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Dokument 231  >

Anregung der Bundesführung des Steirischen Heimatbundes zur nochmaligen politischen Überprüfung der Angehörigen von erschossenen Anhängern der Volksbefreiungsbewegung[1]

1
AIZDG, Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Trifail, Bd. 14, (2 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 195 u. 204. In einigen Dokumenten ist dieser Erlass des Reichssicherheitshauptamtes mit 24. 1. 1942 datiert.
3
Siehe Dok. Nr. 195, 204, 242, 251 u. 277.

S t e i r i s c h e r    H e i m a t b u n d

BUNDESFÜHRUNG

MARBURG (DRAU)
TAURISKERSTRASSE 12
FERNRUF 2118, 2370, 2718, 2659, 2858

STADT-U. KREISSPARKASSE
MARBURG a. d. DRAU
KONTO NR. 3448

Geheim

An den
Steirischen Heimatbund
Führungsamt I
Kreisführung Trifail
Der Kreisführer
in Trifail

Unser Zeichen: Dr. Ba/Kno
Ihr Zeichen:

Marburg, den 6. Juli 1942

Betrifft: Nochmalige politische Überprüfung der laut Verordnung des Reichsführers SS über Antrag des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, zur Abgabe in ein Anhaltelager bestimmten Angehörigen von erschossenen kommunistischen Gewaltverbrechern

Bezug: Erlass des Reichssicherheitshauptamtes Berlin, v. 24. 3. 42, ZI. IV B 4 a 1447/41 g 1284.[2]

In der Anlage überreiche ich Ihnen 27 Verzeichnisse von Angehörigen erschossener kommunistischer Gewaltverbrecher mit der Bitte um nochmalige Überprüfung, welche von diesen namentlich angeführten Angehörigen auf Grund besonders gelagerter Verhältnisse nach den Bestimmungen des Reichsführers SS von der Abgabe in ein Anhaltelager, soweit sie über 18 Jahre, bezw. zu Pflegeeltern oder in Kinderheime soweit sie unter 18 Jahre sind, ausgeschlossen werden sollen und in der Untersteiermark verbleiben können.

Ich bitte jedoch, die Anlegung strengster Masstäbe vorzunehmen und nur in Fällen, wo begründete Aussicht besteht, dass eine politische Belastung nicht eintritt, von Ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Weiters weise ich darauf hin, dass die in der Anlage beigefügten Verzeichnisse nicht aus der Hand gegeben werden dürfen, sondern als geheime Reichssache zu behandeln sind, ebenso die hiezu notwendigen Erhebungen bei den Ortsgruppenführern vertraulich erfolgen müssen und mir bis längstens Samstag den 11. Juli 1942 wieder zurückzureichen sind.

Diejenigen Personen, deren weiterer Verbleib in der Untersteiermark möglich ist, sind in einer gesonderten Liste namentlich anzuführen. Eventuelle weitere Nachträge werden Ihnen zeitgerecht zugehen.[3]

Heil Hitler!

Der Leiter des Führungsamtes I:
gez. Braumüller
F. d. R.
Dr. Bauer
27 Anlagen.

1
AIZDG, Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Trifail, Bd. 14, (2 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 195 u. 204. In einigen Dokumenten ist dieser Erlass des Reichssicherheitshauptamtes mit 24. 1. 1942 datiert.
3
Siehe Dok. Nr. 195, 204, 242, 251 u. 277.

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