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Dokument 31  >

Rundschreiben des Politischen Kommissars für den Bezirk Cilli-Land (Celje-okolica) zur Erfassung der Zugewanderten[1]

1
AIZDG, Landrat Cilli, Bd. 182, (1 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 28 u. 29.

Der politische Kommissar für den Bezirk Cilli-Land.
Zl BV-1O/1941

Cilli, den 23. 4. 1941

Betr.: Verordnung über die Meldepflicht
der Bewohner in der Untersteiermark,
die nach dem 1. 1. 1914 in die Untersteiermark zugezogen sind.[2]

Herrn ...................

Um die seit dem Jahre 1914 stattgefundene Bevölkerungsbewegung in der Untersteiermark statistisch zu erfassen, haben sich alle Bewohner der Untersteiermark, die nach dem 1. 1. 1914 in die Untersteiermark zugezogen sind, am Sonntag, den 27. 4. 1941 beim zuständigen Amtsbürgermeister des Aufenthaltsortes zu melden. In diesem Zusammenhange ist von den zu Erfassenden auch ein Volkstumsbekenntnis abzulegen. Die Richtigkeit desselben ist von einer Kommission, welche sich aus einem Beauftragten von mir, einem Vertrauensmann des Kulturbundes und dem zuständigen Amtsbürgermeister zusammensetzt, zu überprüfen.

Als Beauftragter des Kulturbundes wurden Sie namhaft gemacht. Ich bitte, sich am ..........., dem Zusammentrittstag der für die Gemeinde ..................... eingesetzten Kommission um 9 Uhr vormittags im Gemeindeamt .................. einzufinden und die Ihnen übertragene Funktion auszuüben.

Es wird sich empfehlen, bereits vorher mit dem Herrn Bürgermeister in der Angelegenheit Fühlung zu nehmen und auch bei der Erfassung selbst am 27. anwesend zu sein.

Der Beauftragte für die allgemeine
Verwaltung
Dr. Prantner

1
AIZDG, Landrat Cilli, Bd. 182, (1 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 28 u. 29.

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