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Richtlinien des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums für die Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten Kärntens und Krains[1]

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1; AMNOM, DDV Untersteiermark, Dienststellenleiter, Bd. 1; Mf. aus NAW, T-81, R-279, (4 S., vervielf.). Die Richtlinien wurden vom Referenten in der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) der Dienststelle des RKFDV in Berlin, SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier entworfen. Nach einer Besprechung des Leiters der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) der Dienststelle des RKFDV, SS-Obersturmbannführer Dr. Ernst Fähndrich mit dem Leiter des Amtes III B im Reichssicherheitshauptamt SS-Obersturmbannführer Dr. Hans Ehlich, sandte der Referent Dr. Stier den Entwurf am 24. Juni 1941 an Dr. Ehlich. Zwischen dem Entwurf und dem Original besteht kein Unterschied. (BA Koblenz, StHA des RKFDV, 49/967).
2
Die Richtlinien ergingen an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Amt III und Amt IV, das Rasse- und Siedlungshauptamt SS, Rassenpolitisches Amt, die Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in Maribor und Bled.
3
Über die Richtlinien des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums für die Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten Kärntens und Krains siehe Dok. Nr. 66, Anm. 2.
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Ulrich Greifelt, Leiter der Dienststelle des RKFDV in Berlin.

Der Reichsführer-SS
Reichskommissar für die Festigung
deutschen Volkstums

KO/3 b 2/28. 5. 41/Dr. St./Ha

Berlin, den 7. Juli 1941

Betrifft: Richtlinien für die Aussiedlung fremdvölkischer Elemente aus Südkärnten

Anschriften laut besonderem Verteiler.[2]

Auf Vorschlag des Gauleiters und Reichsstatthalters von Kärnten, Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, hat der Reichsführer-SS in teilweiser Abänderung der bisherigen Richtlinien[3] über die Evakuierung Südkärntens angeordnet:

  1. Die slowenische Intelligenz ist einer rassischen Überprüfung zu unterziehen. Die rassisch Wertvollen (Gruppe I und II) sind nicht nach Serbien zu evakuieren, sondern zur Eindeutschung in das Altreich zu überführen.
  2. Von den nach dem 1. 1. 1914 eingewanderten Slowenen werden nur diejenigen abgesiedelt, die sich politisch im deutschfeindlichen Sinne betätigt haben (Gruppe 1 und 5). Die Übersiedlung ins Altreich bzw. Evakuierung erfolgt nach den Grundsätzen von Punkt 1.
  3. Die nach dem 1. 1. 1914 eingewanderten Slowenen, die sich nicht im antideutschen Sinne betätigt haben, aber eine Belastung für die Eindeutschungsmassnahmen in Südkärnten bedeuten, sollen möglichst in das Altreich überführt werden.
  4. Die Anordnung, dass in einem Grenzstreifen von etwa 20 km die Bevölkerung abgesiedelt werden soll, wird dahingehend eingeschränkt, dass rassisch wertvolle Bevölkerungsteile, die keine Belastung für die Eindeutschung des Gebietes darstellen, nicht ausgesiedelt werden müssen.

Durch vorstehende Ünderungen wird die Anordnung, dass für die ansässige Bevölkerung Südkärntens eine Feinauslese vorgenommen wird und die unerwünschte Bevölkerung nach den bestehenden Richtlinien zu evakuieren ist, nicht berührt.

In Vertretung:

Greifelt[4]
SS-Brigadeführer

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1; AMNOM, DDV Untersteiermark, Dienststellenleiter, Bd. 1; Mf. aus NAW, T-81, R-279, (4 S., vervielf.). Die Richtlinien wurden vom Referenten in der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) der Dienststelle des RKFDV in Berlin, SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier entworfen. Nach einer Besprechung des Leiters der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) der Dienststelle des RKFDV, SS-Obersturmbannführer Dr. Ernst Fähndrich mit dem Leiter des Amtes III B im Reichssicherheitshauptamt SS-Obersturmbannführer Dr. Hans Ehlich, sandte der Referent Dr. Stier den Entwurf am 24. Juni 1941 an Dr. Ehlich. Zwischen dem Entwurf und dem Original besteht kein Unterschied. (BA Koblenz, StHA des RKFDV, 49/967).
2
Die Richtlinien ergingen an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Amt III und Amt IV, das Rasse- und Siedlungshauptamt SS, Rassenpolitisches Amt, die Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in Maribor und Bled.
3
Über die Richtlinien des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums für die Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten Kärntens und Krains siehe Dok. Nr. 66, Anm. 2.
4
Ulrich Greifelt, Leiter der Dienststelle des RKFDV in Berlin.

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