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Dokument 259  >

Richtlinien des Gauleiters der NSDAP in Kärnten für die Ausfolgung von vorläufigen Mitgliedskarten des Kärntner Volksbundes[1]

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Mf. aus NAW, T-81, R-279, Aufn. 2400511-2, (2 S.).
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Zur Ansicht des Gauleiters der NSDAP in Kärnten über die Loyalität der Slowenen in Gorenjsko (Oberkrain) siehe Dok. Nr. 267.
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Nach der Verleihung der Staatsangehörigkeit in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains begann man die slowenische Bevölkerung für den Reichsarbeitsdienst und die Wehrmacht zu mobilisieren, wie dies in der Untersteiermark im Sommer 1942 geschehen war. Schon im Herbst 1942 wurden die Jahrgänge 1920 bis 1925 erfasst. Viele von den erfassten, ausgemusterten oder einberufenen Menschen zogen es vor, sich der Volksbefreiungsarmee anzuschliessen. (Siehe Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains, Ausgabe B, Jg. 1942, Stück 21 vom 24. 10. 1942 u. Stück 25 vom 12. 12. 1942.) (Siehe auch Dok. Nr. 308.)
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Das Schreiben des Gauschatzmeisters der NSDAP in Kärnten an die Kreisleiter der NSDAP in Radovljica (Radmannsdorf), Kranj (Krainburg) und Kamnik (Stein) vom 21. September 1942 bestimmte, dass vorläufige Mitgliedskarten des Kärntner Voiksbundes auch jene Personen erhalten sollten, die in der sog. E-Kartei aufscheinen und deren Aufnahme bis dahin zurückgestellt worden war. (Mf. aus NAW, T-81, R-279, Aufn. 2400515-6.)

Der Gauleiter in Kärnten

An die
Ortsgruppenleiter, bezw. Stützpunktleiter
der NSDAP und die Ortsgruppenführer des
Kärntner Volksbundes

in Oberkrain.

R i c h t l i n i e n

für die Ortsgruppenleiter und Stützpunktleiter der NSDAP, bezw. die Ortsgruppenführer des Kärntner Volksbundes in Oberkrain für die Ausfolgung der vorläufigen Mitgliedskarten.

Mit der Verleihung der vorläufigen Mitgliedschaft zum Kärntner Volksbund ist die Zuerkennung der Staatsangehörigkeit auf Widerruf verbunden. Diese Aktion wurde zurückgehalten, solange die unruhigen Zustände keine klare Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung zuliessen. Im gegenwärtigen Zeitpunkte kann folgendes festgestellt werden.

  1. durch Einsatz deutscher Kräfte sind mehrere Banden vernichtet, der Rest zersprengt.
  2. unter dem Eindruck der deutschen Kraft hat der grössere Teil der Bevölkerung reichstreue Haltung eingenommen.[2]

Es ist daher der Zeitpunkt gekommen, die Bevölkerung in ein bestimmtes Rechtsverhältnis zum Reiche zu bringen. Mit der Verleihung der Staatsangehörigkeit auf Widerruf tritt der Oberkrainer in die Rechte und Pflichten des deutschen Staatsbürgers ein.[3] Bei Nichterfüllung der Pflichten wird die Staatsangehörigkeit aberkannt, wozu der einfache Ausschluss aus dem Kärntner Volksbund genügt. Schärfste Massnahmen im Sinne der Festigung deutschen Volkstums werden immer die Folge sein.

Mit Datum vom 1. Oktober 1942 erhält somit der grösste Teil der Oberkrainer die Mitgliedskarte zum Kärntner Volksbund. Die Karten sind von Ihnen auszufolgen, wobei der Oberkrainer mit Handschlag Treue dem Führer und Reiche gelobt. Eine besondere Feier ist nicht zu veranstalten, der Vorgang soll einfach und würdig sein. Der Oberkrainer soll wissen, dass er einen Vertrauensvorschuss bekommt und dass er erhöhte Pflichten übernimmt. Ich ermächtige Sie, vor der Ausgabe der Karten eine letzte politische Überprüfung im eigenen Wirkungsbereiche vorzunehmen. Sie werden die Karten nicht ausfolgen, wenn der Betreffende im Zuge der Sicherheitsaktion als Staatsfeind erkannt oder gar erfasst worden ist, ebenso bei Familien, Haus- und Sippenangehörigen von Aufständischen. Sie dürfen die Karte weiters zurückhalten, wenn Sie einwandfrei wissen, dass der Betreffende staatsfeindlicher Einstellung ist und sich so betätigt, auch wenn eine Polizeimassnahrne noch nicht erfolgt ist.

In diesen Fällen beauftrage ich Sie, die Karte mit kurzem sachlichen Bericht dem Kreisleiter zu übersenden und zwar bis längstens 10. Oktober 1942. Der Kreisleiter nimmt die Überprüfung vor und entscheidet.[4]

Ich erwarte, dass Sie diese wichtige Aktion mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vornehmen.

Heil Hitler

gez. Dr. R a i n e r
Gauleiter

Klagenfurt, am 21. September 1942.

F. d. R. d. A.
Kollitsch
(Kollitsch)

1
Mf. aus NAW, T-81, R-279, Aufn. 2400511-2, (2 S.).
2
Zur Ansicht des Gauleiters der NSDAP in Kärnten über die Loyalität der Slowenen in Gorenjsko (Oberkrain) siehe Dok. Nr. 267.
3
Nach der Verleihung der Staatsangehörigkeit in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains begann man die slowenische Bevölkerung für den Reichsarbeitsdienst und die Wehrmacht zu mobilisieren, wie dies in der Untersteiermark im Sommer 1942 geschehen war. Schon im Herbst 1942 wurden die Jahrgänge 1920 bis 1925 erfasst. Viele von den erfassten, ausgemusterten oder einberufenen Menschen zogen es vor, sich der Volksbefreiungsarmee anzuschliessen. (Siehe Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains, Ausgabe B, Jg. 1942, Stück 21 vom 24. 10. 1942 u. Stück 25 vom 12. 12. 1942.) (Siehe auch Dok. Nr. 308.)
4
Das Schreiben des Gauschatzmeisters der NSDAP in Kärnten an die Kreisleiter der NSDAP in Radovljica (Radmannsdorf), Kranj (Krainburg) und Kamnik (Stein) vom 21. September 1942 bestimmte, dass vorläufige Mitgliedskarten des Kärntner Voiksbundes auch jene Personen erhalten sollten, die in der sog. E-Kartei aufscheinen und deren Aufnahme bis dahin zurückgestellt worden war. (Mf. aus NAW, T-81, R-279, Aufn. 2400515-6.)

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