karawankengrenze.at

 

Dokument 260  >

Befehl des Reichsführers-SS über Massnahmen gegen die aus den Umsiedlungslagern geflüchteten Slowenen und deren Angehörige[1]

1
BA Koblenz, NO-3220, (1 S.). Eine gleichlautende »Abschrift von Abschrift Nr. 1« findet sich im BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/910. Sie wurde als Anlage zum Rundschreiben Nr. S1 11/42 vermutlich vom Stabshauptamt des RKFDV an einige Dienststellen gesandt. Die Volksdeutsche Mittelstelle (SS-Sturmbannführer Friedrich Wilhelm Altena) sandte am 6. 10. 1942 eine Abschrift des Befehls an die Einsatzführungen der VoMi mit folgendem Rundschreiben Nr. 64 geh.: »In der Anlage überreiche ich in Abschrift einen Geheimbefehl des Reichsführers-SS mit der Bitte um Kenntnisnahme. Ich weise nochmals darauf hin, dass bei einem unerlaubten Abgang eines Slowenen sofort die zuständige Geheime Staatspolizei durch die Lagerführung mittels Telegramm - nach anliegendem Muster zu verständigen ist. Die Abschrift des Telegramms hat bei den Geheimakten des Lagerführers zu verbleiben. Gleichzeitig ist eine Durchschrift des Telegramms eingeschrieben der Einsatzführung zu übersenden. Es sind sofort sämtliche geflohene Slowenen nach dem in der Anlage beigefügten Muster hierher zu melden. Jeder Lagerführer hat die Kenntnisnahme des Geheimbefehls Nr. 193 der Einsatzführung zu quittieren.« (Mf. aus NAW, T-81, R-269.) Die erwähnten Muster und die Abschrift des Befehls sind in diesem Archivfond nicht vorhanden.
2
SS-Obergruppenführer Werner Lorenz in Berlin.
3
SS-Obergruppenführer und General der Polizei Heinrich Schmauser in Breslau.
4
SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Erwin Rösener in Salzburg bzw. Bled.
5
Der Bericht ist nicht auffindbar.
6
Hdschr. Bemerkung: »Grf. Knobloch hat 1 Durchschrift erhalten.« SS-Gruppenführer Kurt Knoblauch war Himmlers Beauftragter für die Partisanenbekämpfung.
7
Dr. Rudi Brandt, Sekretär im Persönlichen Stab des Reichsführers-SS.

DER REICHSFÜHRER-SS
RF. Nr. AR. 32/30/42

Feldkommandostelle, den 22. September 42

GEHEIM

An den
1.) Leiter der Volksdeutschen Mittelstelle, Berlin[2]
2.) Höheren SS- und Polizeiführer Südost[3]
3.) Höheren SS- und Polizeiführer Alpenland[4]

Aus dem Bericht des Höheren SS- und Polizeiführers Alpenland SS--Gruppenführer Rösener vom 1. 9. 42 entnehme ich, dass aus den Slowenenlagern in Schlesien einzelne Slowenen geflüchtet sind und sich mit Banden an der kroatischdeutschen Grenze vereinigt haben.[5]

Hierzu ordne ich folgendes an:

  1. Jede Flucht eines Slowenen ist von den Lagerführern der Volksdeutschen Mittelstelle sofort an die Geheime Staatspolizei zu melden. Diese verständigt zugleich den Höheren SS- und Polizeiführer Alpenland.
  2. Die eigene Familie sowie Verwandte des Geflohenen werden daraufhin sofort aus dem Lager entfernt und in Konzentrationslager geführt. Die Kinder werden ihnen genommen und in Heime überführt.
  3. In dem Lager ist sofort eine Untersuchung durchzuführen, wer von der Flucht gewusst und sie unterstützt hat. Alle Männer die von der Flucht wussten und sie unterstützt haben, werden im Lager gehängt.
  4. Der Höhere SS- und Polizeiführer Alpenland gibt der Geheimen Staatspolizei sofort die Namen der in seinem Gebiet aufgegriffenen Slowenen aus den Lagern in Deutschland bekannt. Die Familien und Verwandten sind sofort gemäss Ziffer 2 zu behandeln. Nach Mitschuldigen ist zu fahnden und diese sind der Strafe zuzuführen.

gez. H. Himmler.

2.) Reichssicherheitshauptamt
durchschriftlich mit der Bitte um
Kenntnisnahme übersandt.[6]

i.A.
gez. Brandt.[7]
SS-Obersturmbannführer

1
BA Koblenz, NO-3220, (1 S.). Eine gleichlautende »Abschrift von Abschrift Nr. 1« findet sich im BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/910. Sie wurde als Anlage zum Rundschreiben Nr. S1 11/42 vermutlich vom Stabshauptamt des RKFDV an einige Dienststellen gesandt. Die Volksdeutsche Mittelstelle (SS-Sturmbannführer Friedrich Wilhelm Altena) sandte am 6. 10. 1942 eine Abschrift des Befehls an die Einsatzführungen der VoMi mit folgendem Rundschreiben Nr. 64 geh.: »In der Anlage überreiche ich in Abschrift einen Geheimbefehl des Reichsführers-SS mit der Bitte um Kenntnisnahme. Ich weise nochmals darauf hin, dass bei einem unerlaubten Abgang eines Slowenen sofort die zuständige Geheime Staatspolizei durch die Lagerführung mittels Telegramm - nach anliegendem Muster zu verständigen ist. Die Abschrift des Telegramms hat bei den Geheimakten des Lagerführers zu verbleiben. Gleichzeitig ist eine Durchschrift des Telegramms eingeschrieben der Einsatzführung zu übersenden. Es sind sofort sämtliche geflohene Slowenen nach dem in der Anlage beigefügten Muster hierher zu melden. Jeder Lagerführer hat die Kenntnisnahme des Geheimbefehls Nr. 193 der Einsatzführung zu quittieren.« (Mf. aus NAW, T-81, R-269.) Die erwähnten Muster und die Abschrift des Befehls sind in diesem Archivfond nicht vorhanden.
2
SS-Obergruppenführer Werner Lorenz in Berlin.
3
SS-Obergruppenführer und General der Polizei Heinrich Schmauser in Breslau.
4
SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Erwin Rösener in Salzburg bzw. Bled.
5
Der Bericht ist nicht auffindbar.
6
Hdschr. Bemerkung: »Grf. Knobloch hat 1 Durchschrift erhalten.« SS-Gruppenführer Kurt Knoblauch war Himmlers Beauftragter für die Partisanenbekämpfung.
7
Dr. Rudi Brandt, Sekretär im Persönlichen Stab des Reichsführers-SS.

Valid XHTML 1.0 Transitional