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1 | BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/908, (4 S.). |
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3 | Kurt Hintze, Leiter des SS-Ansiedlungsstabes »Altreich-Ostmark« und der Leitstelle des Stabshauptamtes des RKFDV in Reichenburg und Klagenfurt. Siehe Dok. Nr. 157 und 217. Nach der erfolgten Aussiedlungsaktion in Kärnten wurde von der Leitstelle Klagenfurt dem Kommandeur des Polizeibataillons 171, Major der Schutzpolizei Willy Hertlein, Dank und Anerkennung für den »vorbildlichen Einsatz« ausgesprochen (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R. 49/908). |
Reservepolizei-Bataillon 171
Lees, den 11. 4. 1942
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E i n s a t z b e f e h l.
Betrifft: Umsiedlung im Raume Klagenfurt.[2]
Die Aussiedlung erfolgt wie aus anliegenden Karten und Listen ersichtlich ist. Zur Durchführung wird das Aussiedlungsgebiet in 3 Abschnitte eingeteilt und den Kompanien wie folgt zugewiesen:
1. Kompanie | Abschnitt I, |
2. Kompanie | Abschnitt II, |
3. Kompanie | Abschnitt III. |
Die für den 14. 4. 1942 zur Aussiedlung gelangten Personen sind innerhalb der zugewiesenen Abschnitte zuerst aus den Klagenfurt nächst gelegenen Orten auszusiedeln, so dass im Verlaufe der weiteren Aussiedlung die Aushebung peripherieartig nach den weiter entfernten Orten erfolgt.
Im übrigen ist mit der Durchführung der Aussiedlung nach den bei der Umsiedlung in der Untersteiermark gegebenen Richtlinien zu verfahren.
Ürzte.
Für jeden Aussiedlungsabschnitt wird den Einheiten je ein Arzt zugeteilt. 1. und 3. Kompanie je ein Arzt des Umsiedlungsstabes, der stets bei den Kompaniebefehlsstellen erreichbar sein muss, 2. Kompanie erhält Batl.-Arzt, der sich bei der Batl.-Befehlsstelle aufhält.
Nicht transportfähige Personen sind, wenn sie sichtlich transportunfähig sind in ihren Wohnungen zu lassen und der der Einheit zugeteilte Arzt sofort zu benachrichtigen, welcher die Überführung dieser Person mittels Sanka in das Krankenhaus veranlasst. Alle übrigen zu der Familie gehörenden Personen sind auszusiedeln.
Gepäck
Die Aussiedler dürfen ihren Hausrat, wie Federbetten, Decken, Schuhzeug, Kleider, Essbesteck, Sparkassenbücher, Geld, Schmucksachen usw., ausser Möbel, lebendem Inventar und sonstigen grösseren Gegenständen mitnehmen.
Ausserdem kann kleines Handgepäck mit Decken und den notwendigen Bedarfsgegenständen für die Reise mitgenommen werden. Das Handgepäck hat der Aussiedler bei sich zu behalten, während das grosse Gepäck, welches vorher mit einer Nummer versehen, auf bereitgestellte Lkw. verladen wird.
Nicht erfasste Personen.
In einer Familie vorhandene Personen, die nicht auf der Karteikarte vermerkt sind, werden nicht ausgesiedelt und sind anzuweisen das Haus sofort zu verlassen.
Abtransport mit der Eisenbahn.
Die Aussiedler werden mit Eisenbahnzügen am 15. und 16. 4. 1942 gegen 20.00 Uhr in das Altreich überführt. Hierzu stellen
am 15. 4. 1942 2. Kompanie,
am 16. 4. 1942 1. Kompanie
je ein Begleitkommando in Stärke von 1/20. Der Führer meldet sich zwecks näherer Weisung an dem betreffenden Tage um 17.00 Uhr bei der Batl.--Befehlsstelle.
Unterkünfte.
Den Einheiten werden am 13. 4. 1942 an Ort und Stelle Schulen als Unterkünfte für die Dauer der Aktion zugewiesen. Für die ordnungsgemässe Übernahme und Übergabe der Unterkünfte gegen Belegwechsel mache ich die Einheitsführer verantwortlich.
I. V.
gez. Lukaszewicz.
Für die Richtigkeit:
Warda
Leutnant d. Sch.
Verteiler:
Stab | =1 |
Verwaltung | =1 |
K-Staffel | =1 |
Na-Zug | =1 |
San.-Stelle | =1 |
1. Kompanie | =1 |
2. Kompanie | =1 |
3. Kompanie | =1 |
Reserve | =4 |
1 | BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/908, (4 S.). |
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3 | Kurt Hintze, Leiter des SS-Ansiedlungsstabes »Altreich-Ostmark« und der Leitstelle des Stabshauptamtes des RKFDV in Reichenburg und Klagenfurt. Siehe Dok. Nr. 157 und 217. Nach der erfolgten Aussiedlungsaktion in Kärnten wurde von der Leitstelle Klagenfurt dem Kommandeur des Polizeibataillons 171, Major der Schutzpolizei Willy Hertlein, Dank und Anerkennung für den »vorbildlichen Einsatz« ausgesprochen (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R. 49/908). |