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Anordnung Nr. 46/I des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums über die Umsiedlung der Kanaltaler und die Aussiedlung von Slowenen aus Kärnten[1]

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Mf. aus NAW, T-81, R-279, (3 S.). Die Anordnung wurde vom Referenten der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) im Stabshauptamte des RKFDV SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier entworfen.
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Die Kanaltaler wurden im Rahmen des deutschitalienischen Abkommens über die Umsiedlung der Deutschen aus Südtirol vom 23. 6. 1939 umgesiedelt. Bis 15. 7. 1943 wurden von 5.650 umzusiedelnden Volks- und Reichsdeutschen aus dem Kanaltal 4.000 Personen umgesiedelt und mit Ausnahme von 350 Personen alle in Kärnten angesiedelt. (Mf. aus NAW, T-81, R-279, Aufn. 2400271-74, Bericht über den Stand der Umsiedlung Kanaltal, Stichtag 15. 7. 1943, siehe auch anderes Material über die Umsiedlung der Kanaltaler auf Mf. aus NAW, T-81, R-279).
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Über die Aussiedlung von Slowenen aus Kärnten im April 1942 siehe Dok. Nr. 214, 216, 217, 219, 229, 281 u. 287.
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Über das Ansiedlungsgebiet in Kärnten siehe Dok. Nr. 291.
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Die Unterschritt fehlt.

Abschrift

Der Reichsführer-SS
Reichskommissar für die
Festigung deutschen Volkstums
Kurfürstendamm 140
I-1/1-2/Dr. St./Bö.

Berlin-Halensee, d. 25. 8. 41

Vorgang: Umsiedlung der Kanaltaler.

Anordnung Nr. 46/I

  1. Die Umsiedlung der Kanaltaler Optanten ist so durchzuführen, dass noch im Jahre 1941 mindestens 2/3 der anzusiedelnden Kanaltaler im neuen Siedlungsgebiet angesetzt sind. Die übrigen sind bis spätestens zum 1. 4. 1942 umzusiedeln.[2]
  2. Als Ansiedlungsgebiete bestimme ich den Reichsgau Kärnten, das besetzte Gebiet von Südkärnten (Oberkrain und das Miesstal).
    Die Verteilung der Umsiedler auf das neue Siedlungsgebiet erfolgt für den gesamten Ansiedlungsbereich - nach Vorlage des Siedlungsplanes bei meinem Stabshauptamt - durch die Dienststelle meines Beauftragten in Kärnten.
  3. Das doppelsprachige Gebiet des Reichsgaues Kärnten (ehemaliges Abstimmungsgebiet) ist zur Bereinigung der volkspolitischen Lage für die Ansetzung der Kanaltaler besonders herauszuziehen. Die Betriebe der etwa 200 slowenischen Familien dieses Gebietes, die als volks- und staatsfeindlich bekannt sind, sind zur Besetzung mit Kanaltalern heranzuziehen, auch wenn diese staatsfeindlichen Slowenen z. Zt. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Frage der Aberkennung der Staatsangehörigkeit bitte ich im Benehmen mit den zuständigen Stellen schnellstens einer Lösung zuzuführen.
  4. Die Feststellung, welche Slowenen als staatsfeindlich zu evakuieren bzw. in das Altreich zu überführen sind, erfolgt durch die Dienststellen des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, der sich wegen der geplanten Ansetzung von Kanaltalern auf den Betrieben der Slowenen mit den Dienststellen des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in Verbindung setzt. Von den abgesiedelten Personen bzw. Familien sind die Angehörigen der rassischen Wertungsgruppe I und II im Altreich einzusetzen. Die Durchführung der Evakuierung erfolgt durch den Chef der Sicherheitspolizei und des SD.[3]
  5. Bei der Evakuierung sind rüstungswirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen; zu diesem Zweck ist das Einvernehmen mit dem zuständigen Rüstungsinspekteur herzustellen. Auch ist vor der Evakuierung in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Reichsarbeitsverwaltung zu prüfen, ob ein kriegswichtiges Interesse an einem anderweitigen Arbeitseinsatz der betreffenden Person für die Dauer des Krieges besteht.
  6. Die Umsiedlung wird von meinem Beauftragten in Kärnten durchgeführt. Er übernimmt die Umsiedler von der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelle, Bozen, an der Reichsgrenze und ist verantwortlich für die gesamte Lenkung der Umsiedler von dem Überschreiten der Reichsgrenze an. Insbesondere hat er auch, falls eine Umsiedlung von Hof zu Hof nicht möglich sein sollte, für eine würdige Unterbringung in der Zwischenzeit zu sorgen.
  7. Die NS-Volkswohlfahrt bitte ich, wie bisher, die Verantwortung für die Verpflegung und Bekleidung der Umsiedler von der Reichsgrenze bis zur Ansetzung, die Betreuung der gesunden Kinder und Säuglinge in Kindergärten und Krippen, sowie die Unterbringung der nichtarbeitseinsatzfähigen Alten mit Ausnahme der Gebrechlichen und Siechen zu übernehmen.
  8. Den Reichsgesundheitsführer bitte ich, wie bisher, die Unterbringung und gesundheitliche Versorgung von Kranken, Schwangeren, Gebärenden und behandlunsgsbedürftigen Gebrechlichen zu übernehmen und die Umsiedler in gesundheitlicher und hygienischer Hinsicht von der Reichsgrenze bis zur Ansetzung zu betreuen.
  9. Die Forschungs- und Lehrgemeinschaft »Das Ahnenerbe« bitte ich, nach den bereits bestehenden Vereinbarungen in Zusammenarbeit mit der Dienststelle meines Beauftragten in Kärnten und der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelle in Bozen die Sicherstellung und Verwaltung der Kulturgüter zu übernehmen.
  10. Der Vermögensausgleich erfolgt nach den bisherigen Bestimmungen durch die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand Gesellschaft m. b. H.
  11. Ich bitte, dafür zu sorgen, dass das Wohnungsbauprogramm für 1940 im Rahmen der bereits bewilligten Baustoffkontingente schnellstens vollendet und das für 1941 beschleunigt in Angriff genommen wird.
  12. Ich bitte, alle beteiligten Dienststellen, in Anbetracht der geringen Grösse der Volksgruppe und der kurzen Entfernung zwischen Aussiedlungs- und Ansiedlungsgebiet,[4] möglichst die örtlichen Stellen mit der Durchführung der einzelnen Massnahmen zu beauftragen.

F. d. R. d.A.:

SS-Oberführer[5]
gez.: H. Himmler

1
Mf. aus NAW, T-81, R-279, (3 S.). Die Anordnung wurde vom Referenten der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) im Stabshauptamte des RKFDV SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier entworfen.
2
Die Kanaltaler wurden im Rahmen des deutschitalienischen Abkommens über die Umsiedlung der Deutschen aus Südtirol vom 23. 6. 1939 umgesiedelt. Bis 15. 7. 1943 wurden von 5.650 umzusiedelnden Volks- und Reichsdeutschen aus dem Kanaltal 4.000 Personen umgesiedelt und mit Ausnahme von 350 Personen alle in Kärnten angesiedelt. (Mf. aus NAW, T-81, R-279, Aufn. 2400271-74, Bericht über den Stand der Umsiedlung Kanaltal, Stichtag 15. 7. 1943, siehe auch anderes Material über die Umsiedlung der Kanaltaler auf Mf. aus NAW, T-81, R-279).
3
Über die Aussiedlung von Slowenen aus Kärnten im April 1942 siehe Dok. Nr. 214, 216, 217, 219, 229, 281 u. 287.
4
Über das Ansiedlungsgebiet in Kärnten siehe Dok. Nr. 291.
5
Die Unterschritt fehlt.

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