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Dokument 121  >

Brief des Stabshauptamtes des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums zur Anordnung über Neuordnungsmassnahmen in der Untersteiermark[1]

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BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/900, (1 S.). Der Brief wurde vom Referenten in der Hauptabteilung II (Planung und Boden) des Stabshauptamtes des RKFDV in Berlin, J. Umlauf entworfen.
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Das war Dipl. Ing. Dr. H. Wengert.
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Die Präambel der Anordnung über die Neuordnungsmassnahmen lautet: «Die Untersteiermark lag einst inmitten der innerösterreichischen Länder. Durch mehr als 23 Jahre war sie dann Teil des jugoslawischen Staates, der dem Lande aufzwang, sich nach dem Balkan auszurichten. Sie gliedert sich nun in das Grossdeutsche Reich ein und bildet dessen vorgeschobene südöstliche Spitze. Diese neue raumpolitische Lage stellt die Planung und Ordnung des Raumes vor grosse und zwingende Aufgaben. In einem umfassenden Aufbau gilt es, die Kriegsfolgen zu beheben, die neuen Gebiete ihrer grossen nationalpolitischen Bedeutung entsprechend zu stärken, nach dem Reiche auszurichten und mit den Gebieten der Altsteiermark zu einer wohlgefügten Einheit zusammenzuschliessen. Hierzu sind umfassende Neuordnungsmassnahmen erforderlich.« Da die Verordnung nur die technische Seite (Aufstellung von Raumordnungsplänen usw.) der Neuordnung behandelt, wird sie hier nicht wiedergegeben. (Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Nr. 33, 28. 7. 1941)
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Siehe Dok. Nr. 77.
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Raumordnungspläne und Skizzen sind nicht vorhanden. Über die Probleme der Planung bietet ein fragmentarisches Bild das Material der Hauptabteilung II (Planung und Boden) des Stabshauptamtes des RKFDV in Berlin. (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/900 - Planungsarbeiten in den neuen Siedlungsgebieten im Südosten, und R 49/188 -Planungsarbeiten in der Untersteiermark, Forstplanung; Mf. aus NAW, T-580, R-757.) Der Referent in der Planungsabteilung des Stabshauptamtes des RKFDV in Berlin Oberbaurat Josef Umlauf berichtete in seinem »Vermerk über die Reise nach Südsteiermark und Oberkrain vom 16.-25. Juni 1942« über die Planungsarbeit in diesen Gebieten: »Insgesamt zeigt die Planung in Südsteiermark eine klare Zielsetzung; die Organisation und die Zusammenarbeit sind gut. Auf Grund der Überschaubarkeit der Aufgabe, des hohen Grades der Planungsfreiheit infolge der vollzogenen Aussiedlung, der fast vollständigen Verfügungsfreiheit über den Boden (kein gebundener volksdeutscher Grundbesitz, insbesondere Grossgrundbesitz) und infolge des Umstandes, dass die neuen Siedler bereits da sind, kann die Planung bereits viel weiter in Einzelheiten gehen, als dies im Osten möglich ist. Die grundsätzlichen Richtlinien des RKF sind dabei sinngemäss zugrunde gelegt und durch den Erfolg auch unter den anders gearteten Voraussetzungen voll bestätigt worden. Mit der Aufstellung einer Raumordnungsskizze konnte in Oberkrain noch nicht begonnen werden. Die volkspolitischen Voraussetzungen sind noch völlig ungeklärt. Die Aussiedlung eines Grenzstreifens von 20 km Breite ist nicht weiter verfolgt worden. Ürtliche Erhebungen und Planungsarbeiten sind infolge der Unsicherheit nicht durchführbar. Dr. Friedel beabsichtigt, zunächst eine Klärung der volkspolitischen Zielsetzung durch den Gauleiter herbeizuführen und damit die wichtigste Voraussetzung für die Inangriffnahme einer Raumordnungsskizze zu schaffen.« (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/900)
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Prof. Dr. Konrad Meyer Hetling.

Abschrift

II-C-2-U/Schl.

29. August 1941

Vorgang: Anordnung über Neuordnungsmassnahmen in der Untersteiermark vom 21. 7. 1941

Bezug: ____

Anlage: ____

An den
Chef der Zivilverwaltung
für die Untersteiermark,
Beauftragter d. Reichsk. f. d. Festigung
deutschen Volkstums,
Marburg/Untersteiermark
Tegetthofplatz

Auf Grund der Anordnung über Neuordnungsmassnahmen in der Untersteiermark vom 21. 7. 1941 ist der Generalreferent für Raumordnung beim Reichsstatthalter zum Beauftragten für Raumordnung des Chefs der Zivilverwaltung bestellt worden.[2]

Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne in den neugewonnenen Reichsgebieten sind die Gesichtspunkte für die Festigung deutschen Volkstums von entscheidender Bedeutung.[3] Ich bitte daher, die eingeleitete Zusammenarbeit zwischen dem Beauftragten für Raumordnung bzw. seinem ständigen Vertreter in Marburg mit meiner Dienststelle in Marburg und mit meiner Hauptabteilung Planung und Boden in Berlin möglichst eng zu gestalten.

Damit die Raumordnungspläne möglichst bald für die praktische Arbeit, insbesondere im Zusammenhang mit den Umsiedlungsmassnahmen, ausgewertet werden können, bitte ich, sie zunächst unter Betonung der vordringlichsten Probleme in skizzenhafter Form zu einem vorläufigen Abschluss zu bringen und mir diese Skizzen sobald als möglich zur Kenntnis zu geben. Auf Grund einer Besprechung mit Landesplaner Dr. Wengert und Dr. Hönigschmied am 9. 7. in Marburg[4] wurde in Aussicht genommen, für die Umsiedlungszone (Kreis Rann und Teile des Kreises Trifail) eine Raumordnungsskizze bis Mitte Oktober d. Js. fertigzustellen, und mir zu übersenden. Ich bitte dafür bemüht zu sein, dass dieser Termin eingehalten werden kann.[5]

Im Auftrage:
SS-Standartenführer[6]

1
BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/900, (1 S.). Der Brief wurde vom Referenten in der Hauptabteilung II (Planung und Boden) des Stabshauptamtes des RKFDV in Berlin, J. Umlauf entworfen.
2
Das war Dipl. Ing. Dr. H. Wengert.
3
Die Präambel der Anordnung über die Neuordnungsmassnahmen lautet: «Die Untersteiermark lag einst inmitten der innerösterreichischen Länder. Durch mehr als 23 Jahre war sie dann Teil des jugoslawischen Staates, der dem Lande aufzwang, sich nach dem Balkan auszurichten. Sie gliedert sich nun in das Grossdeutsche Reich ein und bildet dessen vorgeschobene südöstliche Spitze. Diese neue raumpolitische Lage stellt die Planung und Ordnung des Raumes vor grosse und zwingende Aufgaben. In einem umfassenden Aufbau gilt es, die Kriegsfolgen zu beheben, die neuen Gebiete ihrer grossen nationalpolitischen Bedeutung entsprechend zu stärken, nach dem Reiche auszurichten und mit den Gebieten der Altsteiermark zu einer wohlgefügten Einheit zusammenzuschliessen. Hierzu sind umfassende Neuordnungsmassnahmen erforderlich.« Da die Verordnung nur die technische Seite (Aufstellung von Raumordnungsplänen usw.) der Neuordnung behandelt, wird sie hier nicht wiedergegeben. (Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Nr. 33, 28. 7. 1941)
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Siehe Dok. Nr. 77.
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Raumordnungspläne und Skizzen sind nicht vorhanden. Über die Probleme der Planung bietet ein fragmentarisches Bild das Material der Hauptabteilung II (Planung und Boden) des Stabshauptamtes des RKFDV in Berlin. (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/900 - Planungsarbeiten in den neuen Siedlungsgebieten im Südosten, und R 49/188 -Planungsarbeiten in der Untersteiermark, Forstplanung; Mf. aus NAW, T-580, R-757.) Der Referent in der Planungsabteilung des Stabshauptamtes des RKFDV in Berlin Oberbaurat Josef Umlauf berichtete in seinem »Vermerk über die Reise nach Südsteiermark und Oberkrain vom 16.-25. Juni 1942« über die Planungsarbeit in diesen Gebieten: »Insgesamt zeigt die Planung in Südsteiermark eine klare Zielsetzung; die Organisation und die Zusammenarbeit sind gut. Auf Grund der Überschaubarkeit der Aufgabe, des hohen Grades der Planungsfreiheit infolge der vollzogenen Aussiedlung, der fast vollständigen Verfügungsfreiheit über den Boden (kein gebundener volksdeutscher Grundbesitz, insbesondere Grossgrundbesitz) und infolge des Umstandes, dass die neuen Siedler bereits da sind, kann die Planung bereits viel weiter in Einzelheiten gehen, als dies im Osten möglich ist. Die grundsätzlichen Richtlinien des RKF sind dabei sinngemäss zugrunde gelegt und durch den Erfolg auch unter den anders gearteten Voraussetzungen voll bestätigt worden. Mit der Aufstellung einer Raumordnungsskizze konnte in Oberkrain noch nicht begonnen werden. Die volkspolitischen Voraussetzungen sind noch völlig ungeklärt. Die Aussiedlung eines Grenzstreifens von 20 km Breite ist nicht weiter verfolgt worden. Ürtliche Erhebungen und Planungsarbeiten sind infolge der Unsicherheit nicht durchführbar. Dr. Friedel beabsichtigt, zunächst eine Klärung der volkspolitischen Zielsetzung durch den Gauleiter herbeizuführen und damit die wichtigste Voraussetzung für die Inangriffnahme einer Raumordnungsskizze zu schaffen.« (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/900)
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Prof. Dr. Konrad Meyer Hetling.

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