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Vermerk der Hauptabteilung II der Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums über die Entschädigung der nach Deutschland ausgesiedelten Slowenen[1]

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1, (1 S.). Den Vermerk verfasste Referent in der HA II (Planung und Boden) der Dienststelle des RKFDV in Berlin Dr. Walter Gebert.
2
Chef der Dienststelle des RKFDV in Berlin, SS-Brigadeführer Ulrich Greifelt.

A b s c h r i f t !

II - 2/2 - Dr. Gb./Wf.

Berlin-Dahlem, 20. 6. 1941

V e r m e r k

Betr.: Eindeutschung und Entschädigung der Slowenen.

Reichsführer SS hat nach Angabe des Hauptamtschefs[2] am 18. d. Mts. entschieden, dass die eindeutschungsfähigen Slowenen aus Südkärnten, soweit sie keinen Grundbesitz haben, ihren Hausrat und ihre bewegliche Habe nach dem Altreich mitnehmen dürfen. Die Slowenen, die über städtischen oder ländlichen Besitz verfügen, müssen diesen bis zu einem bestimmten Stichtag zu ihren Gunsten selbst veräussern. Entsprechend soll auch das eindeutschungsfähige Slowenentum in der Untersteiermark behandelt werden. Eine genaue Verfügung hierüber wird im Benehmen mit beiden Chefs der Zivilverwaltungen ausgearbeitet werden. Festzustellen ist dazu, dass die eindeutschungsfähigen Slowenen durchaus anders behandelt werden, als die eindeutschungsfähigen Polen. Die Slowenen werden etwa der Gruppe III der Deutschen Volksliste gleichgestellt.

Herrn Professor Meyer
Herrn OBR Umlauf n. R.
Herrn v. Schauroth
Herrn Dr. Mäding
Herrn Frank
Herrn Heyer
Herrn Dr. Krause
Herrn Dr. Schacht
Herrn Dr. Lorch
Herrn Haenelt
Herrn Junge

Sonderdurchschlag geleitet an:
Herrn Zoch
Zentralbodenamt

f. d. R. d. A.
Binder

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1, (1 S.). Den Vermerk verfasste Referent in der HA II (Planung und Boden) der Dienststelle des RKFDV in Berlin Dr. Walter Gebert.
2
Chef der Dienststelle des RKFDV in Berlin, SS-Brigadeführer Ulrich Greifelt.

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