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Dokument 228  >

Schreiben der Deutschen Umsiedlungs-Treuhand-Gesellschaft über die Aussiedlung der Angehörigen von erschossenen Anhän-gern der Volksbefreiungsbewegung[1]

1
AVII, Archiv der deutschen Okkupationsbehörden, Bd. 44 A, Nr. 1/5, (1 S.). Das Schreiben verfasste Dr. Alfred Kulemann von der Leitung der DUT in Berlin.
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Siehe Dok. Nr. 195, 204, 242, 251 u. 277.

An die
Deutsche Umsiedlungs--Treuhand Ges. m. b. H.

Berlin W 8
Mohrenstrasse 42/44

29. 6. 1942

Streng vertraulich!

1/S/Pn I/Dr. Ku

Betr.: Abwanderung Untersteiermark - Oberkrain.

Soeben erhalten wir von SS- Standartenführer Lurker, Chef des SD in Marburg, die Mitteilung, dass die Angehörigen der in der Untersteiermark wegen Teilnahme an Aufständen Erschossenen ins Altreich verbracht werden.[2] Diese polizeiliche Erfassung betrifft rd. 800 Personen, beginnt in 8 Tagen und wird in 2 Tagen durchgeführt sein. Nach einem in Händen Standartenführers Lurker befindlichen Fernschreiben des Reichskommissars sollen besondere Weisungen bezüglich der vermögensrechtlichen Abwicklung an unsere Niederlassung ergehen. Da über die Angelegenheit fernmündlich aus Gründen der Geheimhaltung der Aktion nicht gesprochen werden darf, bitten wir Sie, uns diese Weisungen zu unserer rechtzeitigen Unterrichtung eventuell als Fernschreiben über den SD Marburg zuzuleiten.

Mangels anderer Weisungen werden wir in den Polizeisammelstellen gleich wie bei der früheren Abwanderungsaktion durch unsere Organe Vermögenserhebungen aufnehmen, und soweit es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt, die DAG einschalten. Den Chef der Sipo haben wir gebeten, die betroffenen Personen zu verhalten, Personal- und Eigentumsdokumente bei der Erfassung mitzunehmen.

Entgegen dem früheren Vorgang soll bei diesen Personen Bargeld, Wertpapiere usw. nicht belassen bleiben.

Ihren Nachrichten entgegensehend, zeichnen mit

Heil Hitler!

1
AVII, Archiv der deutschen Okkupationsbehörden, Bd. 44 A, Nr. 1/5, (1 S.). Das Schreiben verfasste Dr. Alfred Kulemann von der Leitung der DUT in Berlin.
2
Siehe Dok. Nr. 195, 204, 242, 251 u. 277.

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