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Dokument 214  >

Einsatzbefehl des Reservepolizeibataillons 171 für die Umsiedlung von Slowenen aus Kärnten[1]

1
BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/908, (4 S.).
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Siehe Dok. Nr. 116 und 217.
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Kurt Hintze, Leiter des SS-Ansiedlungsstabes »Altreich-Ostmark« und der Leitstelle des Stabshauptamtes des RKFDV in Reichenburg und Klagenfurt. Siehe Dok. Nr. 157 und 217. Nach der erfolgten Aussiedlungsaktion in Kärnten wurde von der Leitstelle Klagenfurt dem Kommandeur des Polizeibataillons 171, Major der Schutzpolizei Willy Hertlein, Dank und Anerkennung für den »vorbildlichen Einsatz« ausgesprochen (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R. 49/908).

Reservepolizei-Bataillon 171

Lees, den 11. 4. 1942

-1-

E i n s a t z b e f e h l.

Betrifft: Umsiedlung im Raume Klagenfurt.[2]

  1. Das Reservepolizei-Bataillon 171 führt ab 13. 4. 1942 eine Aussiedlung im Raume um Klagenfurt durch und ist für die Dauer der Aktion SS-Brigadeführer Hintze[3] unterstellt. Insgesamt werden etwa 1200 Personen ausgesiedelt.
  2. Bei den Aussiedlern handelt es sich um deutsche Reichsangehörige, die aus politischen Gründen (kommunistische Betätigung) ausgesiedelt werden.
  3. Beginn der Aussiedlung hat schlagartig am 14. 4. 1942 um 5.00 Uhr zu erfolgen und muss spätestens am 15. 4. 1942 im Laufe des Tages beendet sein.
  4. Die Aussiedlung erfolgt wie aus anliegenden Karten und Listen ersichtlich ist. Zur Durchführung wird das Aussiedlungsgebiet in 3 Abschnitte eingeteilt und den Kompanien wie folgt zugewiesen:

    1. KompanieAbschnitt I,
    2. KompanieAbschnitt II,
    3. KompanieAbschnitt III.

    Die für den 14. 4. 1942 zur Aussiedlung gelangten Personen sind innerhalb der zugewiesenen Abschnitte zuerst aus den Klagenfurt nächst gelegenen Orten auszusiedeln, so dass im Verlaufe der weiteren Aussiedlung die Aushebung peripherieartig nach den weiter entfernten Orten erfolgt.

    Im übrigen ist mit der Durchführung der Aussiedlung nach den bei der Umsiedlung in der Untersteiermark gegebenen Richtlinien zu verfahren.

  5. Transportfahrzeuge für den Abtransport der Aussiedler zum ehemaligen Arbeitsdienstlager, Klagenfurt, Ebentalerstrasse, stehen genügend zur Verfügung, die durch den K-Offizier den Einheiten zugewiesen werden.
  6. Ürzte.
    Für jeden Aussiedlungsabschnitt wird den Einheiten je ein Arzt zugeteilt. 1. und 3. Kompanie je ein Arzt des Umsiedlungsstabes, der stets bei den Kompaniebefehlsstellen erreichbar sein muss, 2. Kompanie erhält Batl.-Arzt, der sich bei der Batl.-Befehlsstelle aufhält.

    Nicht transportfähige Personen sind, wenn sie sichtlich transportunfähig sind in ihren Wohnungen zu lassen und der der Einheit zugeteilte Arzt sofort zu benachrichtigen, welcher die Überführung dieser Person mittels Sanka in das Krankenhaus veranlasst. Alle übrigen zu der Familie gehörenden Personen sind auszusiedeln.

  7. Gepäck
    Die Aussiedler dürfen ihren Hausrat, wie Federbetten, Decken, Schuhzeug, Kleider, Essbesteck, Sparkassenbücher, Geld, Schmucksachen usw., ausser Möbel, lebendem Inventar und sonstigen grösseren Gegenständen mitnehmen.

    Ausserdem kann kleines Handgepäck mit Decken und den notwendigen Bedarfsgegenständen für die Reise mitgenommen werden. Das Handgepäck hat der Aussiedler bei sich zu behalten, während das grosse Gepäck, welches vorher mit einer Nummer versehen, auf bereitgestellte Lkw. verladen wird.

  8. Nicht erfasste Personen.
    In einer Familie vorhandene Personen, die nicht auf der Karteikarte vermerkt sind, werden nicht ausgesiedelt und sind anzuweisen das Haus sofort zu verlassen.

  9. Abtransport mit der Eisenbahn.
    Die Aussiedler werden mit Eisenbahnzügen am 15. und 16. 4. 1942 gegen 20.00 Uhr in das Altreich überführt. Hierzu stellen

    am 15. 4. 1942 2. Kompanie,
    am 16. 4. 1942 1. Kompanie

    je ein Begleitkommando in Stärke von 1/20. Der Führer meldet sich zwecks näherer Weisung an dem betreffenden Tage um 17.00 Uhr bei der Batl.--Befehlsstelle.

  10. Für die reibungslose und ordnungsmässige Durchführung der Aussiedlung in den zugewiesenen Abschnitten mache ich die Kompanieführer persönlich verantwortlich. Eine Belehrung sämtlicher an der Aktion beteiligten Wachtmeister über Plünderung und rechtswidriger Aneignung fremden Eigentums hat durch die Einheitsführer eingehend zu erfolgen.
  11. Das Batl.- erreicht am 13. 4. 1942, die Einheiten in sich geschlossen, nach vorheriger Einnahme der Mittagsmahlzeit in ihren Quartieren und unter Mitnahme der Abendportionen Klagenfurt. Verpflegung für die übrigen Tage ist in Klagenfurt sichergestellt.
  12. Unterkünfte.
    Den Einheiten werden am 13. 4. 1942 an Ort und Stelle Schulen als Unterkünfte für die Dauer der Aktion zugewiesen. Für die ordnungsgemässe Übernahme und Übergabe der Unterkünfte gegen Belegwechsel mache ich die Einheitsführer verantwortlich.

  13. Batl.-Stab und Einheitsführer fahren so rechtzeitig ab, dass sie am 13. 4. 1942, 9.45 Uhr in Klagenfurt, Ebentalerstrasse (ehemaliges Arbeitsdienstlager) zur Verfügung stehen. Meldung 9.45 Uhr dortselbst bei mir.
  14. Ausrüstung.
    Bergausrüstung, Gewehr bezw. Pistole, ein Munitionstagessatz, Brotbeutel, Feldflasche, Kochgeschirr, Tornister mit 2 Decken und Zeltbahn, ohne Windjacke.
  15. Der Nachrichtenzug ohne Gerät ist für die Dauer der Aktion der 2. Kompanie unterstellt.
  16. Die Kompanien melden bis 13. 4. 1942, 8.00 Uhr, den Standort der Kompaniebefehlsstellen. Ferner melden die Kompanien täglich nach Abschluss der Aussiedlung die Anzahl der ausgesiedelten Personen.
  17. Leutnant d. Sch. Götsche wird für die Dauer der Aktion als Verbindungsoffizier zum Umsiedlungsstab (SS-Brigadeführer Hintze) abgeordnet. Meldung 13. 4. 1942, 14.00 Uhr, beim SS-Brigadeführer Hintze.
  18. Batl.-Befehlsstelle befindet sich im ehemaligen Arbeitsdienstlager Klagenfurt, Ebentalerstrasse, und ist unter der Tel. Nr. Klagenfurt 2619 zu erreichen.
  19. Im übrigen verweise ich auf die Offizierbesprechung am 11.4. 1942 im Stabsgebäude in Lees.

I. V.
gez. Lukaszewicz.

Für die Richtigkeit:
Warda
Leutnant d. Sch.

Verteiler:

Stab =1
Verwaltung =1
K-Staffel =1
Na-Zug =1
San.-Stelle =1
1. Kompanie =1
2. Kompanie =1
3. Kompanie =1
Reserve =4
1
BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/908, (4 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 116 und 217.
3
Kurt Hintze, Leiter des SS-Ansiedlungsstabes »Altreich-Ostmark« und der Leitstelle des Stabshauptamtes des RKFDV in Reichenburg und Klagenfurt. Siehe Dok. Nr. 157 und 217. Nach der erfolgten Aussiedlungsaktion in Kärnten wurde von der Leitstelle Klagenfurt dem Kommandeur des Polizeibataillons 171, Major der Schutzpolizei Willy Hertlein, Dank und Anerkennung für den »vorbildlichen Einsatz« ausgesprochen (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R. 49/908).

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