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1 | AMNOM, DDV Untersteiermark, Stabsführer, Bd. 1. Mf. aus NAW, T-81, R-297, (3 S., vervielf.). Die Anordnung wurde im Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1942, Nr. 61. 7. 1. 1942 veröffentlicht. |
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3 | Siehe Dok. Nr. 272. |
4 | In der Durchführungsbestimmung, die das Stabshauptamt des RKFDV in Berlin am 21. März 1942, d.i. bald nach den Unterredungen zwischen dem Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark und dem Chef des Stabshauptamtes in Graz am 16. März 1942 erlassen hatte und der Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark am 14. April 1942 in seinem Verordnungs- und Amtsblatt, Jg. 1942, Nr. 78, 20.4. 1942 veröffentlichte, wurde der SS-Ansiedlungsstab »Südmark«, den der SS--Untersturmführer Ernst Bliss leitete, aufgelöst und ein neuer Ansiedlungsstab unter dem Leiter der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in der Untersteiermark gebildet. In der Durchführungsbestimmung wurden die Zusammenstellung des Ansiedlungsstabes und der Ansiedlungsvorgang näher bestimmt. Mit dem Schreiben des Stabshauptamts des RKFDV vom 21. März 1942 wurde der Ansiedlungsstab ermächtigt alle Ansiedlungsarbeiten auch in anderen Teilen der Untersteiermark durchzuführen, Über die Arbeit des Ansiedlungsstabes siehe die Protokolle über dessen Sitzungen vom 19. März 1942 bis 17. November 1943 auf dem Mikrofilm aus NAW, T-81, R-285. |
5 | Diese Anordnung bezieht sieh nicht auf den Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, sondern auf den Reichsstatthalter in der Steiermark, da man damals noch eine baldige solche Ünderung der obersten Verwaltungsbehörde zugleich mit der Eingliederung der besetzten slowenischen Gebiete ins Deutsche Reich plante. |
6 | Siehe Anm. 4. |
7 | Die hier erwähnte Karte ist nicht vorhanden. In der Bekanntmachung des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark vom 3. Jänner 1942 mit der er die Anordnung Nr. 57/IV veröffentlichte, heisst es »Die in Ziffer 14 dieser Anordnung erwähnte Karte liegt beim Politischen Kommissar Marburg-Land, Marburg, Parkstrasse 1, vom 8.--21. Jänner 1942 zur Einsicht auf. Durchführungsbestimmungen folgen«. (Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1942, Nr. 61, 7. 1. 1942.) |
Der Reichsführer-SS
Reichskommissar für die Festigung
deutschen Volkstums
IV - 4/3-6/29. 10. 41 /Bg
Führer-Hauptquartier, 1. 11. 1941
A n o r d n u n g Nr. 57/IV
Auf Grund der mir vom Führer mit Erlass vom 7. 10. 1939 übertragenen Befugnisse bestimme ich das Gebiet A in der Untersteiermark als Siedlungsbereich.[2] Dieser Siedlungsbereich umfasst folgende Gebiete und Gemeinden:
Vom Kreis Rann
das gesamte Gebiet südlich der Sawe mit den politischen Gemeinden Sawenstein, Bründl, Radelstein (früher Butschka), Arch, Haselbach bei Gurkfeld, Gurkfeld (soweit südlich der Sawe gelegen), Zirkle, Munkendorf (frü-her Tschatesch), Weitental (früher Grossdolina);
nördlich der Sawe die politischen Gemeinden Brückel (früher Dobova), Rann, Kapellen bei Rann, Wisell, Arnau (früher Artitsch), Königsberg am Sattelbach (früher St. Peter bei Königsberg), Pirschenberg (früher Globoko) mit Ausnahme der Steuergemeinde Blatno, Gurkfeld (soweit nördlich der Sawe gelegen) mit Ausnahme der Steuergemeinden Pleterje, Anowetz und Sremitsch und von der politischen Gemeinde Drachenburg die Steuergemeinden Fautsch und Wrenskagorza.
Vom Kreis Trifail
das gesamte Gebiet südlich der Sawe mit den politischen Gemeinden Ratschach, Johannistal, Kumberg bei Trifail (früher St. Georgen), Mariatal und Billichberg.
In der einen Bestandteil dieser Anordnung bildenden Karte ist der Siedlungsbereich A in grün angelegt.
1 | AMNOM, DDV Untersteiermark, Stabsführer, Bd. 1. Mf. aus NAW, T-81, R-297, (3 S., vervielf.). Die Anordnung wurde im Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1942, Nr. 61. 7. 1. 1942 veröffentlicht. |
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3 | Siehe Dok. Nr. 272. |
4 | In der Durchführungsbestimmung, die das Stabshauptamt des RKFDV in Berlin am 21. März 1942, d.i. bald nach den Unterredungen zwischen dem Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark und dem Chef des Stabshauptamtes in Graz am 16. März 1942 erlassen hatte und der Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark am 14. April 1942 in seinem Verordnungs- und Amtsblatt, Jg. 1942, Nr. 78, 20.4. 1942 veröffentlichte, wurde der SS-Ansiedlungsstab »Südmark«, den der SS--Untersturmführer Ernst Bliss leitete, aufgelöst und ein neuer Ansiedlungsstab unter dem Leiter der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in der Untersteiermark gebildet. In der Durchführungsbestimmung wurden die Zusammenstellung des Ansiedlungsstabes und der Ansiedlungsvorgang näher bestimmt. Mit dem Schreiben des Stabshauptamts des RKFDV vom 21. März 1942 wurde der Ansiedlungsstab ermächtigt alle Ansiedlungsarbeiten auch in anderen Teilen der Untersteiermark durchzuführen, Über die Arbeit des Ansiedlungsstabes siehe die Protokolle über dessen Sitzungen vom 19. März 1942 bis 17. November 1943 auf dem Mikrofilm aus NAW, T-81, R-285. |
5 | Diese Anordnung bezieht sieh nicht auf den Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, sondern auf den Reichsstatthalter in der Steiermark, da man damals noch eine baldige solche Ünderung der obersten Verwaltungsbehörde zugleich mit der Eingliederung der besetzten slowenischen Gebiete ins Deutsche Reich plante. |
6 | Siehe Anm. 4. |
7 | Die hier erwähnte Karte ist nicht vorhanden. In der Bekanntmachung des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark vom 3. Jänner 1942 mit der er die Anordnung Nr. 57/IV veröffentlichte, heisst es »Die in Ziffer 14 dieser Anordnung erwähnte Karte liegt beim Politischen Kommissar Marburg-Land, Marburg, Parkstrasse 1, vom 8.--21. Jänner 1942 zur Einsicht auf. Durchführungsbestimmungen folgen«. (Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1942, Nr. 61, 7. 1. 1942.) |