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Dokument 205  >

Arbeitsanweisung Nr. 5 des Steirischen Heimatbundes betreffend die Verpflanzung von Slowenen aus der Untersteiermark ins Deutsche Reich[1]

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AIZDG, Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Cilli, Bd. 1, (1 S., gedruckt).
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Siehe Dok. Nr. 282.
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Die angeführten Anlagen werden hier nicht wiedergegeben.

Steirischer Heimatbund - Bundesführung
Der Bundesführer

Marburg, den 27. Februar 1942.

G e h e i m !

An alle Hauptarbeitsgebiete und Ämter der Bundesführung.
An alle Kreisführer.
An den Ortsgruppenführer der Ortsgruppe »Ast« und »Bundesführung«.

N a c h r i c h t l i c h :

An den Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark.
An alle Landräte und den Oberbürgermeister von Marburg.
An die Dienststelle Marburg des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums.
An den Kommandeur der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in der Untersteiermark und dessen Aussenstellen.

Arbeitsanweisung Nr.5

für die Unterstützung der politischen Arbeit und des Rückvolkungsprozesses in der Untersteiermark[2]

Die besonders gelagerten Verhältnisse der Untersteiermark im Hinblick auf die Wiedereindeutschung ihrer Bevölkerung, können es zweckmässig erscheinen lassen, Mitglieder des Steirischen Heimatbundes aus der Untersteiermark in das Reichsinnere zu verpflanzen.

Dies kann erfolgen, wenn

  1. die Rückvolkung von Mitgliedern des Steirischen Heimatbundes besonderen Schwierigkeiten begegnet;
  2. aus volkspolitischen oder rassischbiologischen Gründen bestimmte Gebiete oder Erwerbszweige der Untersteiermark einer besonders starken Durchblutung unterzogen werden müssen.

Zur Antragstellung sind berechtigt:

  1. die Kreisführer;
  2. der Leiter des Führungsamtes I der Bundesführung;
  3. der Nationalpolitische Referent der Bundesführung;
  4. der Leiter des Rassenpolitischen Amtes der Bundesführung

Alle Anträge (Anlage I)[3] sind an das Führungsamt I - Hauptarbeitsgebiet

Personal der Bundesführung einzureichen, das mir die entsprechenden Vorschläge ausarbeitet.

Nach Genehmigung veranlasst das Führungsamt I im eigenen Wirkungskreise die notwendige Verständigung der zuständigen staatlichen und kommunalen Dienststellen oder Wirtschaftsfaktoren und überwacht laufend die Ergebnisse dieser Arbeit (Anlage 2).

Alle so in das Reichsinnere versetzten Mitglieder des Steirischen Heimatbundes werden in die Ortsgruppe »Ast« des Steirischen Heimatbundes überstellt.

Die Verständigung des Verwaltungsamtes der Bundesführung und der bisherigen Wohnortsgruppe erfolgt direkt vom Führungsamt I - Hauptarbeitsgebiet Personal.

Der Bundesführer:
gez. Franz Steindl

1
AIZDG, Kreisführung des Steirischen Heimatbundes Cilli, Bd. 1, (1 S., gedruckt).
2
Siehe Dok. Nr. 282.
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Die angeführten Anlagen werden hier nicht wiedergegeben.

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