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1 | BA Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d, (2 S.). |
2 | Dr. Friedrich Wilhelm Kritzinger, Referent bei der Reichskanzlei in Berlin. |
3 | Siehe Dok. Nr. 120. |
4 | Dr. Wladimir Pawlowski. |
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Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Partei-Kanzlei
Der Leiter der Parteikanzlei
Führerhauptquartier, 8. 10. 41
Herrn
Reichsminister und Chef
der Reichskanzlei Dr. Lammers,
Berlin W8,
Voss - Strasse 6.
Betrifft: Eingliederung der Gebiete von Südsteiermark, Südkärnten und Krain in das Reichsgebiet.
Sehr verehrter Herr Dr. Lammers!
Mein Sachbearbeiter Ministerialdirektor Dr. Klopfer teilte mir aufgrund einer mit Herrn Ministerialdirektor Kritzinger[2] geführten Rücksprache mit, es sei der Entwurf eines Führererlasses ausgearbeitet worden, wonach die Gebiete von Südsteiermark, Südkärnten und der Krain zum 1. 11. 1941 in das Reichsgebiet eingegliedert werden sollen .[3]
Diese Eingliederung würde zur Folge haben, dass die bisher den Parteigenossen Gauleiter Uiberreither und Stellvertretenden Gauleiter Kutschera als Chefs der Zivilverwaltungen übertragenen Vollmachten mit dem 1. 11. 1941 endigen. Der Parteigenosse Gauleiter Uiberreither würde gleichzeitig für das seinem Gau eingegliederte Gebiet die Befugnisse eines Reichsstatthalters erhalten. Er könnte also im Besitze der für den Bereich seines Gaues bei Partei und Staat ruhenden Vollmachten die volle Verantwortung für die weitere Eindeutschung der Südsteiermark tragen.
Der Stellvertretende Gauleiter Kutschera hingegen würde für Südkärnten und Krain nur die Befugnisse eines Stellvertretenden Gauleiters ausüben können. Ständiger Stellvertreter des Reichsstatthalters würde auch für dieses Gebiet der Regierungspräsident Pawlowski[4] werden. Ich halte es für überaus bedenklich, in dem zur Zeit doch noch recht unruhigen Gebiet von Krain die Führung von Partei und Staat auseinanderfallen zu lassen.
Wie mir mitgeteilt wird, ist in dem vorbereiteten Entwurf eines Führererlasses vorgesehen, der Herr Reichsminister des Innern solle darüber entscheiden, inwieweit in den rückgegliederten Gebieten das bisherige oder das allgemeine Reichsrecht gelten solle. Sollte hierunter auch das in Südkärnten und Krain geltende Staatsrecht verstanden werden, bitte ich zu bedenken, ob es angebracht ist, durch einen Führererlass anzuordnen, es solle eine völlige Neuordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse eintreten, gleichzeitig aber durch einen Erlass des Herrn Reichsministers des Innern zu bestimmen, es solle staatsrechtlich alles beim Alten bleiben.
Da eine Ünderung der staatsrechtlichen Verhältnisse auf die Arbeit der Partei stärkste Auswirkung hat, bitte ich unter allen Umständen die dem Herrn Reichsminister des Innern etwa vorbehaltene Entscheidung an das Einvernehmen des Leiters der Partei-Kanzlei zu knüpfen.
Heil Hitler!
Bormann[5]
1 | BA Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d, (2 S.). |
2 | Dr. Friedrich Wilhelm Kritzinger, Referent bei der Reichskanzlei in Berlin. |
3 | Siehe Dok. Nr. 120. |
4 | Dr. Wladimir Pawlowski. |
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