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1 | Veröffentlicht im Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1942, Nr. 35, 24. 8. 1942; Marburger Zeitung 14. 8. 1942. Die Kundmachung wurde auch auf Plakaten bekanntgegeben. |
2 | Siehe Dok. Nr. 160. |
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Kundmachung
über die Beedingung der Um- und Aussiedlungen
in der Untersteiermark
Die mit meiner Kundmachung über staatspolitische Massnahmen im Grenzgebiet vom 20. Oktober 1941 (V. u. A. Bl. Nr. 18, S. 354)[2] angeordnete Umsiedlung aus dem Grenzgebiet der Kreise Rann und Trifail ist nunmehr beendet.
Damit sind sämtliche Um- und Aussiedlungen aus der Untersteiermark abgeschlossen.
Ich behalte mir jedoch vor, im Einzelfall unverbesserliche Staatsfeinde, insbesondere solche Personen, die bewaffnete Banden unterstützen, unbeschadet ihrer Bestrafung, nach meiner Anordnung vom 16. August 1941 (V. u. A. Bl. Nr. 38, S. 291) aus der Untersteiermark zu entfernen.[3]
Graz, den 12. August 1942.
Gauleiter und Reichsstatthalter
Dr. Sigfried Uiberreither
Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark
1 | Veröffentlicht im Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1942, Nr. 35, 24. 8. 1942; Marburger Zeitung 14. 8. 1942. Die Kundmachung wurde auch auf Plakaten bekanntgegeben. |
2 | Siehe Dok. Nr. 160. |
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