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Dokument 182  >

Vermerk der Reichskanzlei zur Eingliederung der besetzten slowenischen Gebiete ins Deutsche Reich[1]

1
BA Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d, (2 S.).
2
Am 18. November 1941 ernannte Hitler den bisherigen Gauleiter und Reichsstatthalter in Salzburg zum Gauleiter der NSDAP in Kärnten, und am 23. November 1941 zum Reichsstatthalter und Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Dr. Friedrich Rainer wurde am 30. November 1941 vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP Dr. Robert Ley und am 16. Dezember 1941 vom Reichsminister des Innern Dr. Wilhelm Frick in seine Ämter eingeführt. (BA Koblenz, Rk, R 43 II/1390 c, Hitlers zweiter Erlass über die vorläufige Verwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains vom 23. November 1941, Ernennungsurkunde für den Reichsstatthalter in Kärnten Dr. Rainer vom 23. November 1941.)
3
Siehe Dok. Nr. 120 und 146.
4
Siehe Dok. Nr. 146.
5
Ein Entwurf des Erlasses über die Eingliederung der besetzten slowenischen Gebiete ins Deutsche Reich vom 1. Jänner 1942 befindet sich im Bundesarchiv in Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d.
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Leiter der Reichskanzlei und Reichsminister Dr. Heinrich Lammers.
7
Paraphe des Reichskabinettrats Dr. Hans Ficker.

Zu Rk. 15884 B

FHQ., den 2. Dezember 1941

Betrifft: Wiedervereinigung der befreiten Gebiete der Untersteiermark, Kärntens und Krains mit dem Deutschen Reich.

  1. Vermerk:

    Nachdem die Personalfragen nunmehr gelöst sind,[2] dürfte einer Eingliederung der Gebiete in das Deutsche Reich nichts mehr im Wege stehen.[3] Staatssekretär Dr. Stuckart, mit dem ich am 23. November kurz über die Angelegenheit sprach, ist der gleichen Ansicht.

    Die in dem Schreiben des Leiters der Partei-Kanzlei vom 8. Oktober d. Js.- Rk. 14745 B - unter II in Eventualform vorgebrachten Bedenken dürften hinfällig geworden sein,[4] da die von dem Reichsminister des Innern geplante staatsrechtliche Notkonstruktion nur dem Umstand Rechnung tragen sollte, dass Gau- und Staatsleitung im Gau Kärnten nicht in einer Hand lagen; dies ist nunmehr behoben.

    Wie Ministerialdirektor Klopfer (Partei-Kanzlei) Ministerialdirektor Kritzinger mitteilte, hält Gauleiter Rainer den 1. Januar 1942 für den geeigneten Zeitpunkt der Eingliederung Südkärntens und Krains. Rainer habe mit Gauleiter Uiberreither gesprochen, der sich mit diesem Zeitpunkt auch für die Südsteiermark einverstanden erklärt habe.

  2. Von der im Karton beigefügten Urkunde ist auf Urkundenpapier eine Reinschrift zu fertigen. In § 4 ist an Stelle von »1. November 1941« »1. Januar 1942« zu setzen, die Ortsbezeichnung ist freizulassen.[5]
  3. Herrn Reichsminister[6]
    gehorsamst mit der Ausfertigung
    des Führererlasses vorgelegt.

Die Angelegenheit dürfte beim Führer zum Vortrag zu bringen sein.

F[7]

1
BA Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d, (2 S.).
2
Am 18. November 1941 ernannte Hitler den bisherigen Gauleiter und Reichsstatthalter in Salzburg zum Gauleiter der NSDAP in Kärnten, und am 23. November 1941 zum Reichsstatthalter und Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Dr. Friedrich Rainer wurde am 30. November 1941 vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP Dr. Robert Ley und am 16. Dezember 1941 vom Reichsminister des Innern Dr. Wilhelm Frick in seine Ämter eingeführt. (BA Koblenz, Rk, R 43 II/1390 c, Hitlers zweiter Erlass über die vorläufige Verwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains vom 23. November 1941, Ernennungsurkunde für den Reichsstatthalter in Kärnten Dr. Rainer vom 23. November 1941.)
3
Siehe Dok. Nr. 120 und 146.
4
Siehe Dok. Nr. 146.
5
Ein Entwurf des Erlasses über die Eingliederung der besetzten slowenischen Gebiete ins Deutsche Reich vom 1. Jänner 1942 befindet sich im Bundesarchiv in Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d.
6
Leiter der Reichskanzlei und Reichsminister Dr. Heinrich Lammers.
7
Paraphe des Reichskabinettrats Dr. Hans Ficker.

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