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Dokument 104  >

Bericht des Gendarmeriekreises Radmannsdorf (Radovljica) über die Aussiedlung von Slowenen[1]

1
AIZDG, Gendarmeriekreis Radmannsdorf Bd. 22, (2 S.).
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Aus einem Schreiben des Gendarmeriekreises Kranj (Krainburg) vom 28. 6. 1941 ist ersichtlich, dass in diesem Kreise die Aussiedlung von Slowenen am 5. 7. 1941 begonnen hatte. (AIZDG, Gendarmeriekreis Krainburg, Bd. 11) In einem Rundschreiben des Gendarmeriekreises Skofja Loka (Laak a. d. Zaier) vom 1. 7. 1941 heisst es: »Am 7. Juni 1. J. werden die von der Gestapo zur Aussiedlung bestimmten Personen eingezogen und abtransportiert. Die eigentliche Durchführung obliegt der Gestapo und der Schutzpolizei. Die Gendarmerieposten haben die Erfassungskommandos zu unterstützen, weshalb sie sich für diesen Tag bereithalten müssen.« (AIZDG, Gendarmeriekreis Laak a. d. Zaier, Bd. 1).
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Teile des Berichtes, die die Aussiedlung von Slowenen nicht betreffen, sind hier ausgelassen.
4
Karl Daxböck.

Gendarmeriekreis Radmannsdorf
Tgb. Nr. 2

Radmannsdorf den 18. Juli 1941

An den
Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten
Kärntens und Krains (Kommandeur der Gendarmerie)
in Veldes

Lagebericht für den 18. Juli 1941.

1.) Allgemeine Lage: Von den Ereignissen des vergangenen Monates standen die im Kreise Radmannsdorf durchgeführten Evakuierungen und der Kriegsausbruch mit Russland im Vordergrund.

Die erste Welle der Evakuierungen fand im Kreise Radmannsdorf in der Zeit vom 1. 7. bis 3. 7. 41 statt. Die Evakuierungen wurden von einer Abteilung der Schutzpolizei des Umsiedlungslagers St. Veit b. Laibach durchgeführt. Die zu evakuierenden Personen hatten sich nach Aufforderung durch die einzelnen Schutzpolizisten binnen 2--3 Stunden bei den zum Abtransport bereitgestellten Omnibussen einzufinden. Das Verhalten der Schutzpolizisten gegenüber den zu evakuierenden Personen war einwandfrei.[2]

Wenige Tage nach der ersten Evakuierung fand in Radmannsdorf eine Versammlung des Kärntner Volksbundes statt, bei der der Kreisführer dieses Bundes seine Funktionäre bestimmte. Bereits bei der zweiten Evakuierungswelle, die am 8. u. 9 Juli 1941 erfolgte, wurden dann schon einige Funktionäre des Kärntner Volksbundes von der Aussiedlung betroffen. Der ganzen Sachlage nach scheint daher die Bildung des Kärntner Volksbundes verfrüht zu sein und wird auch der Ruf durch diese Massnahmen bestimmt nicht gefördert.

Die Evakuierungen haben in der slowenischen Bevölkerung grosse Beunruhigung hervorgerufen. Während und einige Tage nach den Aussiedlungen zeigte nahezu die ganze Bevölkerung Arbeitsunlust. Erst nach der zweiten Evakuierungswelle, als einige ausgesiedelte Familien aus dem Umsiedlungslager St. Veit wieder zurückkehrten, beruhigte sich die Bevölkerung einigermassen und geht nunmehr auch die bäuerliche Bevölkerung ihrer Arbeit wieder nach. Nach welchen Richtlinien die Umsiedlungskommission bei den stattgefundenen Evakuierungen vorgegangen ist, ist hier unbekannt. Angenommen kann werden, dass bei den vorgenommenen Evakuierungen kein gewisses Ziel bestand, da zum Teil bereits schon am nächsten Tag vom Umsiedlungslager evakuierte Personen mit Auto zurückgebracht wurden.

Zum überwiegenden Teil wurden Personen aus den wohlhabenden- und Intelligenzkreisen evakuiert. Besonders unverständlich scheinen der slowenischen Bevölkerung die Aussiedlungen deshalb, weil sich die Slowenen in Krain mit mehr als 95% zur Aufnahme in den Kärntner Volksbund gemeldet haben, woraus wieder zu ersehen ist, dass der Kärntner Volksbund seine Tätigkeit zu früh aufgenommen hat.

[....][3]

Der Gendarmeriekreisführer:

Daxböck[4]
Bez. Lt. d. Gend.

1
AIZDG, Gendarmeriekreis Radmannsdorf Bd. 22, (2 S.).
2
Aus einem Schreiben des Gendarmeriekreises Kranj (Krainburg) vom 28. 6. 1941 ist ersichtlich, dass in diesem Kreise die Aussiedlung von Slowenen am 5. 7. 1941 begonnen hatte. (AIZDG, Gendarmeriekreis Krainburg, Bd. 11) In einem Rundschreiben des Gendarmeriekreises Skofja Loka (Laak a. d. Zaier) vom 1. 7. 1941 heisst es: »Am 7. Juni 1. J. werden die von der Gestapo zur Aussiedlung bestimmten Personen eingezogen und abtransportiert. Die eigentliche Durchführung obliegt der Gestapo und der Schutzpolizei. Die Gendarmerieposten haben die Erfassungskommandos zu unterstützen, weshalb sie sich für diesen Tag bereithalten müssen.« (AIZDG, Gendarmeriekreis Laak a. d. Zaier, Bd. 1).
3
Teile des Berichtes, die die Aussiedlung von Slowenen nicht betreffen, sind hier ausgelassen.
4
Karl Daxböck.

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