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Dokument 13  >

Vermerk des Reichsministeriums des Innern über die Besprechungen in Graz betreffend Okkupationsmassnahmen in den besetzten slowenischen Gebieten[1]

1
Marburger Zeitung 9. 4. 1941. BA Koblenz, RMI, R 18/5429, (10 S.). Der Vermerk wurde am 12. 4. 1941 vom Regierungsrat Dorsch paraphiert und vermutlich auch von ihm redigiert.
2
Der Staatssekretär im Reichsministerium des Innern Dr. Wilhelm Stuckart wurde im April 1941 zum Leiter der Zentralstelle im Reichsministerium des Innern für die besetzten Südostgebiete ernannt. (Mitteilung des Reichsministers des Innern Dr. Wilhelm Frick an die Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten slowenischen Gebieten vom 22. 4. 1941, Dok. NG-3456).
3
SS-Oberführer Dr. Otto Müller-Haccius.
4
Über die nationalsozialistischen Expansionsziele in Prekmurje (Übermurgebiet) siehe Dok. Nr.2.
5
Das Gebiet um Zagorje ob Savi (Sagor) gehörte einst zu Krain und wurde im April 1941 von der deutschen Zivilverwaltung in die Untersteiermark eingegliedert.
6
Das von der deutschen und der italienischen Wehrmacht vom 6. bis 11. April besetzte Gebiet Gorenjsko (Oberkrain) wurde am 30. April 1941 in deutsche Zivilverwaltung übernommen. Siehe Dok. Nr. 44.
7
Der Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark Dr. Sigfried Uiberreither tat dies in seinem Aufrufe auf Plakaten. Der Aufruf wurde in deutscher und slowenischer Sprache auch im Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Stück 1, 15. 4. 1941 veröffentlicht.
8
Siehe Dok. Nr. 23.
9
Siehe Dok. Nr. 18, 20, 32 und 33.
10
Siehe Dok. Nr. 24, 34, 39 und 52.
11
Siehe Dok. Nr. 36 und 42.
12
Siehe Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark vom 14. April 1941, veröffentlicht im Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Stück 1, 15. 4. 1941.
13
In der Untersteiermark wurden die Bezirke aufgelöst und an 1. Juli 1941 mit der Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark vom 18. Juni 1941 die Landkreise Marburg a. d. Drau, Pettau, Cilli, Trifail, Rann a. d. Save und der Stadtkreis Marburg a. d. Drau gebildet. (Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Nr. 25, 20. 6. 1941).
14
Siehe Dok. Nr. 24 u. 52.
15
Zum stellvertretenden Bundesführer des Steirischen Heimatbundes war der damalige Gauführer des Schwäbischdeutschen Kulturbundes in Draubannschaft (Dravska banovina), der evangelische Pastor in Maribor Hans Baron vorgesehen. Er wurde jedoch nicht ernannt und diese Stelle blieb bis zum Ende des Krieges unbesetzt.
16
Franz Steindl, der in der ersten Hälfte des April 1941 auch die Stellung des Stabsleiters des Einsatzstabes des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark bekleidete.
17
Siehe Dok. Nr. 62.
18
Siehe Dok. Nr. 23.
19
Siehe Dok. Nr. 178.
20
Siehe Dok. Nr. 153.

Der Reichsminister des Innern
I SO
Referent: RR. Dorsch.
Expedient:

Berlin, den April 1941

Vermerk
über die Besprechungen in Graz vom 8. bis 9. April 1941.

Geheim

Die Besprechungen fanden statt zwischen Herrn Staatssekretär Dr. Stuckkart[2] und Gauleiter Uiberreither, Reg. Präs. Müller-Haccius,[3] stellvertr. Gauleiter Kutschera.

  1. In der Frage der Grenzziehung zwischen dem sofort in Zivilverwaltung übergehenden und dem unter Militärverwaltung verbleibenden Gebiet ergab sich volle Übereinstimmung auch in den Einzelheiten. Die Grenze soll demnach gemäss Führerentscheidung dicht nördlich Laibach verlaufen, dann die Höhenzüge auf dem rechten Ufer der Save einbeziehen und südlich Rann die Save überschreiten. Eine kleine Erweiterung über die im Sotlatal verlaufende historische Grenze hinaus wurde vorgesehen. Ebenso sollte die neue Grenze etwas südlich der im Drautal verlaufenden historischen Grenze gelegt werden. Bezüglich des nicht innerhalb der historischen Grenzen liegenden Übermurgebiets wurde mit dem Generalquartiermeister (MDirig. Dr. Danckwerts) vereinbart, dass das Gebiet zunächst formell in deutsche Militärverwaltung übergehen soll. Das Gebiet ist in seiner westlichen Hälfte überwiegend von Deutschen und zum Deutschtum hinneigenden Prekmurzen besiedelt, während der östliche Teil hauptsächlich von Ungarn bewohnt ist. In den beiden zum Übermurgebiet gehörenden Bezirken Unterlimbach und Olsnitz werden politische Kommissare eingesetzt, die nach aussen hin der Militärverwaltung unterstehen, im Innenverhältnis jedoch fachliche Weisungen vom Reichsstatthalter in Graz empfangen. Auf diese Weise soll die spätere Grenzziehung zwischen Militärverwaltungs--und Zivilverwaltungsgebiet vorbereitet werden unter gleichzeitiger Vermeidung aussenpolitischer Schwierigkeiten mit den Ungarn.[4] Die innere Grenze zwischen Krain und Untersteiermark verläuft im Norden auf der historischen Grenze und gibt dann zur Untersteiermark das Gebiet rechts der Save sowie das Braunkohlenbecken von Sagor, das mit dem untersteirischen Kohlengebiet eine Einheit bildet.[5]

    Zusatz: Im Anschluss an den am 10. April d. Js. beim Führer stattgefundenen Vortrag von Herrn Staatssekretär Dr. Stuckart wurde seitens des Führers die in Graz vereinbarte Grenzziehung mit der Massgabe gebilligt, dass im Osten aus aussenpolitischen Gründen (Kroatien) auf die historische Grenze zurückgegangen werden soll, d. h. also, dass im wesentlichen das Sotlatal und die Drau die Grenze bilden werden. Die Regelung bezüglich des Übermurgebietes wurde gebilligt.

  2. In Verfolg der Operationen hatte das deutsche OKH das italienische Oberkommando gebeten, seinerseits in den Nordteil von Krain einzurücken und eine taktische Grenze zwischen deutschen und italienischen Truppen etwa auf der Mitte zwischen Save und der historischen Grenze zwischen Krain und Untersteiermark gebildet. Diese Regelung war offenbar in Unkenntnis der Führerentscheidung ergangen, nach der der Nordteil Krains in deutsche Zivilverwaltung übernommen werden soll. Es hätten sich daraus für den vorgesehenen Chef der Zivilverwaltung in Krain, stellv. Gauleiter Kutschera Schwierigkeiten ergeben. Insbesondere war es nicht möglich in Graz die Frage zu klären, in welcher Form Gauleiter Kutschera die Zivilverwaltung der von den Italienern besetzten Gebiete übernehmen sollte. Ausserdem musste das italienische Oberkommando davon unterrichtet werden, dass es lediglich die taktische Besetzung Nordkrains durchzuführen hat und dass das Gebiet sofort in deutsche Zivilverwaltung genommen wird.[6] Zusatz: In der am 10. April d. Js. erfolgten Führerentscheidung wurde festgelegt, dass es bei der Übernahme des Nordteils Krains ohne Laibach in deutsche Zivilverwaltung bleibt. Der Führer wird die Unterrichtung des italienischen Oberkommandos über den Duce persönlich veranlassen.
  3. Organisation und Einsatz der Zivilverwaltung in der Untersteiermark.

    Gemäss den vom Reichsstatthalter und Gauleiter Uiberreither getroffenen Vorbereitungen ist bereits ein Einsatzstab des CdZ Untersteiermark gebildet worden. Ihm sind unterstellt 17 sogen. politische Kommissare für die 17 Bezirke der Untersteiermark. Diesen Kommissaren ist ebenfalls ein Stab beigegeben. Die Auswahl der Kommissare ist nach solchen Gesichtspunkten erfolgt, die es erwarten lassen, dass sie in der ersten Zeit genügend eigene Initiative entwickeln, um in ihren Bezirken die Ruhe und Ordnung wiederherzustellen, die deutschfeindlichen Elemente zu beseitigen, die wichtigen Anlagen zu schützen und Landwirtschaft und Industrie schnellstmöglich wieder in Gang zu bringen. Eine Liste der 17 Kommissare wird vom Reichsstatthalter in Kürze nachgereicht. Der Sitz des CdZ wird Marburg sein, der Aufruf der Organisation des CdZ erfolgt in engstem Einvernehmen mit dem Heer. Als erste Massnahme ist ein Aufruf an die Bevölkerung durch Presse, Rundfunk usw. vorgesehen, durch den die Einrichtung der Zivilverwaltung bekannt gemacht wird.[7] Die Dauer der Tätigkeit der politischen Kommissare ist nur für kurze Zeit gedacht. In dieser Zeit sollen die notwendigsten und einschneidenden Massnahmen durchgeführt werden, um das Gebiet zu befrieden. Es ist beabsichtigt sämtliche Nationalslowenen auszuweisen sowie alle aus Serbien nach 1914 zugewanderten Personen abzuschieben.[8] Eine sofortige Meldepflicht wird eingeführt, alle slowenischen Organisationen werden aufgelöst, ihr Eigentum wird beschlagnahmt und dem Steirischen Heimatbund zur Verfügung gestellt.[9] Der Steier. Heimatbund wird gegründet. Er umfasst sowohl Deutsche als auch die in ihrer Mehrzahl deutschfreundlichen Windischen.[10] Durch Erlass einer Sprachenverordnung wird der deutsche Charakter der Untersteiermark wiederhergestellt. Ortsnamen, Strassenschilder, Geschäftsschilder usw. sind sofort auf die deutsche Sprache umzustellen.[11] Auf wirtschaftlichem Gebiet ist eine Erfassung der Vorräte und Feststellung der industriellen Produktion vorgesehen.[12]

    Diese Sofortmassnahmen sollen ungefähr nach vier bis sechs Wochen beendet sein. Die politischen Kommissare werden alsdann abberufen. An die Stelle der 17 Bezirke treten 5 grosse Landkreise sowie der Stadtkreis Marburg. Die politischen Kommissare, die später als Landräte bzw. Oberbürgermeister vorgesehen sind, erhalten schon jetzt den Bezirk zugewiesen, der später Sitz ihres Grosskreises sein wird.[13] Eine eingehende Aufsicht wird feststellen, ob diese politischen Kommissare sich für ihr späteres Amt als Landrat eignen. Die Landräte werden in Zukunft gleichzeitig politische Beauftragte der Partei, was im diesem Falle bedeutet, dass sie in ihrem Kreisen die Aufsicht über den Steir. Heimatbund führen werden.

    Die alte Reichsgrenze bleibt zunächst nach Einrichtung der Zivilverwaltung und nach Abzug der deutschen Truppen durch den verstärkten Grenzaufsichtsdienst und Polizei noch besetzt. Sobald als möglich, wird die Zollgrenze vorverlegt. Die alte Zollgrenze soll aufgehoben werden, jedoch als Polizeigrenze bestehen bleiben. Einreiseerlaubnis in das Gebiet der Zivilverwaltung erhalten nur solche Personen, die vom CdZ in Marburg angefordert wurden und auf seine Anweisung hin in Graz einen Passierschein erhalten haben. Auf diese Weise soll ein Ausverkauf des besetzten Gebiets verhindert werden.

  4. Aufstellung, Organisation und Ziel des Steirischen Heimatbundes. In dem neuen Gebiet wird die NSDAP nicht aufgebaut. An ihre Stelle tritt der Steier. Heimatbund.[14] Er umfasst die Volksdeutschen wie auch die deutschfreundlich gesinnten Windischen. Die Organisation des Steir. Heimatbundes erfolgt in ähnlicher Weise wie die der Partei. Seine Hauptaufgabe ist die Eindeutschung der Untersteiermark. Es handelt sich demnach um eine Vorbereitungsarbeit, bis später nach einigen Jahren der Steir. Heimatbund in die Partei überführt werden kann. Nur ganz besonders verdiente Volksdeutsche können schon jetzt in die Partei übernommen werden. Die Führung in den Ortsvereinen, Kreisvereinen werden in der Hauptsache Volksdeutsche übernehmen, ebenso wird der stellv. Bundesführer ein Volksdeutscher sein,[15] während der Bundesführer der derzeitige Gauorganisationsleiter sein wird,[16] ein SA-Standartenführer; vorgesehen sind ferner Jugendorganisationen und Wehrmannschaften innerhalb des Heimatbundes. Es ist zunächst nicht so sehr beabsichtigt, das Hauptgewicht auf eine politische Schulung zu legen, sondern erst einmal die Bevölkerung einzudeutschen, d. h. zu erreichen, dass sie sich auf ihre frühere mehrhundertjährige Zugehörigkeit zum Reich besinnt und entsprechend auch jetzt einstellt. Die Schulung wird grundsätzlich in Deutsch erfolgen,[17] jedoch dort, wo die Bevölkerung Deutsch nicht versteht, auch in windischem Dialekt durchgeführt werden müssen.

    Der Steier. Heimatbund wird als äussere Abzeichen Fahnen und Armbinden in grünweissen Farben erhalten.

  5. Die Behandlung der Nationalslowenen in Krain und Untersteiermark. Die Nationalslowenen in Untersteiermark, die Slowenen in Krain und die slowenisierten Windischen werden grundsätzlich als Staatsfeinde behandelt. In Untersteiermark werden grundsätzlich sämtliche Nationalslowenen abgeschoben, in Krain lediglich die als besonders deutschfeindlich bekannten. Bei den auszuweisenden handelt es sich im allgemeinen um Lehrer, Geistliche, Beamte, freie Berufe und den halbgebildeten Mittelstand. Ihr Vermögen wird beschlagnahmt und eingezogen.[18] Das gleiche gilt von dem kirchlichen Vermögen. Zur Verwaltung des Vermögens wird eine Treuhandstelle beim CdZ gegründet. Der CdZ selbst ist Beauftragter des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums. Die Aufsicht über die beauftragten Treuhänder der Treuhandstelle wird durch die Landräte geführt. Späterer Erwerb slowenischen Vermögens darf in keinem Fall unentgeltlich erfolgen.
  6. Die Behandlung der Windischen. Die sogen. Windischen nehmen eine Art Zwischenstellung zwischen Deutschen und Slowenen ein. Es handel: sich im wesentlichen um die Landbevölkerung, die von jeher dem Habsburger Reich, später Österreich und dem Deutschen Reich loyal gegenüberstanden. Sie werden auch jetzt den Anschluss stark begrüssen, da sie hiervon vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet Vorteile haben. Die Eindeutschungspolitik wird bei ihnen auf fruchtbaren Boden fallen. Rassisch gesehen besteht kaum ein Unterschied zu den Menschen in der Steiermark. Die deutsche Sprache ist noch aus der Zeit vor 1918 weitgehend bekannt. Bei den Jüngeren wird durch Erziehung und Besuch von Sprachkursen viel zu erreichen sein. Durch Erfassung im Steier. Heimatbund und seinen Gliederungen, sowie durch den engen Kontakt, den die Windischen mit den Deutschen auf allen Gebieten bekommen werden, wird die Eindeutschung beschleunigt.[19]

    Es ist vorgesehen, den Windischen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erteilen. Die gesetzliche Regelung erfolgt bei endgültiger Überführung des neuen Gebiets in das Reich. Es ist beabsichtigt, die Staatsangehörigkeit zunächst nur auf Widerruf zu erteilen.[20]

  7. Die wirtschaftlichen Massnahmen bestehen zunächst hauptsächlich darin, die Produktion im Agrarsektor zu heben und möglichst grosse Überschüsse in das alte Reichsgebiet zu liefern. Löhne und Preise sollen nur langsam angeglichen werden. Jedoch wird darauf geachtet, dass die Löhne sich den Reichslöhnen nur nähern und sie nicht etwa überschreiten. Auch die weitere Erschliessung der industriellen und bergbaulichen Grundlagen wird der CdZ in die Hand nehmen. Es ist insbesonders eine weitere Aufschliessung der Braunkohlengruben um Trifail und Sagor gedacht.
1
Marburger Zeitung 9. 4. 1941. BA Koblenz, RMI, R 18/5429, (10 S.). Der Vermerk wurde am 12. 4. 1941 vom Regierungsrat Dorsch paraphiert und vermutlich auch von ihm redigiert.
2
Der Staatssekretär im Reichsministerium des Innern Dr. Wilhelm Stuckart wurde im April 1941 zum Leiter der Zentralstelle im Reichsministerium des Innern für die besetzten Südostgebiete ernannt. (Mitteilung des Reichsministers des Innern Dr. Wilhelm Frick an die Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten slowenischen Gebieten vom 22. 4. 1941, Dok. NG-3456).
3
SS-Oberführer Dr. Otto Müller-Haccius.
4
Über die nationalsozialistischen Expansionsziele in Prekmurje (Übermurgebiet) siehe Dok. Nr.2.
5
Das Gebiet um Zagorje ob Savi (Sagor) gehörte einst zu Krain und wurde im April 1941 von der deutschen Zivilverwaltung in die Untersteiermark eingegliedert.
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Das von der deutschen und der italienischen Wehrmacht vom 6. bis 11. April besetzte Gebiet Gorenjsko (Oberkrain) wurde am 30. April 1941 in deutsche Zivilverwaltung übernommen. Siehe Dok. Nr. 44.
7
Der Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark Dr. Sigfried Uiberreither tat dies in seinem Aufrufe auf Plakaten. Der Aufruf wurde in deutscher und slowenischer Sprache auch im Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Stück 1, 15. 4. 1941 veröffentlicht.
8
Siehe Dok. Nr. 23.
9
Siehe Dok. Nr. 18, 20, 32 und 33.
10
Siehe Dok. Nr. 24, 34, 39 und 52.
11
Siehe Dok. Nr. 36 und 42.
12
Siehe Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark vom 14. April 1941, veröffentlicht im Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Stück 1, 15. 4. 1941.
13
In der Untersteiermark wurden die Bezirke aufgelöst und an 1. Juli 1941 mit der Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark vom 18. Juni 1941 die Landkreise Marburg a. d. Drau, Pettau, Cilli, Trifail, Rann a. d. Save und der Stadtkreis Marburg a. d. Drau gebildet. (Verordnungs- und Amtsblatt des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Jg. 1941, Nr. 25, 20. 6. 1941).
14
Siehe Dok. Nr. 24 u. 52.
15
Zum stellvertretenden Bundesführer des Steirischen Heimatbundes war der damalige Gauführer des Schwäbischdeutschen Kulturbundes in Draubannschaft (Dravska banovina), der evangelische Pastor in Maribor Hans Baron vorgesehen. Er wurde jedoch nicht ernannt und diese Stelle blieb bis zum Ende des Krieges unbesetzt.
16
Franz Steindl, der in der ersten Hälfte des April 1941 auch die Stellung des Stabsleiters des Einsatzstabes des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark bekleidete.
17
Siehe Dok. Nr. 62.
18
Siehe Dok. Nr. 23.
19
Siehe Dok. Nr. 178.
20
Siehe Dok. Nr. 153.

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