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1 | BA Koblenz, Rk, R 43 II/1411 a, (10 S.). Der Chef der Reichskanzlei, Reichsminister Dr. Heinrich Lammers machte am 21. 4. 1941 im Hitlers Hauptquartier eine Notiz, dass er die Richtlinien ,»vom RF SS übergeben« erhalten hatte. In den nächsten Tagen nahmen auch die Referente in der Reichskanzlei Dr. Friedrich Wilhelm Kritzinger und Dr. Hans Ficker von den Richtlinien Kenntnis. Am 7. 5. 1941 sandte die Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums (Dr. Günther Stier) an den Reichssicherheitshauptamt, Amt III (Dr. Hans Ehlich) und Amt IV (Adolf Eichmann) eine Anweisung des Reichsführers SS über die »Evakuierungen in der Südsteiermark« zur Kenntnis. Ein Durchdruck dieser Anweisung ist nicht vorhanden. (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/967, I/Ch-O I/20 a/4. 4. 41/Dr. St./Hy vom 7. 5. 1941.) |
2 | Die Karte ist nicht vorhanden. |
3 | Der Chef der Deutschen Polizei und Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums Heinrich Himmler besuchte Mitte April 1941 Klagenfurt (siehe Kärntner Grenzruf vom 15. 4. 1941), dann Maribor und Celje. In Celje besuchte er u.a. auch ein Gefängnis, in welchem sich schon für die Aussiedlung vorgesehene Slowenen befanden. (Fran Ros: »Celjski dnevnik«, »Celjski zbornik« 1961. S. 160--161) |
4 | In der sog. Stabsbesprechung, die am 30. April 1941 in Celje stattfand, erklärte der Regierungspräsident aus Graz Dr. Otto Müller-Haccius: »12. Eine Umsiedlung aus den Kohlengebieten soll vorläufig nicht erfolgen. Diese Gebiete sind gewissermassen wie ein grosses Konzentrationslager zu betrachten, das unter eine gewisse Bewachung gestellt werden muss.« (AIZDG, Landrat Cilli, Bd. 1) |
Richtlinien für die Aussiedlung fremdvölkischer Elemente
in den Gebieten der Südsteiermark
Ich wiederhole und fasse zusammen:
Die Gruppen unter den Ziffern 1-5 werden zum überwiegenden Teil wohl meistens bis zu 90 und mehr Prozent ausgewiesen. Aus ihnen wird in der Grob-Auslese, also lediglich durch Inaugenscheinnahme, ein kleiner Teil Gutrassiger der Fein-Auslese überwiesen. Bestehen diese die Fein-Auslese so werden diese Menschen bezw. Familien als rassisch wertvoll, national aber als unzuverlässig ins Altreich verpflanzt, wo sie eingedeutscht werden sollen.
Der unter der Ziffer 6. genannte Teil der Bevölkerung unterliegt wohl insgesamt der Fein-Auslese. Hier wird es der Fall sein, dass 90 bis 95% als Deutsche oder voll eindeutschungsfähig, blutlich und politisch anerkannt werden und lediglich ein geringer Teil abgelehnt und dann wie die unter den Ziffern 1--5 ausgesiedelt werden muss.
Marburg, den 18. 4. 1941[3]
gez. H. Himmler
F. d. R.
Wagener
SS-Untersturmführer.
Anweisung über die spätere Besiedlung
Der südliche Savestreifen ist besonders zu planen und zwar, wie mündlich besprochen, nicht für bäuerliche Besiedlung. Hier bitte ich um Vorschläge und Anweisung für das Bodenamt. Die in der Beschlagnahmeverordnung beschlagnahmten Besitze an Grund und Boden und der gewerblichen Wirtschaft sind sofort grundbuchamtlich zu sichern und im Bodenamt zu vereinnahmen
.Marburg, den 18. 4. 1941
gez. H. Himmler
F.d. R.
Wagener
Sturmführer.
Sonderanweisung!
Angehörige der Bevölkerung des Sava- und Sotla-Streifens, die nicht ausgewiesen werden, sondern sich zum Verbleib in der Südsteiermark eignen, sind trotzdem aus dem Sava- und Sotla-Streifen auszusiedeln, ins Innere des Landes zu verbringen und tunlichst auf geräumten Bauernhöfen von ausgewiesenen Slowenen anzusetzen.
Für diese Umsiedler sind lediglich Höfe und Grundstücke in genau der- selben Grösse und Bodenklasse, wie sie sie bisher besessen haben, vorzusehen.
Der Save- und Sotla-Streifen ist nur durch Steiermärker bester blutlicher Auslese zu besetzen. Diese beiden Grenzstreifen müssen die germanischsten Gebiete der Steiermark werden.
Marburg, den 18. 4. 1941
gez. H. Himmler
F. d. R.
Wagener
SS-Untersturmführef
Anweisung für die Behandlung von Volksdeutschen!
Volksdeutsche, die im Volkstumskampf Verräter waren, sind nach ihrer Verhaftung nicht auszuweisen, sondern sofort in ein Konzentrationslager zu verbringen.
Marburg, den 18. 4. 1941
gez. H. Himmler
F.d.R.
Wagener
SS-Untersturmführer.
Sonderanweisung!
Das Kohlengebiet von Trifail ist bei der Aussiedlung fremdvölkischer Elemente gesondert zu behandeln.[4]
Für die Dauer des Krieges werden Kohlen-Bergarbeiter und ihre Familien nicht ausgewiesen. Sie sollen durch besondere Ausweise kenntlich gemacht werden.
Kohlen-Bergarbeiter und ihre Familien, die sich für die Aufnahme in den Steirischen Heimatbund eignen, können selbstverständlich sofort aufgenommen werden.
Marburg, den 18. 4. 1941
gez. H. Himmler
F. d. R.
Wagener
SS-Untersturmführer.
Anweisungen über Beschlagnahme
Zu beschlagnahmen ist:
Marburg, den 18. 4. 1941
gez. H. Himmler
F. d. R.
Wagener
SS-Untersturmführer.
Anweisung über die treuhänderische Bewirtschaftung
Aller Besitz, den wir beschlagnahmen, muss sofort in eine treuhänderische Bewirtschaftung übernommen werden. Deutschland befindet sich im Krieg und deswegen könnte nicht verantwortet werden, wenn irgend welche wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht ausgenützt würden.
Klar muss für alle Treuhänder sein, dass jede Veruntreuung mit schwersten Strafen geahndet wird. Und ferner muss klar sein, dass die treuhänderische Bewirtschaftung zu keinerlei Anspruch auf eine spätere Übereignung oder Inbesitznahme berechtigt.
Die Treuhänder mögen sich, so wie es das Wort sagt, als Verwalter dieses durch das deutsche Schwert eroberten Besitzes fühlen, bis die Frontsoldaten in die Heimat zurückkehren und den Grund und Boden als Bauernhöfe, Handwerkstätten und sonstige städtische Arbeitsstellen als ihre Existenz zugewiesen bekommen.
Marburg, den 18. 4. 1941
gez. H. Himmler
F. d. R.
Wagener
SS-Untersturmführer.
Anweisung über die treuhänderische Bewirtschaftung von landwirtschaftlichem Besitz
Die Bewirtschafter für beschlagnahmten landwirtschaftlichen Besitz stellt die Landesbauernschaft. In den geräumten Streifen rechts und links der Save und im Sotla-Streifen wird eine Bewirtschaftung unter Zusammenfassung der sehr vielen kleinen Besitze im Grossbetrieb am besten sein.
Im Lande werden die oft einzelnen kleinen slowenischen Bauernhöfe, die beschlagnahmt sind, am besten durch einen dazu eingeteilten windischen oder deutschen Nachbarn unter Aufsicht eines landwirtschaftlichen Bezirksvertrauensmannes bewirtschaftet.
Marburg, den 18. 4. 1941
gez. H. Himmler
F. d. R.
Wagener
SS-Untersturmführer.
1 | BA Koblenz, Rk, R 43 II/1411 a, (10 S.). Der Chef der Reichskanzlei, Reichsminister Dr. Heinrich Lammers machte am 21. 4. 1941 im Hitlers Hauptquartier eine Notiz, dass er die Richtlinien ,»vom RF SS übergeben« erhalten hatte. In den nächsten Tagen nahmen auch die Referente in der Reichskanzlei Dr. Friedrich Wilhelm Kritzinger und Dr. Hans Ficker von den Richtlinien Kenntnis. Am 7. 5. 1941 sandte die Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums (Dr. Günther Stier) an den Reichssicherheitshauptamt, Amt III (Dr. Hans Ehlich) und Amt IV (Adolf Eichmann) eine Anweisung des Reichsführers SS über die »Evakuierungen in der Südsteiermark« zur Kenntnis. Ein Durchdruck dieser Anweisung ist nicht vorhanden. (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/967, I/Ch-O I/20 a/4. 4. 41/Dr. St./Hy vom 7. 5. 1941.) |
2 | Die Karte ist nicht vorhanden. |
3 | Der Chef der Deutschen Polizei und Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums Heinrich Himmler besuchte Mitte April 1941 Klagenfurt (siehe Kärntner Grenzruf vom 15. 4. 1941), dann Maribor und Celje. In Celje besuchte er u.a. auch ein Gefängnis, in welchem sich schon für die Aussiedlung vorgesehene Slowenen befanden. (Fran Ros: »Celjski dnevnik«, »Celjski zbornik« 1961. S. 160--161) |
4 | In der sog. Stabsbesprechung, die am 30. April 1941 in Celje stattfand, erklärte der Regierungspräsident aus Graz Dr. Otto Müller-Haccius: »12. Eine Umsiedlung aus den Kohlengebieten soll vorläufig nicht erfolgen. Diese Gebiete sind gewissermassen wie ein grosses Konzentrationslager zu betrachten, das unter eine gewisse Bewachung gestellt werden muss.« (AIZDG, Landrat Cilli, Bd. 1) |