karawankengrenze.at

 

Dokument 158  >

Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains über die Errichtung der Kreissippenämter[1]

1
Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains, Jg. 1941, Stück 27, 20. 10. 1941.
2
Das Material für die Arbeit der Kreissippenämter hatte schon das Zentralmatrikenamt in Kranj, das am 12. Juli 1941 gegründet wurde, vorbereitet. Es wurden 2.094 Matriken aus vier Bezirken in Gorenjsko (Oberkrain) gesammelt. Mitarbeiter dieses Amtes waren Dr. Franz Koschier, Dr. Matthäus Gatterer, Dr. Josip Zontar und Prof. Franc Korbar. Siehe auch Dok. Nr. 220!

V e r o r d n u n g
über die Errichtung von Kreissippenämtern

Auf Grund der mir erteilten Ermächtigung verordne ich:

§ 1.

Zur Sichtung und Sammlung der Unterlagen, die für die Erkenntnis der blutsmässigen Abstammung der Bevölkerung dienen, werden bei den Politischen Kommissaren (Kreisselbstverwaltung) Kreissippenämter errichtet. Die Kreissippenämter sind Bestandteile der unteren Verwaltungsbehörden (Politische Kommissare)[2]

§2.

Der Politische Kommissar (Kreissippenamt) hat die vor der Übernahme der besetzten Gebiete durch die deutsche Verwaltung von den Religionsgesellschaften geführten Kirchenbücher und Register aufzubewahren, fortzuführen und auszuwerten.

§ 3.

Der Politische Kommissar (Kreissippenamt) ist allein zuständig für die Erteilung von Auszügen aus den bisher von den Religionsgesellschaften geführten Kirchenbücher und Registern oder deren Fotokopien. Der Politische Kommissar (Kreissippenamt) hat ferner

  1. Ahnenpässe zu beglaubigen,
  2. bei dem Schutz sippenkundlichen Archivgutes mitzuwirken.

§ 4.

Die Kosten der Kreissippenämter tragen die Landkreise. Die Gebühren für die Amtshandlungen der Sippenämter fliessen in die Kreiskasse.

§ 5.

Die zur Durchführung dieser Verordnung notwendigen Anordnungen trifft der Chef der Zivilverwaltung durch Verfügung.

Veldes, den 20. Oktober 1941.

Der Chef der Zivilverwaltung:
Kutschera, eh.

1
Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains, Jg. 1941, Stück 27, 20. 10. 1941.
2
Das Material für die Arbeit der Kreissippenämter hatte schon das Zentralmatrikenamt in Kranj, das am 12. Juli 1941 gegründet wurde, vorbereitet. Es wurden 2.094 Matriken aus vier Bezirken in Gorenjsko (Oberkrain) gesammelt. Mitarbeiter dieses Amtes waren Dr. Franz Koschier, Dr. Matthäus Gatterer, Dr. Josip Zontar und Prof. Franc Korbar. Siehe auch Dok. Nr. 220!

Valid XHTML 1.0 Transitional