karawankengrenze.at

 

Dokument 233  >

Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains über die Einführung des Wehrrechts[1]

1
Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains, Ausgabe B, Jg. 1942, Stück 16, 20. 7. 1942.
2
Im Jahre 1942 wurden folgende Jahrgänge für den Wehrdienst erfasst: 1923 und 1924 (12--31. 10), 1920, 1921, 1922 und 1925 (30.11.-19. 12.), im Jahre 1943 die Jahrgänge: 1916, 1917, 1918 und 1919 (1.-27.2.). Wegen des massenhaften Zustroms der betroffenen Wehrdienstpflichtigen in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains zur Volksbefreiungsarmee Sloweniens, wurden auf Vorschlag des Chefs der Zivilverwaltung im Jahre 1944 die Einberufungen zum Wehrdienst eingestellt.

Verordnung
über die Einführung des Wehrrechtes in den besetzten
Gebieten Kärntens und Krains.

Im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht und dem Reichsminister des Innern ordne ich auf Grund der mir erteilten Ermächtigung an:

§1

In den besetzten Gebieten Kärntens und Krains ist das im Reichsgau Kärnten geltende Wehrrecht einschliesslich der ergangenen Durchführungsbestimmungen und Verwaltungsanordnungen anzuwenden.

Soweit die in Kraft getretenen Bestimmungen nicht unmittelbar angewandt werden können, sind sie sinngemäss anzuwenden.

§2

Der Chef der Zivilverwaltung bestimmt im Benehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht und dem Reichsminister des Innern den Umfang und Zeitpunkt der Erfassung und Musterung zum Wehrdienst in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.[2]

Er kann, soweit sich aus der Anwendung des eingeführten Rechts besondere Schwierigkeiten ergeben, im Benehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht und dem Reichsminister des Innern davon abweichen.

Klagenfurt, den 7. Juli 1942.

Der Chef der Zivilverwaltung:

R a i n e r.

1
Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains, Ausgabe B, Jg. 1942, Stück 16, 20. 7. 1942.
2
Im Jahre 1942 wurden folgende Jahrgänge für den Wehrdienst erfasst: 1923 und 1924 (12--31. 10), 1920, 1921, 1922 und 1925 (30.11.-19. 12.), im Jahre 1943 die Jahrgänge: 1916, 1917, 1918 und 1919 (1.-27.2.). Wegen des massenhaften Zustroms der betroffenen Wehrdienstpflichtigen in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains zur Volksbefreiungsarmee Sloweniens, wurden auf Vorschlag des Chefs der Zivilverwaltung im Jahre 1944 die Einberufungen zum Wehrdienst eingestellt.

Valid XHTML 1.0 Transitional