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Bericht des Höheren SS- und Polizeiführers Alpenland über die endgültige Erfassung der Schutzangehörigen in den besetzten slowenischen Gebieten[1]

1
BA Koblenz, RuSHA, NS 2/83, (8 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 153, 203, 257, 259, 263, 274 u. 278.
3
Siehe Dok. Nr. 274.
4
Siehe Dok. Nr. 273.
5
Mobilisierung der Wehrpflichtigen in den Heimatdienststellen für den Frontdienst.
6
Vermutlich Dr. Alfred Fischer, ehemaliger Leiter der Heilanstalt Novo Celje in der Untersteiermark.
7
Willi Hoffmann, Volksdeutscher aus Celje, Leiter des Rassenpolitischen Amtes bei der Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Cilli.
8
Siehe Dok. Nr. 127, 176 und 177.
9
Hans Obersteiner.
10
Siehe Dok. Nr. 200 und 275.
11
Siehe Dok. Nr. 275.
12
Dr. Walter Walluschek-Wallfeld. Gefallen als Soldat der deutschen Wehrmacht am 6. 11. 1944.
13
Bundesführer des Steirischen Heimatbundes Franz Steindl verfügte am 17. 2. 1943 im geheimen Rundschreiben Nr. 19/43 wie folgt: »Im Sinne meiner Festlegungen bei der letzten Stabsbesprechung (Vorhandener Aktenvermerk über die Stabsbesprechung der deutschen Zivilverwaltung in der Untersteiermark am 15. 2. 1943 in Graz enthält diese Festlegungen nicht. Anm. T. F.) teile ich mit, dass die Möglichkeit besteht mit sofortiger Wirksamkeit Schutzangehörige bis zum Höchstmass von 300 Mann in ein Arbeits- und Erziehungslager im Tonerdewerk Sterntal bei Pettau einzuweisen. Das Lager würde vorerst, halb militärisch aufgezogen, unter Leitung eines kleinen Wehrmannschaftskommandos stehen, und würde ein Mittelding zwischen einem Arbeits- K. Z und einem freien Arbeitslager ausländischer Arbeitskräfte im Hinblick auf die Führung darstellen.« (AIZDG, Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Cilli, Bd. 1.) Das Sonderdienstpflichtigenlager in Strnisče pri Ptuju wurde im Frühling 1943 errichtet. In dieses Lager wurden trotz des beschränkten Fassungsraumes, über 600 Schutzangehörige gebracht, die unter unerträglichen Umständen beim Bau der Tonerde- und Aluminiumfabrik arbeiteten. Zu Beginn des Jahres 1944 wurde noch ein Lager für männliche Sonderdienstpflichtige in Studenci bei Maribor errichtet und im Frühjahr desselben Jahres ein Lager für weibliche Strafsonderdienstpflichtige im Christinenhof in Celje.

Der Höhere SS- und Polizeiführer Alpenland
SS-Führer im Rasse- und Siedlungswesen
Kapitelplatz 2

AZ. Ia/1 WA/Wi. 211/43 G

Salzburg, den 23. August 1943.

G e h e i m

Betr.: Endgültige Erfassung der Schutzangehörigen der Untersteiermark.

Anlg.: -1

An den
Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes-SS
Berlin SW 68, Hedemannstrasse 24.

Im Jahre 1942 wurde die Regelung der Staatsangehörigkeitsfrage in den neu erworbenen Gebieten Oberkrain und Untersteiermark spruchreif.[2] Zur Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit auf Widerruf erwies sich die Aufstellung einer sogenannten »Volksliste« (Errichtung der Oberkrainer Volkskartei) als zweckmässig.[3] Dieses Verfahren bedingte naturgemäss eine R. u. S. - Durchschleusung der gesamten Bevölkerung.[4] Entsprechende Verhandlungen mit bevollmächtigten Vertretern des Gauleiters und Reichsstatthalters unter Vorsitz des Höheren SS- und Polizeiführers, SS-Gruppenführer Rösener führten zu dem Ergebnis, dass die Durchführung der gesamten Angelegenheit mir in meiner Eigenschaft als R. u. S.-Führer übertragen wurde.

Um dieses umfangreiche Projekt in kürzester Zeit und mit einem Mindestaufwand an Organisation, anderseits ohne neuerliche Beunruhigung der Bevölkerung durchführen zu können, habe ich die Einführung einer allgemeinen Röntgen-Reihenuntersuchung mit Hilfe eines Röntgenzuges beabsichtigt und auch schon in den einzelnen Punkten festgelegt. Im Rahmen dieser Aktion sollten gleichzeitig die staatlichen Gesundheitsämter in den neu erworbenen Gebieten Untersteiermark und Oberkrain zur Aufstellung gelangen und im Verlauf der Röntgenreihenuntersuchungen die rassische Wertung der Bevölkerung unauffällig vorgenommen werden. Mein Plan war weiters dahingehend, zur Durchführung 4 oder 5 Kommissionen mit je einem Eignungsprüfer einzusetzen. Die damalige Personallage meiner Dienststelle hätte dies ohneweiters erlaubt.

Zu Beginn des Jahres 1943, wie ich mit der Durchführung endgültig beginnen wollte und vom Röntgensturmbann Frankfurt/Main befristet ein Röntgenzug zur Verfügung gestellt worden war, wurde mein damaliger Referent SS-Sturmbannführer Rödel abberufen, SS-Hauptsturmführer Dr. Kayser-Eichberg, SS-Oberscharführer Bögle und ich aber mit spätestens 1. Juni im Rahmen der Aktion General-Unruh[5] ebenfalls Zur Einberufung vorgesehen. SS-Oberscharführer Bögle wurde kurz darauf zur Truppe versetzt.

Da auf Grund dieser Umstände zu erwarten war, dass die Dienststelle mit 1. 6. als aufgelöst zu betrachten sei, das geschilderte Projekt aber einen Zeitaufwand von mindestens einem halben Jahre beansprucht hätte, musste ich bedauerlicherweise die gesamten Vorarbeiten und die bevorstehende Durchführung einstellen. Bericht hierüber erging an das Rasse- und Siedlungshauptamt mit Tätigkeitsbericht für Monat Februar.

Wie zu erwarten war, erfolgte nun die Erfassung der Schutzangehörigen durch den Steirischen Heimatbund als Apparat des Gaues bzw. durch das Rassenpolitische Amt. Das genannte Amt war in der Lage, eine 36-köpfige Kommission zur Verfügung zu stellen. Der Schlussbericht über die gesamte Aktion liegt in Abschrift bei.

Rein interessehalber habe ich SS-Hauptsturmführer Dr. Kayser-Eichberg, dem dort die laufende Überprüfung slowenischer Absiedler obliegt, mit der Fühlungnahme dieser Kreise beauftragt. Seine Bitte, an den Sitzungen teilnehmen zu können, begründete er als »Privatmann« mit rein wissenschaftlichen Interessen.

Das Ergebnis seiner Beobachtungen entspricht genau den Schilderungen des in Abschrift beiliegenden SD-Berichtes. Gearbeitet wurde mit 3 Kommissionen, jede mit der Möglichkeit abzulehnen, aber nicht endgültig aufzunehmen, einer Hauptkommission bestehend aus einem Psychiater Dr. Fischer,[6] dem Leiter des Führungsamtes I Dr. Braxa, dem Rassenprüfer Hofmann aus Cilli,[7] der allerdings aus der SS hervorgegangen war. Die Vorgeladenen, äusserst interessantes Menschenmaterial, wurden an Hand der Listen des Steirischen Heimatbundes und der seinerzeit von ihnen eingereichten Aufnahmegesuche aufgerufen und dabei der jedesmal bereits vorliegende, am Ende des Aufnahmegesuches vermerkte Befund nur überprüft. Der Befund war mit Stempel eingetragen: I, II, III, IV als rassische Wertung, A, B, C. D, E als politische, beide mit Kreisen angestrichen.

Bei der augenblicklichen letzten Wertung spielte der politische Gesichtspunkt kaum noch eine Rolle, entscheidend war die rassische Wertung und eventuell, aber seltener benötigt, die ärztliche. Wo der Arzt offensichtlich zuständig war, bei Schwachsinnigen, Degenerierten, Psychopathen usw. machte er einen kurzen Vermerk, etwa in der Art »Geziertes, unnatürliches Wesen« oder dgl., d. h. er gab nur eine kurze Kennzeichnung, keine Analyse oder auch nur Diagnose des Falles (was auch praktisch nicht möglich gewesen wäre, die Beurteilung erfolgte über den Tisch).

Obwohl der Zweck des Verfahrens war, die Schutzangehörigen zu reduzieren, war die rassische Wertung sachlich und abgewogen. Nachsicht waltete nur dort, wo es sich um alte und kinderlose Leute handelte. Bei jungen Männern, die bisher zu jung für die Aufnahme in den Steierischen Heimatbund gewesen waren, spielte die innere Einstellung zum Wehrdienst eine Rolle, nach der sie befragt wurden. (Bei solchen Gelegenheiten stellte sich wiederholt heraus, dass Schutzangehörigen Wehrpässe ausgestellt worden waren, häufig mit tauglich kv!) Eindeutigen Ausländern, z. B. Ungarn, Kroaten usw. wurde die bisherige Schutzangehörigkeit gestrichen und nahegelegt, sich um ihre Staatsangehörigkeit zu bemühen.

Im Allgemeinen bestand der Wunsch nach Aufnahme in den Steirischen Heimatbund, dem gelegentlich lebhaft, mit Weinen und Klagen und unter Hinweis auf Verwandte usw. Ausdruck gegeben wurde. Viele Leute waren aber auch stumpf und allem gegenüber interesselos. Man sah viele Minderwertige. Wo die Aufnahme in den Steirischen Heimatbund erfolgte, wurde sie sofort vollzogen und ebenso wie die endgültige Ablehnung in den Listen und auf dem Aufnahmebogen mit grünem Stempel vermerkt. Gleichzeitig wurde so nebenbei nach folgenden Gruppen eine Statistik geführt: Taugliche, Ostische, Ostbaltische, Unausgeglichene und Asoziale.

Interessant war vor allem, dass die Rassenprüfer grösstenteils aus der SS stammten, auch so ziemlich im R. u. S.-Sinne werteten, sich aber keinesfalls als Angehörige der SS- sondern des Rassenpolitischen Amtes betrachteten. So wurde denn auch betont, dass die seinerzeit vom R. u. S.-Hauptamt durchgeführte Überprüfung der Bevölkerung (SS-Standartenführer Prof. B. K. Schultz) im Rahmen des Steirischen Heimatbundes und unter dessen Leitung und Initiative vorgegangen wäre und die von der SS gestellten Eignungsprüfer dabei quasi Beauftragte der Partei bzw. des Rassenpolitischen Amtes gewesen seien.[8]

Der vorstehende Fall zeigt, dass wir lediglich aus Mangel an Mitarbeitern eine entscheidende Aktion aus den Händen geben mussten und bei den intensiven Bestrebungen der Gauleiter, sich mit Hilfe des Rassenpolitischen Amtes in R. u. S.-Belange einzuschalten, zwangsläufig ins Hintertreffen gekommen sind. Derartige Positionen sind nur schwer wieder zu erobern, und nur dann, wenn solche Aktionen auf längere Sicht geplant, bzw. durchgeführt werden können.

Obersteiner[9]
SS-Sturmbannführer

Abschrift!

Der Kommandeur der Sipo u. d. SD
in der Untersteiermark

Marburg, den 9. Juli 1943

III B I - Volkstum.

Endgültige Erfassung der Schutzangehörigen der Untersteiermark.[10]

Mit dem 1. 7. 1943 hätte die Erfassung der Bevölkerung der Untersteiermark als Mitglieder des Steirischen Heimatbundes, bzw. bei Ablehnung als Schutzangehörige abgeschlossen sein sollen.

Die bis jetzt als Schutzangehörige geltenden Untersteirer werden von einer Kommission letztmalig überprüft. Diese Kommission tagt gegenwärtig im Kreise Cilli, Ende Juli wird sie die Ortsgruppen des Kreises Pettau durchschleusen. Im Bereich von Marburg-Stadt ist sie bereits abgeschlossen.

Die nochmalige Überprüfung der Schutzangehörigen erweist sich als notwendig, da u. a. an 20.000 Untersteirer grüne Mitgliedskarten ausgegeben worden waren, welche jedoch ihre bestimmten Empfänger nicht erreichten. Unter diesen, als vorläufige Mitglieder des Steirischen Heimatbundes vorgesehenen Untersteirern befand sich viel rassisch wertvolles Menschengut.

Eine 36-köpfige Kommission mustert nun nochmals die Schutzangehörigen nach den drei Gesichtspunkten, politisch Belastete, rassisch Minderwertige und Asoziale.

Die politisch Belasteten betragen nur einen geringen Teil. Die Asozialen gelten auch dann als Schutzangehörige, wenn sie als rassisch tragbar angesehen werden.

Bei der rassischen Beurteilung unterscheidet man, ob erblich belastet oder Angehöriger fremdblütiger Rassen oder fremdrassischen Einschlages.

Um die Schutzangehörigen einer Ortsgruppe auf einmal erfassen zu können, wird die Überprüfungskommission in drei Unterkommissionen geteilt. Einer jeden dieser Kommission gehört ein Angehöriger des Rasse-Politischen Amtes des St. H. B. als Rasseprüfer, ein Referent vom National-Politischen Amt des St. H. B. für die politische Beurteilung und ein Referent vom Führungsamt I der Bundesführung des St. H. B. an. Bei der Ablehnung durch einen dieser Referenten kann sich der Schutzangehörige an die Hauptkommission wenden. Diese Hauptkommission setzt sich aus einem Arzt, einem Referenten aus Führungsamt I der Bundesführung des St. H. B. und einem Gauamtsleiter der Gauleitung Graz für rassepolitische Fragen zusammen. Der Bescheid dieser Kommission gilt dann als endgültig. Die Gemusterten erhalten von der Kommission entweder die vorläufige Mitgliedskarte des St. H. B. oder den Ablehnungsbescheid ausgefolgt.

Die Zahl der Schutzangehörigen der Untersteiermark betrug mit dem Stichtag 29. 11. 1942 82.365 d. i. ein Hundertsatz von 15. 5. der Bevölkerungsdichte der Untersteiermark. Nach Abschluss der endgültigen Durchschleusung der Schutzangehörigen rechnet man mit einer Gesamtzahl von etwa 25.000 d. s. 6%.Im Bereich von Marburg-Stadt, in welchem wie bereits eingangs erwähnt, die Erfassung der Schutzangehörigen als abgeschlossen gilt, ist die Zahl der endgültigen Schutzangehörigen von 7.953 d. s. 11,7% mit Stichtag 29. 11. 1942, auf rund 5% zurückgegangen. Die Zahl der Schutzangehörigen ab dem 14. Lebensjahre beläuft sieh hier auf 1.200 bis 1.400. Der Umstand, dass bei der letztmaligen im Kreisgebiet von Marburg Stadt durchgeführten Kommission in 600 Fällen von endgültigen Schutzangehörigen nur bei 10 Fällen eine Ablehnung aus politischen Gründen erfolgte, lässt darauf schliessen, wie gering die Anzahl der Schutzangehörigen ist, welche aus politischen Gründen abgelehnt werden. Man nimmt hierbei, wie ein Referent von Bundesführung des St. H. B. äussert, die Tatsache, dass rassisch Minderwertige in politischer Tätigkeit kaum in Erscheinung treten, da der kämpferische und rebellische Geist wieder nur in rassisch wertvollen Menschen stecke, zum Prinzip.

Kinder von Schutzangehörigen gelten als Schutzangehörige. Bei Familien, von denen nur ein Elternteil Schutzangehöriger ist, werden die Kinder als Schutzangehörige geführt. Familien, die als Schutzangehörige bezeichnet werden und von denen ein Familienmitglied (Kind) als rassisch hochwertig bezeichnet wird, wertet man, wenn sich die Familie in politischer und charakterlicher Hinsieht gut führt, als rassisch tragbar. Solche Fälle treten jedoch nur ganz selten auf. Die Untersteirer werden in drei Rassengruppen eingeteilt u. zw. in Gruppe II, III und IV. Unter der Gruppe II versteht man rassisch hochwertige, unter III rassisch tragbare und unter IV rassisch minderwertige Personen und Familien. Die Bezeichnung IV gilt für sämtliche Schutzangehörige.

Kinder von Eltern, welche aus politischen Gründen zu Schutzangehörigen erklärt wurden, werden bei rassischer Eignung als deutsche Staatsangehörige auf Widerruf aufgenommen. Von einer sichtbaren Kennzeichnung der Schutzangehörigen, ähnlich wie für die Polen das »P« oder wie für die Juden der »Davidstern« wird gegenwärtig abgesehen. Von Seite des Rasse-Politischen Amtes der Bundesführung des St. H. B. will man eine Kennzeichnung der Schutzangehö-rigen vermeiden. Man vertritt dort die Auffassung, dass eine Kennzeichnung der Schutzangehörigen eine Diskrimination darstellen würde, was den arbeitsmässigen Einsatz der Schutzangehörigen nachteilig beeinträchtigen könnte und vertritt den Standpunkt, dass ja jedes endgültige und vorläufige Mitglied des St. H. B. das Abzeichen des St. H. B. zu tragen hat, wodurch die ersichtliche Unterscheidung der deutschen Staatsangehörigen und deutschen Staatsangehörigen auf Widerruf gegenüber den Schutzangehörigen gegeben sei.

Am Führungsamt I der Bundesführung des St. H. B. vertritt man ebenfalls die Anschauung, dass eine zu auffallende Kennzeichnung der Schutzangehörigen bei diesen sich in Arbeitsunlust auslösen würde. Man trägt sich hier mit dem Gedanken, die Schutzangehörigen durch ein kleines, sichtbares, jedoch nicht zu auffallendes Abzeichen, ähnlich dem Abzeichen des St. H. B., dass auf dem Rockaufschlag getragen werden müsste, zu kennzeichnen. Da der Geschlechtsverkehr von deutschen Staatsangehörigen mit Schutzangehörigen verboten ist, tritt das Problem der Kennzeichnung der Schutzangehörigen ziemlich in den Vordergrund, umsomehr, als die Staatsangehörigen auf Widerruf bis zum Zeitpunkt der Trennung in Schutzangehörige und Mitglieder des St. H. B. eine geschlossene Lebensgemeinschaft mit den Schutzangehörigen bildeten.

Der Geschlechtsverkehr von deutschen Staatsangehörigen mit Schutzangehörigen ist laut Verordnung des CdZ in der Untersteiermark in Nr. 9 des Verordnungsblattes des CdZ vom 14. 4. 1941 verboten.

Eheschliessungen unter Schutzangehörigen sind gestattet.

Die Frage der Sterilisation der Schutzangehörigen wird von Seiten des St. H. B. stark ins Auge gefasst.[11] Wie der Leiter des Führungsamtes I der Bundesführung des St. H. B. mitteilt, würde die Sterilisation, allerdings erst nach dem Kriege als einzige Lösung der Schutzangehörigenfrage ansehen. Da die technischen Einrichtungen für eine Sterilisation der Schutzangehörigen nicht gegeben sind, rechnet man mit einer Dauer des Sterilisationsprozesses von drei bis vier Jahren. Gegenwärtig ist eine Sterilisation der Schutzangehörigen aus technischen Gründen nicht durchführbar. Wie von Seite des Führungsamtes I der Bundesführung des St. H. B., als auch von Seite des Rasse-Politischen Amtes des St. H. B. bekannt gegeben wird, würde sich die Sterilisation der Schutzangehörigen nur positiv auswirken. Viele Schutzangehörige wären gewillt und bestrebt, sich der Sterilisation zu unterziehen, da sie dann der Benachteiligung als Schutzangehörige nicht mehr unterliegen würden und um die vorläufige Mitgliedschaft zum St. H. B. ansuchen könnten.

Der Leiter des Rasse Politischen Amtes der Bundesführung des St. H. B. Dr. Wallouschek,[12] machte bei einer Sitzung vor Amtsträgern und Formationsführern des St. H. B. am 22. 6. 43 in Marburg die Mitteilung, »dass alle Schutzangehörige früher oder später sterilisiert würden«.

Die Schutzangehörigen erhalten alle Zuteilungen, wie Kleiderkarten, Raucherkarte, Lebensmittelmarken u. s. w., wie sie normal jeder deutsche Staatsangehörige ausgefolgt bekommt, sind aber lediglich von den Sonderzuteilungen ausgeschlossen. Zulagen und Begünstigungen für werdende und stillende Mütter finden für die Schutzangehörigen keine Anwendung. In der Zuweisung von Bezugscheinen kommen die Schutzangehörige an letzter Stelle.

Laut Verordnung des CdZ in der Untersteiermark haben die männlichen Schutzangehörigen an Stelle des Wehrdienstes der deutschen Staatsangehörigen eine Arbeitssonderdienstpflicht zu leisten. Diese Arbeitssonderdienstpflicht besteht darin, dass diejenigen Schutzangehörigen, deren Jahrgänge als deutsche Staatsangehörige zur deutschen Wehrmacht eingezogen werden, zu einer mehrmonatigen Arbeitsdienstpflicht in das Lager der Schutzangehörigen nach Sterntal zum Aufbau der dortigen Tonerde-Fabrik abgezogen werden. Die jeweiligen Schutzangehörigen werden hierbei vom St. H. B. dem Arbeitsamt bekannt gegeben, welche diese ins Lager einberuft. Schutzangehörige, die in kriegswichtigen Betrieben beschäftigt sind, oder in landwirtschaftlichen Betrieben und bei Bauern dringend benötigt werden, jedoch unter die einzuberufenden Jahrgänge fallen, können bei ihren Arbeitsposten belassen werden.[13] Schutzangehörige dürfen keine gehobenen Arbeitsplätze- und Stellen annehmen. So kann z. B. ein Schutzangehöriger nicht Vorarbeiter werden. Schutzangehörige, die gegenwärtig an gehobenen Stellen und Arbeitsplätzen tätig sind, als auch Spezial- und Facharbeiter, können jedoch über Kriegsdauer unter Berücksichtigung des totalen Kriegseinsatzes an ihren Dienst- und Arbeitsplätzen verbleiben.

Kinder von Schutzangehörigen dürfen nur die Volksschule besuchen. Sie können keine höhere oder fachliche Ausbildung erfahren.

Die Erteilung von Konzessionen an Schutzangehörige ist untersagt. Schutzangehörige können auch keinen Besitz erwerben. Der Besitz, über den sie gegenwärtig verfügen, verbleibt ihnen.

Man rechnet damit, dass die Schutzangehörigen durch die verschiedenartigen vorangeführten Zurücksetzungen und Benachteiligungen nach und nach freiwillig die Untersteiermark verlassen. Um dies zu beschleunigen, sollen, wie der Leiter des Führungsamtes I der Bundesführung des St. H. B. sich äussert, nach dem Kriege Verschärfungen in der Behandlung der Schutzangehörigen zur Anwendung kommen, da nach dem Kriege eine Bereinigung der Untersteiermark von Schutzangehörigen vorgesehen ist. Ein Austausch gegen fremdvölkische Arbeitskräfte kommt dabei nicht in Frage, da hierdurch nur ein noch schlechterer Erfolg erzielt werden würde.

Den untersteirischen katholischen Geistlichen, die anfangs alle als Schutzangehörige galten, steht es nun frei, um die Mitgliedschaft des St. H. B. anzusuchen. Sie machen jedoch hiervon fast keinen Gebrauch. Die katholischen Geistlichen können jedoch nur vorläufige Mitglieder des St. H. B. werden. Der Bischof von Marburg hat sich bis jetzt noch nie um die Mitgliedschaft des St. H. B. beworben. Sein Kanzler soll sich, wie der Leiter des Führungsamtes I der Bundesführung des St. H. B., Pg. Braumüller, bekannt gibt, dahingehend geäussert haben, das er gar keine Lust habe, um die Mitgliedschaft des St. H. B. anzusuchen, da er sich als Schutzangehöriger sehr wohl fühle. Nach einer Erklärung des bischöflichen Sekretärs auf hiesiger Dienststelle in einer anderweitigen Angelegenheit würden nur vier der untersteirischen katholischen Geistlichen die vorläufige Mitgliedschaft des St. H. B. besitzen.

Einem Teil der Schutzangehörigen gelang es über die italienische Gesandtschaft in Laibach, als durch das italienische Konsulat in Graz die italienische Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Die Familien der Schutzangehörigen weisen fast durchwegs eine grosse Kinderzahl auf. Es bewahrheitet sich hier zutreffendst, dass die rassisch Minderwertigen in der Zeugung dominieren.

Die Schutzangehörigen treten ansonst in keiner Weise irgendwie auffallend in Erscheinung.

Für die Massnahmen und Richtlinien, welche für die Schutzangehörigen zur Anwendung kommen, ist eine Rechtsetzung im allgemeinen noch nicht gegeben. Man unterlässt dies bewusst u. zw. aus volkspolitischen und arbeitspolitischen Gründen über die Dauer des Krieges, um in diesen Fragen jeweils Ünderungen vornehmen zu können.

Der Begriff Schutzangehörige gilt nur für die Untersteiermark.

Das Problem der Schutzangehörigen stellt eine interne Angelegenheit des St. H. B. dar, wobei man sich bei den einzelnen Ämtern der Bundesführung des St. H. B. über die Art der Behandlung und über die Zielsetzung dieses Problems nicht ganz im klaren ist.

Die Untersteirer, welche sich ausserhalb der Untersteiermark aufhalten und sich um die Aufnahme in den St. H. B. nicht beworben haben, gelten als staatenlos. Die Untersteirer im Altgau Steiermark, sowie im Reichsgebiet können durch ihre Heimatsortsgruppe in der Untersteiermark um die Mitgliedschaft des St. H. B. ansuchen. Die Zahl der im Reichsgebiet sesshaften Untersteirer soll sich auf 60.000 bis 80.000 belaufen. Davon entfallen allein auf das rheinwestfälische Industriegebiet 4.000.

1
BA Koblenz, RuSHA, NS 2/83, (8 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 153, 203, 257, 259, 263, 274 u. 278.
3
Siehe Dok. Nr. 274.
4
Siehe Dok. Nr. 273.
5
Mobilisierung der Wehrpflichtigen in den Heimatdienststellen für den Frontdienst.
6
Vermutlich Dr. Alfred Fischer, ehemaliger Leiter der Heilanstalt Novo Celje in der Untersteiermark.
7
Willi Hoffmann, Volksdeutscher aus Celje, Leiter des Rassenpolitischen Amtes bei der Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Cilli.
8
Siehe Dok. Nr. 127, 176 und 177.
9
Hans Obersteiner.
10
Siehe Dok. Nr. 200 und 275.
11
Siehe Dok. Nr. 275.
12
Dr. Walter Walluschek-Wallfeld. Gefallen als Soldat der deutschen Wehrmacht am 6. 11. 1944.
13
Bundesführer des Steirischen Heimatbundes Franz Steindl verfügte am 17. 2. 1943 im geheimen Rundschreiben Nr. 19/43 wie folgt: »Im Sinne meiner Festlegungen bei der letzten Stabsbesprechung (Vorhandener Aktenvermerk über die Stabsbesprechung der deutschen Zivilverwaltung in der Untersteiermark am 15. 2. 1943 in Graz enthält diese Festlegungen nicht. Anm. T. F.) teile ich mit, dass die Möglichkeit besteht mit sofortiger Wirksamkeit Schutzangehörige bis zum Höchstmass von 300 Mann in ein Arbeits- und Erziehungslager im Tonerdewerk Sterntal bei Pettau einzuweisen. Das Lager würde vorerst, halb militärisch aufgezogen, unter Leitung eines kleinen Wehrmannschaftskommandos stehen, und würde ein Mittelding zwischen einem Arbeits- K. Z und einem freien Arbeitslager ausländischer Arbeitskräfte im Hinblick auf die Führung darstellen.« (AIZDG, Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Cilli, Bd. 1.) Das Sonderdienstpflichtigenlager in Strnisče pri Ptuju wurde im Frühling 1943 errichtet. In dieses Lager wurden trotz des beschränkten Fassungsraumes, über 600 Schutzangehörige gebracht, die unter unerträglichen Umständen beim Bau der Tonerde- und Aluminiumfabrik arbeiteten. Zu Beginn des Jahres 1944 wurde noch ein Lager für männliche Sonderdienstpflichtige in Studenci bei Maribor errichtet und im Frühjahr desselben Jahres ein Lager für weibliche Strafsonderdienstpflichtige im Christinenhof in Celje.

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