberg am 28. 1. 1948 im »Official Transcript of the American Military Tribunal No 1 in the matter of United States of America against Ulrich Greifelt and all defendants, sitting at Nuremberg, Germany on 10 October 1947«, S. 4492--4573.)
4
Über die Tätigkeit des SS-Hauptsturmführers Georg Rödel in den besetzten slowenischen Gebieten siehe seine Aussagen in Nürnberg am 23. 12. 1947 u. 12. 1. 1948 im obenerwähnten Protokoll S. 3038 - 3048.
5
Siehe Dok. Nr. 269.
6
Siehe Dok. Nr.251.
7
Heinrich Obersteiner, der Beauftragte für das Rasse- und Siedlungswesen im Wehrkreis XVIII.

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