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1 | AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1; AMNOM, DDV Untersteiermark, Dienststellenleiter, Bd. 1; Mf. aus NAW, T-81, R-279, (4 S., vervielf.). Die Richtlinien wurden vom Referenten in der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) der Dienststelle des RKFDV in Berlin, SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier entworfen. Nach einer Besprechung des Leiters der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) der Dienststelle des RKFDV, SS-Obersturmbannführer Dr. Ernst Fähndrich mit dem Leiter des Amtes III B im Reichssicherheitshauptamt SS-Obersturmbannführer Dr. Hans Ehlich, sandte der Referent Dr. Stier den Entwurf am 24. Juni 1941 an Dr. Ehlich. Zwischen dem Entwurf und dem Original besteht kein Unterschied. (BA Koblenz, StHA des RKFDV, 49/967). |
2 | Die Richtlinien ergingen an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Amt III und Amt IV, das Rasse- und Siedlungshauptamt SS, Rassenpolitisches Amt, die Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in Maribor und Bled. |
3 | Über die Richtlinien des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums für die Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten Kärntens und Krains siehe Dok. Nr. 66, Anm. 2. |
4 | Ulrich Greifelt, Leiter der Dienststelle des RKFDV in Berlin. |
Der Reichsführer-SS
Reichskommissar für die Festigung
deutschen Volkstums
KO/3 b 2/28. 5. 41/Dr. St./Ha
Berlin, den 7. Juli 1941
Betrifft: Richtlinien für die Aussiedlung fremdvölkischer Elemente aus Südkärnten
Anschriften laut besonderem Verteiler.[2]
Auf Vorschlag des Gauleiters und Reichsstatthalters von Kärnten, Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, hat der Reichsführer-SS in teilweiser Abänderung der bisherigen Richtlinien[3] über die Evakuierung Südkärntens angeordnet:
Durch vorstehende Ünderungen wird die Anordnung, dass für die ansässige Bevölkerung Südkärntens eine Feinauslese vorgenommen wird und die unerwünschte Bevölkerung nach den bestehenden Richtlinien zu evakuieren ist, nicht berührt.
1 | AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1; AMNOM, DDV Untersteiermark, Dienststellenleiter, Bd. 1; Mf. aus NAW, T-81, R-279, (4 S., vervielf.). Die Richtlinien wurden vom Referenten in der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) der Dienststelle des RKFDV in Berlin, SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier entworfen. Nach einer Besprechung des Leiters der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) der Dienststelle des RKFDV, SS-Obersturmbannführer Dr. Ernst Fähndrich mit dem Leiter des Amtes III B im Reichssicherheitshauptamt SS-Obersturmbannführer Dr. Hans Ehlich, sandte der Referent Dr. Stier den Entwurf am 24. Juni 1941 an Dr. Ehlich. Zwischen dem Entwurf und dem Original besteht kein Unterschied. (BA Koblenz, StHA des RKFDV, 49/967). |
2 | Die Richtlinien ergingen an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Amt III und Amt IV, das Rasse- und Siedlungshauptamt SS, Rassenpolitisches Amt, die Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in Maribor und Bled. |
3 | Über die Richtlinien des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums für die Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten Kärntens und Krains siehe Dok. Nr. 66, Anm. 2. |
4 | Ulrich Greifelt, Leiter der Dienststelle des RKFDV in Berlin. |