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Sonderbefehl des Befehlshabers der Ordnungspolizei Alpenland für die Niederbrennung der Ortschaften Hrastnik, Kokra und Sovodenj und Erschiessung bzw. Aussiedlung der Bevölkerung[1]

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 2, (1 S.).
2
Auf den öffentlichen Bekanntmachungen (Plakaten) wurde das Alter der zu erschiessenden Personen mit 18 Jahren angegeben.
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Major der Schutzpolizei Klein in Domžale.
4
Major der Schutzpolizei Carstens in Preddvor pri Kranju.
5
Major der Schutzpolizei Kärnbach in Kranj.
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In den Monaten Juli und August 1942 wurden vom deutschen Okkupator in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains 11 Ortschaften niedergebrannt und dem Erdboden gleich gemacht, die männliche Bevölkerung über 15 Jahre erschossen und die übrige Bevölkerung ausgesiedelt. Das geschah in: Gradisče und Koreno (8. 7.) Hrastnik, Kokra und Sovodenj (20. 7.), Zlato polje, Brezovica, Obrse, Mala Lasna, Podgora und Trnovče (2. 8.). Ausserdem wurden mehrere Ortssprengel (z. B. Bistrica pri kranju am 25. 7. 1942) ohne Bekanntmachung niedergebrannt und die männliche Bevölkerung erschossen. (Die Bekanntmachungen - Plakate des Höheren SS- und Polizeiführers im Wehrkreis XVIII im AIZDG, Smlg. der Druckschriften des deutschen Okkupators in Slowenien.)

Befehlshaber der Ordnungspolizei
A l p e n l a n d
- Befehlsstelle Veldes
- I a

Veldes, den 19. Juli 1942.

Sonderbefehl Nr.1

  1. Die Bevölkerung der Ortschaften

    1. Hrastnigg (4 km nordostw. Moräutsch)
    2. Kanker (7 km ostw. Höflein)
    3. Zavoden (8 km südwestl. Goreinawas)

    hat längere Zeit Banden aufgenommen bzw. unterstützt.

  2. Als Sühnemassnahme ist die männliche Bevölkerung über 15 Jahre an Ort und Stelle zu erschiessen,[2] die Leichen in das Feuer zu werfen. Die Ortschaften sind durch Feuer zu vernichten. Die übrige Bevölkerung ist auszusiedeln und in das Umsiedlungslager St. Veit (Save) zu verbringen.
  3. Mit der Durchführung werden beauftragt:

    zu a) Kdr. Res. Pol. Btl. 93[3]
    zu h) Kdr. Pol. Btl. 322[4]
    zu c) Kdr. Res. Pol. Btl. 181.[5]

    Die Aktionen haben in den frühen Morgenstunden des 20. 7. 1942 zu beginnen.

  4. Den Aussiedlern ist kurzfristig Gelegenheit zu geben, Kleider, Wäsche, Bettzeug, Schmuck, Geld, Dokumente usw. sowie Mundvorrat für einige Tage in Art von Handgepäck mitzunehmen. Die Aussiedlung hat so zu erfolgen, dass erst alle Personen mit den oben angegebenen Sachen die Wohnung verlassen. Während dieser Zeit sind die Wohnungen zu bewachen. Anschliessend daran hat eine genaue Durchsuchung nach Waffen, Lebensmitteln usw. zu erfolgen, dabei sind alle wertvollen Geräte wie z. B. landwirtschaftliche Maschinen usw. zu bergen.

    Die Einsatzkräfte müssen damit rechnen, dass in den zu durchsuchenden Objekten, Häusern, Ställen usw. Banditen vorhanden sein bzw. Störungen durch Banditen eintreten können. Die entsprechenden Sicherungsmassnahmen sind deshalb zu beachten.

  5. Für die Übernahme des Viehs, der Vorräte und des sonstigen Inventars und entsprechende Sicherung und Verwertung trägt der Vertreter des Reichskommissars Sorge.

    Die vorgefundenen Vorräte an leichtverderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Butter, Schmalz, Eier usw. sind von den Btlen. zu sammeln und darüber ein Verzeichnis anzulegen. Diese Lebensmittel verbleiben den durchzuführenden Btlen. und den eingesetzten Kräften der Sicherheitspolizei zum Verbrauch als zusätzliche, auf den Verpflegungssatz nicht anzurechnende Verpflegung für die Einsätze.

  6. Die Aussenstellen der Stapo. in Stein, Krainburg und Laak haben Befehl, mit den Btls. Kommandeuren Verbindung aufzunehmen und Kräfte für die Aktionen bereitzustellen.
  7. Der Befehl ist erst kurz vor Beginn der Aktion den Einsatzkräften bekanntzugeben.
  8. Über die Durchführung der Aussiedlung ist mir ein schriftlicher Bericht vorzulegen.[6]

Brenner
Generalmajor und Befehlshaber

Verteiler:

General, I a, Adj je 1 = 3
Pol. Btl. 322, Res. Pol. Btl. 93 und 181 je 1 = 3
Gend. Hauptmannschaft 4
Nachrichtlich:  
Höh. SS- und Polizeiführer 1
Befehls. d. Sich. Pol. u. SD  
Kdr. d. Sich. Pol. u. SD zugl. f.  
Aussenstellen 6
Reg. Rat Ing. Nimpfer 4
Stab Süd 1
Reserve 7
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1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 2, (1 S.).
2
Auf den öffentlichen Bekanntmachungen (Plakaten) wurde das Alter der zu erschiessenden Personen mit 18 Jahren angegeben.
3
Major der Schutzpolizei Klein in Domžale.
4
Major der Schutzpolizei Carstens in Preddvor pri Kranju.
5
Major der Schutzpolizei Kärnbach in Kranj.
6
In den Monaten Juli und August 1942 wurden vom deutschen Okkupator in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains 11 Ortschaften niedergebrannt und dem Erdboden gleich gemacht, die männliche Bevölkerung über 15 Jahre erschossen und die übrige Bevölkerung ausgesiedelt. Das geschah in: Gradisče und Koreno (8. 7.) Hrastnik, Kokra und Sovodenj (20. 7.), Zlato polje, Brezovica, Obrse, Mala Lasna, Podgora und Trnovče (2. 8.). Ausserdem wurden mehrere Ortssprengel (z. B. Bistrica pri kranju am 25. 7. 1942) ohne Bekanntmachung niedergebrannt und die männliche Bevölkerung erschossen. (Die Bekanntmachungen - Plakate des Höheren SS- und Polizeiführers im Wehrkreis XVIII im AIZDG, Smlg. der Druckschriften des deutschen Okkupators in Slowenien.)

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